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CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG: Was können Mitglieder im Insolvenzfall tun?
Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 23. Oktober 2023
Für die CO.Net Verbrauchergenossenschaft eG wurde Ende September 2023 ein Insolvenzantrag gestellt, der im Oktober vom zuständigen Insolvenzgericht aufgehoben wurde. Im Falle der Insolvenzeröffnung stellt sich für die betroffenen Mitglieder die Frage, welche Möglichkeiten bestehen, einen möglichst großen Teil des investierten Geldes zurückzuerhalten. Wir erläutern Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten und prüfen Ihren individuellen Fall.
Update Mai 2024: Das Amtsgericht Stade hat am 01.05.2024 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG eröffnet (Az. 73 IN 8/24). Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Malte Köster bestellt. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 26.06.2024 anzumelden.
2.Update Februar 2024: Nach den Meldungen zu Zwangsvollstreckung und Insolvenzantrag folgt nun der nächste Schlag für die Anleger*innen der Co.Net Verbrauchergenossenschaft. Medienberichten zufolge fanden am 23.02.2023 Razzien am Sitz der Co.Net in Drochtersen, auf Mallorca und in Polen statt. Es soll um den Vorwurf der Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung gehen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Update Februar 2024: Das Amtsgericht Stade hat am 15.02.2024 ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG eröffnet (73 IN 8/24). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Malte Köster bestellt worden.
Updates Januar 2024: 1. Der Verein igenos.e.V. lädt die Mitglieder der Co.net Verbrauchergenossenschaft eG zu einer außerordentlichen Generalversammlung am 25.01.2024 ein. Einer der geplanten Punkte ist der Wechsel der Rechtsform. Bereits auf der Mitgliederversammlung Ende 2022 wurde die Umwandlung in eine AG vorgestellt. 2. Das Amtsgericht Stade hat die Zwangsvollstreckung des CO.NET Sitzes in der Nindorfer Deichfeld 9 in Drochtersen beschlossen.
CO.NET Verbrauchergenossenschaft: Warnliste Geldanlage und BaFin-Meldung
Die CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG bietet Genossenschaftsanteile als Kapitalanlage an und wirbt u.a. mit Aussagen wie „Risiken vorbeugen – Sicherheit geht vor!“. Mitglieder sollen bei Einkäufen in Partnershops und Portalen von Handelspartnern von Rabatten und Gutschriften profitieren und jährliche Ausschüttungen erhalten. Bereits seit 2014 gab es immer wieder negative Meldungen über die Verbrauchergenossenschaft CO.NET.
- Im März 2014 setzte die Stiftung Warentest das Angebot auf die Warnliste Geldanlage, da u.a. Fragen zur wirtschaftlichen Lage unbeantwortet blieben.
- Ende Dezember 2019 untersagte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das öffentliche Angebot der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG das öffentliche Angebot von Anteilen, die eine Beteiligung am Gewinn eines Unternehmens gewähren, wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz, konkret wegen Fehlens eines von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekts. Hiergegen legte die CO.NET eG Widerspruch ein, den die BaFin zurückwies. Daraufhin erhob die Genossenschaft Klage vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main.
Insolvenzantrag wieder aufgehoben
Für die CO.Net eG wurde am 25. September 2023 beim zuständigen Amtsgericht Stade ein Insolvenzantrag gestellt (Az. 73 IN 73/23). Am 10. Oktober 2023 hat das Gericht den Beschluss über die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens aufgehoben. Die Insolvenzgefahr ist für die Mitglieder zunächst nur vorübergehend eingetreten. Wir raten den Betroffenen, ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen. Dies gilt insbesondere für Ratenzahler*innen, da im Insolvenzfall droht, dass der Insolvenzverwalter die noch ausstehende Summe vollständig einfordert. Genossenschaftsmitgliedern könnte im Insolvenzfall eine Nachschusspflicht drohen, sofern diese nicht in der Satzung ganz oder teilweise ausgeschlossen wurde.
Update nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Geschäftsmodell und Entwicklung der Co.Net Verbrauchergenossenschaft
Die CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG verfolgte ein Geschäftsmodell, das neben Einkaufsrabatten und Rückvergütungen eine lukrative Verzinsung der Genossenschaftsanteile vorsah. Mitglieder mussten beim Beitritt mindestens vier Anteile zu je 500,- Euro erwerben und diese fünf Jahre halten. Ursprünglich wurde eine Rendite von 10 % p.a. versprochen, die später auf 6 % p.a. gesenkt wurde.
Auf ihrer Website warb die Co.Net unter anderem damit, dass die Anteile der Mitglieder in „gesicherte Sachwerte“ investiert würden. Die Gelder aus den Mitgliedsbeiträgen und Geschäftsanteilen wurden jedoch nicht direkt in Sachwerte wie Immobilien investiert, sondern der Tochtergesellschaft CO.NET Card Services S.L. als Darlehen zur Verfügung gestellt. Diese investierte in Immobilien, oft in Spanien, oder reichte die Darlehen wiederum an Enkelgesellschaften weiter.
Auslöser der Krise bei Co.Net war die Rückführung von Geldern der spanischen Tochtergesellschaft nach Deutschland, die statt an die Co.Net Verbrauchergesellschaft an Unternehmen und Privatpersonen aus dem Umfeld des Vorstands geflossen waren. Dies lässt sich dem Sachverständigengutachten des Insolvenzverwalters entnehmen. Aufgrund zahlreicher Geldwäscheverdachtsanzeigen und Strafanzeigen leitete die Staatsanwaltschaft Stade ein Ermittlungsverfahren ein, das zu Durchsuchungen und zur Verhaftung des Vorstands führte. Das Geschäftsmodell der Co.Net Verbrauchergenossenschaft brach aufgrund der zahlreichen Rücklastschriften der Mitglieder zusammen.
CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG: Kostenfreie Ersteinschätzung
Unsere Kanzlei berät und vertritt Mitglieder von Genossenschaften bundesweit. Als eine der größten Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland haben wir größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen auf diesem Gebiet. Wir prüfen Ihre umfassenden Ansprüche und Möglichkeiten in alle in Betracht kommenden Richtungen.
- Ordentliche und außerordentliche Kündigung der Genossenschaftsbeteiligung: Wir prüfen Ihre Kündigungsmöglichkeiten und Auszahlung der erbrachten des sogenannten Auseinandersetzungsguthabens. In einigen Fällen wurde bekannt, dass CO.NET Mitglieder nach einer Kündigung die Rückzahlung des Anlagebetrages nur sehr verzögert erhalten haben und der Zugang zum Mitgliederbereich durch Co.Net gesperrt wurde.
- Möglichkeit des Widerrufs der Beteiligung: Wir prüfen, ob die Beteiligung heute noch widerrufen werden kann.
- Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche und potentieller Anspruchsgegner: Vermittler*innen müssen über die bestehenden Risiken wie zum Beispiel das Totalverlustrisiko bei einem Beitritt zu einer Genossenschaft aufklären. Erfahrungsgemäß sind in vielen Fällen die pflichtgemäße Information und Aufklärung nicht ausreichend. Schadensersatzansprüche können auch gegenüber Genossenschaftsverantwortlichen bestehen. Das Ziel eines erfolgreichen Schadenersatzverfahrens ist es, Geschädigte so zu stellen, als ob sie die Beteiligung nie gezeichnet hätten. Das bedeutet, dass Mitglieder auch von eventuellen Nachschusspflichten seitens des Insolvenzverwalters im Falle der Insolvenz freigestellt werden könnten.
- Vertretung im Insolvenzverfahren: Im Insolvenzfall könnte Mitglieder mit Ratenzahlungen das Risiko treffen, dass sie die Einzahlung des Restbetrages auf einmal leisten müssten.
Auch wenn die Fälle der betroffenen Genossenschaftsmitglieder häufig ähnlich sind, ist stets eine Prüfung im Einzelfall notwendig. Wir bieten Betroffenen eine kostenfreie Ersteinschätzung ihres individuellen Falles. In uns bekannten Fällen profitieren Sie davon, dass wir bereits wichtige Informationen zusammentragen und konnten. Wir vertreten Ihre Interessen sowohl in der Gemeinschaft als auch im Einzelfall gegenüber Haftungsverantwortlichen. Über unseren Online-Fragebogen haben betroffene Mitglieder die Möglichkeit, sich über die in ihrem Fall bestehenden Optionen informieren zu lassen.
Zur kostenfeien Ersteinschätzung
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an unter 0711-9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Fragen über unser Kontaktformular.