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Datenleck Bauhaus: Bestelldaten über Suchmaschine einsehbar

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 24. November 2023

Werkzeuge-Fachgeschäft

Inhaber einer sogenannten Plus Card der Handelskette Bauhaus sind von einem Datenleck betroffen, durch das Bestellinformationen über die Suchmaschine Bing abrufbar waren. Den Betroffenen stehen Auskunfts-, Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche zu. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und unverbindlich.

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Datenleck Bauhaus: Das ist passiert

Die Baumarktkette Bauhaus bietet Gewerbetreibenden eine Plus Card an, mit der sie Rabatte erhalten, von Sonderaktionen profitieren und auf Rechnung kaufen können. Der Blog Borncity berichtet, dass ein Leser des Blogs im Zuge einer Online-Recherche zur Plus Card nicht nur Informationen darüber, sondern auch detaillierte Informationen über Bestellungen von Inhaber*innen der Bauhaus Plus Card gefunden hat. Diese Informationen umfassen

  • Lieferadresse,
  • Rechnungsadresse,
  • Bestellnummer,
  • Bestelldatum,
  • Bezahlart,
  • gekaufte Produkte und jeweilige Beträge.

Das Datenleck ist zwischenzeitlich geschlossen. Wir lange Daten zuvor einsehbar waren, ist unklar. Nutzer*innen der Plus Card können ihr Auskunftsrecht nutzen, um zu überprüfen, ob sie vom Bauhaus Datenleck betroffen sind.

So hilft unsere Kanzlei weiter

Ein Datenleck stellt eine Pflichtverletzung des verantwortlichen Dienstleisters dar. Betroffenen stehen Ansprüche auf Auskunft, Schadensersatz in Höhe von bis zu 5.000,- Euro und Unterlassung zu:

  • Nutzer*innen haben nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und in welchem Umfang Sie von dem Datenleck betroffen sind.
  • Betroffenen entsteht infolge eines Datenlecks auch ein sogenannter immaterieller Schaden. Es muss also kein finanzieller Schaden entstanden sein. Nach der DSGVO genügt ein immaterieller Schaden, um Ansprüche geltend machen zu können.
  • Geschädigte haben einen Anspruch auf Unterlassung und können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.

Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen und setzen ihren Anspruch auf Entschädigung durch. Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie über einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche künftige Schäden ab. Zusätzlich kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im späteren Verlauf den gesamten Schriftverkehr mit der Versicherung.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Verbraucher*innen bundesweit seit über 25 Jahren. Als eine der größten Kanzleien für Anleger- und Verbraucherschutz haben wir größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

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Sie sind Inhaber*in einer Plus Card und haben Fragen zum Datenleck bei der Handelskette Bauhaus? Rufen Sie uns an unter 0711-9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Fragen über unser Kontaktformular.

Kontaktformular

Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann