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Datenleck Deutsches Jugendherbergswerk
Veröffentlicht von Ann-Kathrin Faszl am 23. September 2024
Das Deutsche Jugendherbergswerk (DJH) ist Opfer eines Ransomware-Angriffs der Hackergruppe „Hunters“ geworden. Betroffen sind personenbezogene Daten von Mitgliedern, Gästen und Mitarbeitenden. Betroffene des Datenlecks können mögliche Auskunfts-, Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche kostenlos prüfen lassen.
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Datenleck Deutsches Jugendherbergswerk: Das ist passiert
Heise Online berichtet über den Datenschutzvorfall beim Deutschen Jugendherbergswerk. Ende August waren tagelange Störungen bei Jugendherbergen bekannt geworden, in deren Folge unter anderem Online-Buchungen nicht möglich waren. Nun hat sich die Gruppe Hunters zu dem Ransomware-Angriff bekannt. Es wurden große Datenmengen kopiert und die Hacker drohen mit der Veröffentlichung der sensiblen Daten. Die genaue Zahl der Betroffenen ist nicht bekannt. Zum DJH gehören rund 450 Jugendherbergen in ganz Deutschland. Nach Auskunft der Landesdatenschutzbeauftragten Nordrhein-Westfalen wird derzeit geprüft, ob eine Benachrichtigung der Betroffenen nach Art. 34 DSGVO erforderlich ist.
Was können Betroffene jetzt tun?
Potenziell Betroffene sollten umgehend ihre Passwörter und Zugangsdaten ändern, auf ungewöhnliche Vorgänge achten und bei unerwarteten E-Mails, SMS oder Anrufen vorsichtig sein. Zudem können sie mögliche Auskunfts-, Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche prüfen lassen:
- Sie haben nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und in welchem Umfang Sie von dem Datenleck betroffen sind.
- Betroffenen entsteht infolge eines Datenlecks auch ein sogenannter immaterieller Schaden. Es muss also kein finanzieller Schaden entstanden sein. Nach der DSGVO genügt ein immaterieller Schaden, um Ansprüche geltend machen zu können.
- Geschädigte haben einen Anspruch auf Unterlassung und können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.
Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen und setzen ihre Ansprüche auf Entschädigung durch. Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie durch einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche zukünftige Schäden ab. Darüber hinaus kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im weiteren Verlauf die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung.
Unsere Kanzlei berät und vertritt seit über 25 Jahren bundesweit Verbraucher*innen. Als eine der größten auf Anleger- und Verbraucherschutz spezialisierten Kanzleien verfügen wir über größte Erfahrung in der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung.
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