0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

Chronik Dieselskandal: Involvierte Hersteller und Marken – Verbraucherrechte in Deutschland

Veröffentlicht am 21. Januar 2022

Abgaswerte-manipuliert

Automobilhersteller haben jahrelang geschummelt: Eine Software in Dieselfahrzeugen sorgt dafür, dass Grenzwerte für Abgase nur auf dem Prüfstand, nicht aber auf der Straße eingehalten werden. Alles beginnt im September 2015. Erstmals sprechen die Medien von Dieselskandal und Abgasskandal. Die Vorwürfe richten sich gegen die Volkswagen AG, die in Diesel-Motoren für den US-amerikanischen Markt illegale Abschalteinrichtungen verbaut haben soll. Auf dem Prüfstand entsprechen die Abgaswerte den gesetzlichen Vorgaben, nicht aber im Straßenverkehr. Hier überschreiten einige Stickoxidwerte die kritische Grenzmarke um ein Vielfaches. Für die betroffenen Autofahrer*innen bleiben die Manipulationen nicht ohne Folgen. Im Gegenteil: Er bedeutet einen erheblichen Wertverlust für Dieselfahrzeuge.

Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei den offiziellen Angaben der Hersteller hinsichtlich der Ausstoßwerte von Dieselfahrzeugen gab es laut Angaben der Deutschen Umwelthilfe indes bereits seit 2007. Mit den Vorwürfen gegen VW kommt die Welle des Abgasskandals ins Rollen; sie hält bis heute an und wird betroffene Verbraucher*innen, Unternehmen und Gerichte noch viele Jahre beschäftigen. Im siebten Jahre des Dieselskandals geben wir mit der „Chronik Dieselskandal“ einen Überblick, welche Hersteller in den Dieselskandal verwickelt und welche Modelle betroffen sind, welche verbraucherfreundlichen Entscheidungen ergangen sind und wie betroffene Hersteller und Marken auf „Dieselgate“ reagieren.

Der Dieselskandal in Deutschland

Auch in Deutschland zieht der Abgasskandal, auch Dieselgate genannt, spürbare Konsequenzen nach sich. Wegen nicht erlaubter Abschalteinrichtungen musste allein die Volkswagen AG etwa 2,4 Millionen Fahrzeuge zurückrufen. Gleich mehrere Hersteller stehen mit überhöhten Stickoxid-Emissionen in Verbindung – allen voran VW mit Audi, Porsche, Seat und Skoda, aber auch Daimler, BMW, Opel und Fiat.

Volkswagen AG: Pionier im Abgasskandal

Der erste Automobilhersteller, der der Manipulation bezichtigt wird, ist Volkswagen. Der Spiegel veröffentlicht im September 2014 einen Bericht mit Hinweisen auf Betrug bei deutschen Autokonzernen, der in Zusammenhang mit einer Studie des International Council on Clean Transportation (ICCT) steht. Im Mai 2015 stellt die US-amerikanische Non-Profit-Organisation ICCT fest, dass bestimmte VW-Modelle die vorgegebenen Grenzwerte auf der Straße nicht einhalten – und diese sogar um ein Vielfaches übersteigen. Sie informiert die US-Umweltbehörde, die von VW eine Erklärung verlangt. Mitte September 2015 macht die US-Umweltbehörde öffentlich, dass Volkswagen mittels einer speziellen Software die Abgaswerte manipuliert hat, um die Grenzwerte für Stickoxid einhalten zu können. Zwei Tage später gibt VW die Abgasmanipulation in den USA zu.

Besonders sauberere und günstige Dieselautos sollten dabei helfen, dass sich VW auf dem amerikanischen Markt etablieren könne. Die VW-Entwickler dämpften allerdings die Erwartungen  der VW-Manager – ein unrealistisches Ziel. Um sich dennoch am Markt durchzusetzen, verbaute Volkswagen ab 2006 unzulässige Abschalteinrichtungen in seinen Diesel-Fahrzeugen.

Im Januar 2017 bekennt sich Volkswagen vor einem US-Gericht in allen Anklagepunkten – Verschwörung zum Betrug, Behinderung der Justiz und Verkauf von Waren unter falschen Angaben – für schuldig und zahlt eine Strafe in Höhe von 2,8 Milliarden USD. Der Konzern entschädigt über 350.000 betroffene Autofahrer in den USA mit je bis zu umgerechnet 5.000,- EUR. In Deutschland muss VW eine Milliarde Euro Strafe zahlen. So wurde Dieselgate zur kostspieligen Angelegenheit: Die Gesamtsumme für Vergleiche, Entschädigungen der Kunden und Rückkäufe beläuft sich bislang auf mehr als 30 Milliarden Euro.

BGH-Urteil im VW Dieselskandal

Im fünften Jahr nach Bekanntwerden des Dieselskandals hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 25.05.2020 das erste höchstrichterliche Urteil im VW Dieselskandal verkündet. Der VI. Zivilsenat entschied, dass die Volkswagen AG in Autos mit Dieselmotoren des Typs EA 189 eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat und die Käufer Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung geltend machen können. Mit dem Urteil des BGH ist endgültig klar: Die Halter von manipulierten Dieselfahrzeugen haben Anspruch auf Schadensersatz. Im Ergebnis erhält der Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer, Zug um Zug gegen Rückgabe des Autos zurück.

Besonders wichtig für viele Betroffene im VW Abgasskandal: Nach der Entscheidung des BGH sind Schadenersatzansprüche nicht stets Ende 2018 verjährt. Vielmehr komme es auf die individuelle Kenntnis der Verbraucher*innen an. Es muss also im Einzelfall geprüft werden, wann Geschädigte tatsächlich Kenntnis von der Betroffenheit ihres Fahrzeugs und ihren möglichen Schadensersatzansprüchen haben. Zudem haben mehrere Gerichte entschieden, dass im VW-Dieselskandal um den Motor EA 189 betroffene Dieselfahrer auch heute noch einen sogenannten Restschadensersatzanspruch nach § 852 BGB geltend machen können. Der Restschadensanspruch verjährt frühestens 10 Jahre nach Kauf. Unproblematisch hinsichtlich der Verjährung sind ferner aktuell Autos aus dem VW-Konzern mit anderen Motorvarianten als dem EA189, wie dem EA 288 und dem EA 896 oder EA 897. Hier wurden die Manipulationen erst später bekannt.

Jetzt kostenfreie Prüfung anfordern

Urteil des EuGH im Dieselskandal

Ende des Jahres 2020 hat auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Abgasskandal verbraucherfreundlich geurteilt – mit der Folge für betroffene Dieselfahrer, dass sie nun gestärkt Schadensersatz verlangen können. Der EuGH hat mit Urteil vom 17.12.2020 die von VW verwendete Abgas-Software für illegal erklärt. Auch der Schutz vor Verschleiß oder Verschmutzung rechtfertige keine Abschalteinrichtung, ein sogenanntes Thermofenster ist in nahezu allen Fällen unzulässig. Die Entscheidung hat nicht nur unmittelbare Auswirkungen auf Fälle aus dem VW-Konzern, sondern betrifft auch alle anderen Hersteller.

VW „Sammelklage“ und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

Mit tausenden verärgerten VW-Kunden einigte sich Volkswagen im Rahmen einer Musterfeststellungsklage außergerichtlich auf einen Vergleich, der den Automobilhersteller Milliarden Euro kostete. Von den etwa 470.000 Musterklägern sollen etwa 240.000 ein Vergleichsangebot erhalten und später angenommen haben. Am 30. April 2020 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG zurückgenommen. Der Rahmenvergleich sieht vor, dass VW einem Teil der angemeldeten Verbraucher ein individuelles Vergleichsangebot übersendet. Im Gegenzug behielten sie die manipulierten Fahrzeuge weiter und verzichteten auf weitere finanzielle Forderungen. Zudem wurden strafrechtliche Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft Braunschweig eingeleitet, zum Beispiel gegen den ehemaligen VW-Boss Martin Winterkorn.

Betroffene Modelle des Herstellers VW

Im Fokus des ursprünglichen Dieselskandals stand der VW-Motor EA189, der seit 2007 vor allem in den Modellen Amarok, Beetle, Caddy, CC, Eos, Golf VI, Jetta, Passat VII, Polo, Scirocco, Sharan, Tiguan, Touran, und Transporter verbaut worden ist. Der Motor EA 189 ist nicht nur in VW-Autos zu finden, sondern auch in Modellen der Tochterfirmen Audi, Seat und Škoda.

Im September 2019 wurde der Verdacht bekannt, dass auch der Nachfolger des EA 189 vom VW Dieselskandal betroffen ist. Mittlerweile ist der Dieselskandal 2.0 in vollem Gange. Der Motor EA 288 mit der Abgasnorm Euro 6 wird seit 2012 in Modellen von VW auch in Millionen von Fahrzeugen der Konzerntöchter Audi, Skoda und Seat verbaut. Es gibt ihn als 1.4 TDI mit drei Zylindern und als 1.6 und 2.0 TDI mit vier Zylindern. Auch für Autos mit dem Motor EA 288 hat das Kraftfahrt-Bundesamt Rückrufe wegen einer illegalen Abschalteinrichtung angeordnet. Volkswagen muss eine weitere Klagewelle fürchten; Entscheidungen zugunsten der Geschädigten zum Motor EA 288 haben auch bereits Oberlandesgerichte gefällt.

Auch für die größeren 3.0-Liter und 4.2-Liter Dieselmotoren mit den Motorvarianten EA 896 und EA 897, die neben VW in Audi und Porsche Fahrzeugen genutzt werden, gelten Rückrufe wegen einer illegalen Abschalteinrichtung. Speziell in den Audi-Modellen A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5 und Q7 sind die unzulässigen Abschalteinrichtungen integriert. Bei Volkswagen selbst taucht die manipulierte Motorisierung vornehmlich im VW Touareg II und VW Amarok auf.

Kostenfreie Prüfung im VW Dieselskandal

VW-Töchter Seat und Skoda im Dieselskandal

Selbstverständlich wirkt sich der VW-Dieselskandal auch negativ auf die VW-Tochterfirmen Seat und Skoda aus. 700.000 Seat-Diesel mit dem EA189 wurden zurückgerufen. Ohne Software-Update, das die Manipulationen erfolgreich entfernt, kann die Nutzung untersagt werden. Besonders betroffen sind die Seat-Modelle Ibiza, Leon und Alhambra. Betroffene Fahrer*innen können Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Klagewelle ist allerdings noch nicht zu Ende. Denn auch der Nachfolger des manipulierten VW-Motors EA189, nämlich der EA288, weist eine unzulässige Abschalteinrichtung auf. Verbaut ist die illegale Abschalteinrichtung zum Beispiel im Seat Leon III und im Toledo IV.

Bei der VW-Tochter Skoda sieht es ähnlich aus. Rund 300.000 Diesel-Autos mussten wegen des Dieselskandals zurückgerufen werden – insbesondere die Kundenlieblinge Fabia, Octavia und Yeti. Geschädigte Fahrer*innen konnten dabei deutschlandweit mit Schadensersatz rechnen. Genau wie bei Seat sind auch weitere Rückrufe möglich. Schließlich ist der umstrittene EA288 auch in einigen Skoda Dieselfahrzeugen verbaut – zum Beispiel im Octavia III und Superb III, Kodiaq und Karoq.

Der Audi-Dieselskandal: Manipulation im großen Stil

Zu Beginn des Abgasskandals im Jahr 2015 war Audi nur über den VW Motor EA189 in den Abgasskandal involviert, der auch in viele kleinere Audi-Modelle verbaut worden war. Bereits Mitte 2017 werden Abgasmanipulationen bei Audi-Modellen A7 und A8 der Euro-Abgasnorm 5 festgestellt.  Es folgen über Jahre mehrere Rückrufe für hunderttausende Fahrzeuge.

2017 durchsucht die Staatsanwaltschaft München II die Firmenzentrale von Audi in Ingolstadt; weitere Durchsuchungen in der Ingolstädter Audi-Zentrale und bei Audi-Mitarbeiter*innen sowie bei Vorständ*innen des Unternehmens folgen. Es wird ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt eingeleitet wegen des Verdachts des Betruges und der strafbaren Werbung. Der ehemalige Audi-Chef Rupert Stadler muss für einige Monate in Untersuchungshaft. 2018 verhängt die Münchener Staatsanwaltschaft wegen der Manipulation von Dieselmotoren ein Bußgeld in Höhe von 800 Millionen Euro gegen Audi. Der Autobauer akzeptierte den Bescheid der Staatsanwaltschaft.

Im Laufe der Ermittlungen nimmt der Audi Dieselskandal eine immer größere Dimension an. Der Audi AG wird vorgeworfen, auch nach dem Bekanntwerden des Dieselskandals noch manipuliert zu haben. Dabei geht es nicht nur um die manipulierten Motoren EA189 und EA288 von VW, die Audi in vielen Modellen einsetzt. Offenbar hatte der Ingolstädter Hersteller auch selbst manipuliert – und zwar deutlich länger und intensiver als zunächst vermutet. Selbst bei größeren Motoren wie dem EA896, EA897 und EA898 überschritten die Abgaswerte deutlich die zugelassene Grenze. Dies galt beispielsweise für die Audi-Modelle A 4, A 5, A 6, A 7, A 8, Q 5, SQ 5 und Q 7.  Zudem wurden diese Motoren auch in Modellen von Porsche und VW verbaut.

Betroffenen Audi-Kund*innen haben zahlreiche Gerichte inzwischen Schadensersatz wegen Abgasmanipulation zugesprochen. Mit Urteil vom 25.11.2021 hat der BGH festgestellt, dass die Audi AG im Dieselskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im Dieselskandal haftet. Der BGH bejahte die Frage, ob Audi wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung haften muss, obwohl der Autohersteller manipulierte Motoren des Typs EA 189 von VW eingebaut hatte.

Schadensersatz im Audi Dieselskandal prüfen lassen

Dieselgate in Deutschland – jetzt auch Porsche

Spätestens seit 2017 ist auch Porsche in den Abgasskandal involviert. Zwar produziert der Autobauer die betroffenen Motoren nicht selbst, bekommt sie aber vom Autobauer Audi geliefert. Sowohl die 3,0-Liter-Modelle als auch die 4.2-Liter-Modelle sind in den Dieselskandal involviert. So muss sich auch Porsche wegen Manipulation vor Gericht verteidigen und wurde gleich mehrfach zum Schadensersatz verurteilt.

Aufgrund des Abgasskandals hatte das Kraftfahrt-Bundesamt seit 2018 wegen illegaler Abschalteinrichtungen in der Abgasreinigung den Rückruf von rund 100.000 Porsche-Fahrzeugen angeordnet. Betroffen von den Rückrufen waren die Modelle Porsche Cayenne Diesel, Porsche Cayenne S Diesel und Porsche Macan. Von einem Rückruf betroffene Fahrzeughalter*innen sind dazu verpflichtet, ihre Fahrzeuge in die Werkstatt zu bringen. Ein Software-Update bei diesen Fahrzeugen die fehlerhaften Abschalteinrichtungen beheben. Ob dieses jedoch Wirkung zeigt, bleibt umstritten. Einige Porsche-Fahrer*innen klagten nach dem Software-Update jedoch unter anderem über einen erhöhten Kraftstoffausstoß sowie Motorprobleme. Betroffenen, die das Software-Update nicht durchführen lassen, droht, dass ihr Auto die nächste TÜV-Prüfung nicht mehr besteht. Im schlimmsten Fall würde das Fahrzeug als betriebsunfähig erklärt und stillgelegt. Denn Ihr Fahrzeug entspricht nicht den Grenzwerten, die von der EU festgelegt wurden.
Gut zu wissen: Bei Fahrzeugen, die das Software-Update erhalten haben, besteht dennoch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche im Abgasskandal geltend zu machen.

Zeitweise gab es aufgrund des Abgasskandals in Deutschland sogar ein Neuzulassungsverbot für den Porsche Cayenne. Zudem leitete die Staatsanwaltschaft Stuttgart ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Im Mai 2019 verhängte die Staatsanwaltschaft Stuttgart schließlich eine Geldbuße in Höhe von 535 Millionen Euro gegen Porsche. Der Stuttgarter Autobauer akzeptierte die Strafe. Ist dieses Verfahren für Porsche abgeschlossen, laufen andere Verfahren jedoch weiter. Im Folgejahr 2020 nahm die Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen möglicher Abgas-Manipulationen des Sportwagenbauers auch bei Benzinfahrzeugen Ermittlungen auf. Laufenden Ermittlungen gegen einzelne Mitarbeiter der Porsche AG wurden teilweise eingestellt.

Inzwischen hat Porsche Konsequenzen aus dem Dieselskandal gezogen und beschlossen, künftig keine Diesel-Fahrzeuge mehr herzustellen. Das Angebot beschränkt sich mittlerweile auf Elektroautos und Benziner.

Zum kostenfreien Online-Check im Dieselskandal

Chronik Dieselskandal: Auch Mercedes hat manipuliert

Seit 2018 ist klar: Auch Daimler hat mit illegalen Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung getrickst. Rund 1,4 Millionen Fahrzeuge sind bislang von Rückrufen betroffen. Allein in Deutschland musste Daimler rund 550.000 Fahrzeuge zurückrufen. Das Überraschende: Viele manipulierten PKWs hatten die vergleichsweise junge Abgasnorm Euro 6b vorzuweisen. Das bedeutet, dass die Abgaswerte keineswegs nur bei älteren Fahrzeugen des Automobilherstellers beeinflusst wurden.

Die Rückrufe wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung haben insbesondere die Mercedes-Modelle Vito, Viano, GLK, CLC ML, dem Sprinter und weitere Modelle der A-Klasse, B-Klasse, C-Klasse, E-Klasse, und S-Klasse betroffen.

Bei allen Pflichtrückrufen mussten die betroffenen Mercedes-Diesel in die Werkstätten gerufen werden, um ein Software-Update durchführen zu lassen. Neben den verpflichtenden Rückrufen durch das KBA wird das Software Update auch im Rahmen einer „freiwilligen Kundendienstmaßnahme“ aufgespielt. In beiden Fällen können betroffene Mercedesfahrer vom Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgehen.
Wichtig für Betroffene: Ein verpflichtender Rückruf durch das KBA oder ein Schreiben zu einer sogenannten freiwilligen Kundendienstmaßnahme sind keine zwingenden Voraussetzungen, dass Ihr Fahrzeug vom Mercedes Dieselskandal betroffen ist und Sie Schadenersatzansprüche geltend machen können.

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft ermittelte seit Mai 2017 wegen des Verdachts des Betruges und der strafbaren Werbung im Zusammenhang mit möglicher Manipulation der Abgasnachbehandlung bei Dieselautos gegen den Automobilhersteller. Zunächst hatten sich die Ermittlungen auf die Motoren OM 642 und OM 651 konzentriert, wenig später aber auch auf Fahrzeuge mit dem Motor OM 622. Im Ergebnis musste der Autobauer Daimler ein Bußgeld in Höhe von 870 Millionen Euro zahlen.

Auch für Daimler ist Jahre nach dem ersten Rückruf noch kein Ende im Dieselskandal in Sicht. 2021 äußerste sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zu einem neuen Gutachten über weitere illegale Abschalteinrichtungen in Dieselmotoren des Autobauers. Der Software-Experte Felix Domke habe insgesamt acht mutmaßlich illegale Abschalteinrichtungen gefunden, welche die Abgasreinigung im Straßenbetrieb gezielt drosselten, erklärte die DUH in einer Pressemitteilung. Zudem hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände e. V. hat am 7. Juli 2021 eine Musterfeststellungsklage wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen gegen die Daimler AG eingereicht. Wie bereits bei der Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen beraten wir Betroffene, ob sie sich der Musterklage anschließen können und sollen oder besser beraten sind, wenn sie ihre Ansprüche individuell geltend machen. Denn in Einzelverfahren sprechen immer mehr Gerichte den Geschädigten im Mercedes Abgasskandal Schadensersatz zu.

Jetzt kostenfreie Prüfung im Mercedes Dieselskandal anfordern

BMW ebenfalls in Dieselskandal verstrickt

BMW spielt eine Sonderrolle im Dieselskandal. Immer wieder beteuerte der bayerische Autobauer, mit der Abgasaffäre nichts zu tun zu haben. Bei den fehlerhaften Abgaswerten handele es sich nicht um Manipulationen, sondern lediglich um handwerkliche Fehler. So habe man aus Versehen einige Modelle mit den falschen Daten versehen. Dennoch rief das Kraftfahrt-Bundesamt 2018 Modelle der 5er und 7er Reihe, den BMW M550 xDrive als auch den 750d xDrive, zurück. Begründet wurde die Rückrufaktion mit einer defekten Software, die die Abgasreinigung verfälschte.

Auch beim bayerischen Autobauer gab es Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München zu manipulierter Software in Dieselautos. Das Bußgeld in Höhe von 8,5 Millionen Euro fiel deutlich milder aus als bei der Konkurrenz. Lediglich von einer fahrlässigen Verletzung der Aufsichtspflicht war die Rede; auch von strafrechtlichen Ermittlungen gegen BMW-Mitarbeiter wurde abgesehen.

Damit ist der BMW Dieselskandal aber nicht abgeschlossen. Im Mai 2020 wurde der Münchner Konzern erstmals zu Schadensersatz verurteilt. Impulsgeber war das Landgericht Düsseldorf. Das Gericht verurteilte BMW wegen manipulierter Abgaswerte zum Schadensersatz. Inzwischen gibt es weitere – auch obergerichtliche – Entscheidungen zugunsten Geschädigter im BWM Abgasskandal.

Individuelle Ersteinschätzung im BMW Dieselskandal

Opel im Abgasskandal – auch Benziner werden zurückgerufen

Bereits zu Beginn des Dieselskandals in den Jahren 2015 und 2016 zeichnete sich ab, dass auch der Autobauer Opel kein Unbeteiligter ist. Opel verpflichtete sich zunächst im Rahmen einer freiwilligen Service-Kampagne, betroffenen Fahrzeuge mit einem Software-Update ausstatten, das die Abgasreinigung der Autos verbessern soll. Dennoch folgten ab 2017 mehrere Rückrufe durch das Kraftfahrtbundesamt. Betroffene Modelle sind Opel Insignia, Cascada, Zafira, Movano, Adam, Corsa und Crossland X. Die Besonderheit: Bei einigen der zurückgerufenen Modelle handelt es sich um Benziner, bei denen ebenfalls eine Überschreitung der Grenzwerte für Stickoxide festgestellt wurde.

Auch Opel hat im Abgasskandal eine Strafe in Millionenhöhe gezahlt. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte ein Bußgeld in Höhe von 64,8 Millionen Euro verhängt, weil mehrere Opel-Dieselmodelle deutlich höhere Schadstoffwerte ausgestoßen hatten als beim Kraftfahrtbundesamt angegeben.

Jetzt kostenfeien Online-Check anfordern

Chronik Dieselskandal: Weitere Hersteller unter Verdacht

In der Chronik des Dieselskandals finden sich nicht nur Hersteller und Automarken aus Deutschland. Doch auch ausländische Automobilmarken stehen im Verdacht, ihre Kund*innen bei den Werten zum  Stickoxidausstoß geschummelt zu haben und unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet zu haben. So wird die Liste von Herstellern und Marken, die in Zusammenging mit dem Abgasskandal genannt werden, wird immer länger.

Fiat, kein Unschuldiger im Abgasskandal

Auch vor Fiat macht der Dieselskandal nicht Halt. Der italienische Autobauer, seit 2021 Teil des Stellantis-Konzerns, steht ebenfalls im Verdacht, illegale Abschalteinrichtungen verbaut haben. Wegen des Verdachts der Abgasmanipulation haben im Juli 2020 Ermittler*innen der Frankfurter Staatsanwaltschaft den Sitz von Fiat Chrysler Automobiles (FCA) Deutschland in Frankfurt durchsucht. Im Visier waren auch die Schwesterfirma Iveco in Ulm sowie weitere Objekte in Italien und der Schweiz. Gegenstand der Ermittlungen sind Modelle der Marken Fiat, Jeep, Alfa Romeo und Iveco mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6. So sind auch Wohnmobile in den Fokus des Dieselskandals gerückt, denn viele Hersteller von Reisemobilen verwenden als Basisfahrzeug den Fiat Ducato. Ende 2021 musste FCA Germany zehntaussende Fahrzeuge der Modelle Fiat DOBLO und 500X in die Werkstätten rufen. Grund ist die Aktualisierung der Software des Motorsteuergeräts, um die Emissionswerte unter realen Fahrbedingungen zu verbessern.

Volvo überschreitet gesetzliche Grenzwerte bei Weitem

Überhöhte Abgaswerte auch beim Hersteller Volvo: Anfang des Jahres 2020 berichten verschiedene Medien von deutlich erhöhten Schadstoffwerte bei einem Volvo XC 60. Demnach hat das zum Umweltverband Deutsche Umwelthilfe (DUH) gehörende Emissions-Kontroll-Institut (EKI) bei Abgasmessungen eine temperaturgesteuerte Abschalteinrichtung bei einem Euro 5 Diesel-Volvo XC60 mit einem 2.0 Liter Motor entdeckt. Der Tests legte eine 12-fache Überschreitung des gesetzlichen Grenzwertes offen. Ein Test zu Beginn des Folgejahres 2021 mit mehreren Fahrzeugen zeigte erschreckend hohe Werte bei einem Volvo XC60 D5 AWD Euro 6, der demnach bei sinkender Außentemperatur den geltenden NOx-Grenzwert 18,2-fach überschreitet.

Renault im Dieselskandal

Nicht aber nur in Skandinavien, auch in Frankreich wurde nachgebessert – bei einigen Renault-Modellen zum Beispiel. Gerade beim Stickoxidausstoß schnitten die Dieselfahrzeuge des französischen Automobilherstellers mit mangelhaften Noten ab – sowohl beim ADAC als auch bei Messungen der Deutschen Umwelthilfe. Bereits 2016 stellte das KBA fest, dass bei einigen Renault Modellen eine „Reduzierung der Wirksamkeit des Systems zur Abgasrückführung“ vorliege – betroffen sind die konkret Renault Kadjar mit der Euronorm 6, Renault Espace mit der Euronorm 6 und Renault Master, mit der Euronorm 5.

Kostenfreier Online-Check im Dieselskandal

Was betroffene Autofahrer*innen tun können

Software-Updates – der Weg aus dem Dieselskandal?

Seit 2016 werden im Rahmen von verpflichtenden Rückrufen oder freiwilligen Kundendienstmaßnahmen vom Dieselskandal betroffene Fahrzeuge in die Werkstätten gerufen, um ein Software-Update aufspielen zu lassen. Dieses soll illegale Abschalteinrichtungen aus den betroffenen Dieselautos entfernen.  Obwohl die Hersteller ihren Kund*innen zusichern, dass sich das Update in keiner Weise auf das Fahrzeug auswirkt, berichten immer mehr Geschädigte von Problemen und negativen Erfahrungen im Zusammenhang mit einem Software-Update. Einige beklagen einen erhöhten AdBlue-Verbrauch, andere einen erhöhten Spritverbrauch oder eine verschlechterte Fahrleistung.

Problematisch für Fahrzeughalter*innen bei einem verpflichtenden Rückruf, Bedenken wegen eventueller Folgeschäden haben und das Software-Update nicht aufspielen lassenmöchten, ist: Ihnen droht die Stilllegung ihres Fahrzeuges. Viele Kunden fragen sich daher, ob sie das Update aufspielen lassen sollen nicht und ob dies eine Auswirkung auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im VW Dieselskandal hat.

Grundsätzlich ist es für das juristische Vorgehen im Dieselskandal unerheblich, ob ein Software-Update aufgespielt wurde oder nicht. Ansprüche gegen den Hersteller werden durch die Aufrüstung nicht beeinträchtigt.

Hinweis: Das Software-Update haben Hersteller auch genutzt, um eine andere Abschalteinrichtung, das Thermofenster, aufzuspielen. So haben Gerichte bereits das auf Geheiß des Kraftfahrtbundesamtes entwickelte Software-Update ebenfalls als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung beurteilt.

Zur unverbindlichen Online-Prüfung

Verbraucherrechte im Abgasskandal

Wer ein Rückrufschreiben des Kraftfahrtbundesamtes oder eines Herstellers erhalten hat und ein Software-Update erhalten soll, kann sicher sein, dass das Fahrzeug vom Diesel-Abgasskandal betroffen ist und kann erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend machen. Für alle anderen gilt: Es ist zwischenzeitlich unerheblich, ob Sie ein Rückrufschreiben vom Kraftfahrtbundesamt erhalten haben oder nicht. Unsere Erfahrungen aus zahlreichen Gerichtsverfahren zeigen, dass in nahezu allen Modellen mit Diesel-Motor Manipulationen vorgenommen haben. Ein Schreiben des Herstellers oder des Kraftfahrtbundesamtes erleichtert lediglich die Beweisführung.

Betroffene haben folgende Möglichkeiten:

  1. Schadenersatzansprüche: Kaufpreis zurück gegen Rückgabe des Fahrzeugs oder Auto behalten und Schadensersatz fordern: Es bestehen Ansprüche im Dieselskandal der Käufer gegen die unmittelbar Täuschenden, also die einzelnen Marken bzw. Unternehmen. Hier können Käufer insbesondere Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend machen. Diese sind darauf gerichtet, die Rückabwicklung des Vertrags zu erzwingen. Alternativ können Betroffene auch eine Entschädigung fordern, sofern sie das Auto behalten möchten. Wir raten Betroffenen im Abgasskandal zu einem zügigen Vorgehen, da eine Verjährung drei Jahre ab Kenntnis des amtlichen Rückrufs zum Ende des Jahres eintreten könnte.Jahre nach dem Beginn des Dieselskandals haben sowohl der Europäische Gerichtshof als auch der Bundesgerichtshof zugunsten der Geschädigten geurteilt. Damit waren die Erfolgsaussichten auch für Kunden in Deutschland noch nie so gut wie jetzt, eine Entschädigung für den erlittenen Wertverlust und die Manipulation des eigenen Fahrzeuges zu erhalten.
  2. Kaufrechtliche Ansprüche: Betroffene können u.U. Gewährleistungsansprüche, in der Regel gegen den Vertragshändler, geltend machen. Diese verjähren grundsätzlich nach zwei Jahren, bei Gebrauchtwagen nach einem Jahr.
  3. Widerruf des Autokreditvertrags: Sollten Sie Ihr Fahrzeug über eine Bank finanziert haben, empfehlen wir Ihnen, die Möglichkeit eines Widerrufs des Darlehensvertrags prüfen zu lassen. Die Folgen eines erfolgreichen Widerrufs sind: Sie erhalten Anzahlung und Raten zurück und geben im Gegenzug das Auto zurück.

Fordern Sie Ihre Rechte ein: Es lohnt sich für betroffene Autofahrer, ihre Rechte im Zusammenhang mit dem Dieselskandal einzufordern. Als eine der größten Kanzleien auf Verbraucherseite im Bank- und Kapitalmarktrecht verfügen unsere Rechtsanwälte über tiefgreifende Erfahrung bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre konkreten Erfolgsaussichten kostenlos prüfen zu lassen. Treten Sie mit unseren Anwälten in Kontakt und holen Sie sich Ihre persönliche Expertise ein. Danach entscheiden Sie, welche weiteren Schritte Sie gehen möchten.

Kostenlose Ersteinschätzung

Sie haben Fragen zum Dieselskandal? Rufen Sie uns an unter 0711-9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Fragen über unser Kontaktformular.

Kontaktformular