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Datenleck Vans und andere Marken der VF Corporation: Was Betroffene tun können

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 21. März 2024

Die VF Corporation, zu der Marken wie Vans, The North Face, Dickies und Timberland gehören, informiert ihre Kunden und Kundinnen über ein Datenleck, von dem mehr als 35,5 Millionen Menschen betroffen sind. Kunden und Kundinnen aus Deutschland können ihre rechtlichen Möglichkeiten und Ansprüche auf Auskunft, Schadensersatz und Unterlassung bei unserer Kanzlei kostenlos prüfen lassen.

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Datenleck Vans: Das ist passiert

Laut Mitteilung an die Kunden von Vans wurde der Datenschutzvorfall am 13.12.2023 entdeckt. Es wurde festgestellt, dass unbefugte Aktivitäten durch externe Angreifer auf einem Teil der IT-Systeme stattgefunden haben. Vans reagierte und ergriff Maßnahmen, um den Vorfall einzudämmen. Die weitere Untersuchung ergab, dass personenbezogene Daten wie

  • E-Mail-Adressen,
  • vollständige Namen,
  • Telefonnummern,
  • Rechnungs- und Lieferadressen,
  • Informationen zu Bestellhistorien,
  • verwendeten Zahlungsmethoden,

von der Datenpanne betroffen sein könnten. Vans warnt auch vor dem Risiko von Identitätsdiebstahl, Phishing und Betrug und mahnt Kunden zur Vorsicht im Umgang mit verdächtigen E-Mails und Nachrichten angehalten.

Was können Betroffene jetzt tun?

Ob alle Betroffenen schriftlich informiert wurden, ist aktuell nicht bekannt. Sie können auf der Webseite „Have I Been Pwned?“ überprüfen, ob ihre Daten betroffen sind.

Wir empfehlen Kunden und Kundinnen von Vans und anderer Marken der VF Corporation, in nächster Zeit auf ungewöhnliche Vorgänge zu achten. Weiter können Sie mögliche Auskunfts-, Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche prüfen lassen:

  • Sie haben nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und in welchem Umfang Sie von dem Datenleck betroffen sind.
  • Betroffenen entsteht infolge eines Datenlecks auch ein sogenannter immaterieller Schaden. Es muss also kein finanzieller Schaden entstanden sein. Nach der DSGVO genügt ein immaterieller Schaden, um Ansprüche geltend machen zu können.
  • Geschädigte haben einen Anspruch auf Unterlassung und können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.

Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen und setzen ihre Ansprüche auf Entschädigung durch. Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie durch einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche zukünftige Schäden ab. Darüber hinaus kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im weiteren Verlauf die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung.

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit über 25 Jahren bundesweit Verbraucher*innen. Als eine der größten auf Anleger- und Verbraucherschutz spezialisierten Kanzleien verfügen wir über größte Erfahrung in der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung.

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Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann