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Datenleck bei Toyota Kreditbank: Das können Betroffene tun

Veröffentlicht von Medya Erdem am 17. Januar 2024

Schadcode-Datenhack-Datenleck

Die Toyota Kreditbank GmbH hat Kunden und Kundinnen schriftlich über ein Datenleck infolge eines Cyberangriffs informiert. Betroffene sollten auf ungewöhnliche Aktivitäten achten und können ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.

Datenleck bei Toyota Kreditbank: Das ist passiert

Anfang Dezember 2023 informierte Toyota Financial Services Europe & Africa in einer Pressemitteilung darüber, Opfer eines Cyberangriffs geworden zu sein, in dessen Folge persönliche Kundendaten abgeflossen seien. Im November gab es erste Medienberichte, wonach die Hackergruppe Medusa Toyota Financial Services auf eine Liste angegriffener Organisationen gesetzt und erklärt hatte, eine Reihe von Daten von Toyota Financial Services in Deutschland erbeutet zu haben.

Im Zuge des Angriffs wurden unberechtigte Aktivitäten auf Systemen an mehreren Standorten der Financial Services festgestellt. Einer der betroffenen Standorte ist die Toyota Kreditbank GmbH in Deutschland. Die Toyota Kreditbank hat die betroffenen Kundinnen und Kunden inzwischen schriftlich informiert. Folgende Daten können von dem Datenleck betroffen sein

  • Name und Vorname
  • Postleitzahl des Wohnortes
  • Vertragshöhe
  • Mahnstatus
  • IBAN

Was können Betroffene jetzt tun?

Wenn Sie eine schriftliche Benachrichtigung erhalten haben, gehören Sie zu den Betroffenen des Datenlecks bei der Toyota Kreditbank. Wir raten zu, nach dem Vorfall auf ungewöhnliche Vorgänge zu achten. Außerdem können Sie mögliche Auskunfts-, Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche prüfen lassen:

  • Betroffene haben nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und in welchem Umfang Sie von dem Datenleck betroffen sind.
  • Ihnen entsteht infolge eines Datenlecks auch ein sogenannter immaterieller Schaden. Es muss also kein finanzieller Schaden entstanden sein. Nach der DSGVO genügt ein immaterieller Schaden, um Ansprüche geltend machen zu können.
  • Geschädigte haben einen Anspruch auf Unterlassung und können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.

Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen und setzen ihre Ansprüche auf Entschädigung durch. Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie durch einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche zukünftige Schäden ab. Darüber hinaus kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im weiteren Verlauf die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung.

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit über 25 Jahren bundesweit Verbraucher*innen. Als eine der größten auf Anleger- und Verbraucherschutz spezialisierten Kanzleien verfügen wir über größte Erfahrung in der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung.

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Medya Erdem Portraitfoto

Autorin

Medya Erdem, Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann