Hintergründe zum Deezer Datenleck
Deezer selbst gibt den Vorfall als Datenschutzverletzungen durch Dritte an. Demnach wurden die Nutzerdaten bereits im April 2019 bei einem Drittpartner des Musikstreamingdienstes gestohlen. Die Zusammenarbeit mit dem Drittanbieter wurde laut Deezer vor zwei Jahren beendet. Das Unternehmen hält den Vorfall klein und bezeichnet die betroffenen Nutzerdaten als nicht sensibel. Obwohl der Vorfall bei Deezer bereits Anfang November 2022 bekannt wurde, werden die Nutzer*innen erst seit Februar per E-Mail informiert.
Die vom Deezer Datenleck betroffenen Daten umfassen rund 229 Millionen E-Mail-Adressen, IP-Adressen, Namen und Nutzernamen, Geburtsdaten und Angaben zum Geschlecht und zum Standort der Nutzer*innen. Deezer versucht Abonnenten und Abonnentinnen zu beruhigen, da Zahlungsdaten und Passwörter nicht öffentlich geworden sein sollen. Vom Datenleck betroffen sind sowohl zahlende Deezer-Kunden und Kundinnen als auch sehr viele Deezer-Free-Nutzer*innen. Das Unternehmen gab an, im Jahr 2021 weltweit 10,5 Millionen zahlende Abonnenten und Abonnentinnen zu haben.
Durch die Veröffentlichung besteht die Gefahr, dass die Daten missbraucht werden und Betroffene zum Beispiel Opfer von Phishing-Mails werden. Damit versuchen Betrüger, an weitere sensible Daten wie Zahlungsinformationen zu gelangen. Deezer-Nutzer*innen sollten daher in nächster Zeit besonders vorsichtig mit unerwarteten E-Mails, SMS oder Anrufen umgehen. Deezer rät seinen Kunden in der aktuellen E-Mail, das Passwort zu ändern und wachsam zu bleiben.
So finden Sie heraus, ob Sie betroffen sind
Mit dem kostenlosen Leak-Check können Sie prüfen, ob Ihre E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit dem Datenskandal im Internet veröffentlicht wurde und Sie als Betroffener wegen eines Datenlecks Schadensersatzansprüche geltend machen können.
Urteile Deezer Datenleck: Diese Gerichte haben Schadensersatzansprüche bestätigt
Ein Datenleck stellt eine Pflichtverletzung des verantwortlichen Dienstleisters dar. Der BGH hat im Fall des Deezer-Datenlecks (Urteil vom 11.11.2025, VI ZR 396/24) die Rechte von Betroffenen nach der DSGVO deutlich gestärkt. Alle Details zum Urteil finden Sie im Newsbeitrag:
BGH-Urteil zum Deezer Datenleck: Stärkung der Rechte von Nutzern nach DSGVO
Zuvor haben zahlreiche Gerichte bestätigt, dass Betroffenen im Fall des Deezer Datenlecks Entschädigungen zustehen.
- Landgericht Aachen, Urteil vom 25.01.2024, Az. 12 O 247/23: Deezer wurde zur Zahlung von 1.000,- Euro immateriellem Schadensersatz verurteilt. Darüber hinaus wurden Unterlassungs- und Auskunftsansprüche sowie der Ersatz künftiger Schäden zugesprochen.
- Landgericht Lübeck, Urteil vom 04.10.2024, Az. 15 O 216/23: Das Gericht hat einem Nutzer immateriellem Schadensersatz in Höhe von 350,- Euro wegen des Deezer Datenlecks zugesprochen.
- Landgericht Köln, Urteil vom 07.01.2025, Az. 14 O 472/23: Das Gericht verurteilte Deezer wegen des Datenlecks bei dessen Auftragsverarbeiter zu 100,- Euro immateriellem Schadensersatz nebst Zinsen sowie zur Erstattung der außergerichtlichen Anwaltskosten. Zudem wurde die Ersatzpflicht für künftige materielle und immaterielle Schäden aus der Veröffentlichung der Daten festgestellt.
- Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil vom 10.07.2025, Az. 16 U 83/24: Das OLG hat einem Nutzer immateriellen Schadensersatz von 200,- Euro nebst Zinsen und die Feststellung der Übernahme aller zukünftigen materiellen Schäden zugesprochen. Der Senat sah bereits den Verlust der Kontrolle über die im Darknet veröffentlichten Daten (u.a. E-Mail-Adresse) als immateriellen Schaden an.
Schadensersatz, Auskunft und Unterlassung: Das sind Ihre Rechte
Laut der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen Unternehmen für einen sicheren Umgang mit persönlichen Nutzerdaten sorgen. Bei einem Verstoß stehen Betroffenen Ansprüche auf Auskunft, Schadensersatz und Unterlassung zu.
- Ein Datenleck stellt einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung dar. Nutzer*innen haben nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und in welchem Umfang Sie von dem Datenleck betroffen sind. Dafür haben Unternehmen in der Regel einen Monat Zeit.
- Bestätigt das Unternehmen, dass Sie von einem Datenleck betroffen sind, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO.
- Kommen Unternehmen ihrer Auskunftspflicht gemäß Art. 34 DSGVO nicht oder nicht rechtzeitig nach, begründet der Verstoß gegen die Auskunftspflicht ebenfalls einen Schadensersatzanspruch.
- Betroffenen entsteht infolge eines Datenlecks auch ein sogenannter immaterieller Schaden. Es muss also kein finanzieller Schaden entstanden sein. Nach der DSGVO genügt ein immaterieller Schaden, um Ansprüche geltend machen zu können. Erste Gerichte haben Betroffenen bereits Schadensersatzansprüche aus Artikel 82 DSGVO zugesprochen.
- Mithilfe von Feststellungsansprüchen können Geschädigte gerichtlich feststellen lassen, dass der Gegner auch für Schäden haftet, die aufgrund des Datenlecks erst in der Zukunft entstehen könnten. Ein Feststellungsantrag sichert Betroffene ab, falls die gestohlenen oder offengelegten Daten später für Betrugsversuche oder andere Schäden missbraucht werden. In Datenleck-Fällen kann somit die Schadenersatzpflicht für gegenwärtige und zukünftige Schäden aus dem Leak festgeschrieben werden.
- Geschädigte haben einen Anspruch auf Unterlassung und können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.
Anwalt Deezer Datenleck: So hilft unsere Kanzlei weiter
Im Rahmen unserer kostenfreien Prüfung auf Schadensersatz im Datenskandal senden wir Ihnen eine schriftliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen auf Entschädigung. Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen und setzen ihren Anspruch auf Entschädigung durch. Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie über einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche künftige Schäden ab. Darüber hinaus kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im weiteren Verlauf die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung.
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