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Datenleck Brillen.de – Auskunfts- und Schadensatzansprüche prüfen lassen

Veröffentlicht von Julia Markanday am 21. Oktober 2024

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Beim Online-Händler Brillen.de gibt es ein massives Datenleck, von dem rund zweieinhalb Millionen deutsche Kundinnen und Kunden betroffen sein sollen. Diese wurden bislang offenbar nicht informiert, eine Bestätigung des Vorfalls steht laut Medienberichten noch aus. Kundinnen und Kunden aus Deutschland können nun mögliche Auskunfts-, Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche kostenlos prüfen lassen.

Details zum Datenleck Brillen.de

Das Datenleck wurde bereits am 08.08.2024 von einem Rechercheteam von Cybernews.com entdeckt, aber erst im Oktober bekannt. Folgende sensible Kundendaten sind von dem Datenlecks betroffen:

  • Vollständige Namen
  • Adressen
  • E-Mail-Adressen
  • Mobiltelefonnummern
  • Geschlecht
  • Geburtsdaten
  • Detaillierte Bestellinformationen (z.B. Zahlungsbeträge, Rechnungsnummern)

Betroffen sind mehr als 3,5 Millionen Kundinnen und Kunden in Europa, davon ca. 2,4 Millionen Datensätze deutscher Kundinnen und Kunden, ca. 960.000 Datensätze spanischer Kundinnen und Kunden und ca. 90.000 Datensätze österreichischer Kundinnen und Kunden. Cybernews hat Brillen.de unmittelbar nach Bekanntwerden des Datenlecks informiert, jedoch keine Rückmeldung von Brillen.de erhalten. Heise berichtet, sowohl der Datenschutzbeauftragte von Brillen.de als auch die zuständige Datenschutzbehörde des Landes Brandenburg seien bis zur Veröffentlichung des Vorfalls nicht über das Datenleck informiert worden.

Die SuperVista AG informierte in einer kurzen Pressemitteilung am 18.10.2024 darüber, „dass im dritten Quartal 2024 für einen kurzen Zeitraum ein externer, unberechtigter Zugriff auf Kundendaten des Unternehmens technisch möglich war“. Bislang ist unklar, wie lange die Daten ungeschützt im Netz waren. Das Datenleck stellt ein erhebliches Risiko für Identitätsdiebstahl und Betrug dar. Betroffene Kunden könnten zum Ziel personalisierter Phishing-Kampagnen werden.

Was können Betroffene jetzt tun?

Kunden und Kundinnen von Brillen.de sollten in nächster Zeit auf ungewöhnliche Vorgänge achten. Weiter können Sie mögliche Auskunfts-, Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche prüfen lassen:

  1. Sie haben nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und in welchem Umfang Sie von dem Datenleck betroffen sind.
  2. Betroffenen entsteht infolge eines Datenlecks auch ein sogenannter immaterieller Schaden. Es muss also kein finanzieller Schaden entstanden sein. Nach der DSGVO genügt ein immaterieller Schaden, um Ansprüche geltend machen zu können.
  3. Geschädigte haben einen Anspruch auf Unterlassung und können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.

Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen und setzen ihre Ansprüche auf Entschädigung durch. Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie durch einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche zukünftige Schäden ab. Darüber hinaus kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im weiteren Verlauf die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung.

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Julia Markanday Rechtsanwältin

Autor:in

Julia Markanday, Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann