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Datenleck Western Digital: Das sind Ihre Rechte als Betroffene

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 10. Mai 2023

Laptop-Tastatur-Mann-Hand

Der Speicherhersteller Western Digital informierte Ende März 2023 über einen Vorfall, in dessen Folge der Cloud-Dienst My Cloud vorübergehend eingestellt wurde. Nun wurde bekannt, dass auch personenbezogene Daten von Kundinnen und Kunden des Online-Shops von Western Digital betroffen sind. Bei den Kundendaten soll es sich neben Namen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern auch um Teile von Kreditkartennummern handeln. Für die Betroffenen besteht die Gefahr, zum Beispiel Opfer von Phishing-Mails zu werden.

Auch Online Store von Datenhack betroffen

Das Datenleck geht auf einen Sicherheitsvorfall zurück, über den Western Digital Anfang April 2023 die Öffentlichkeit informierte. Die Folge waren Störungen der digitalen Dienste. Die Nutzer*innen von MyCloud konnten nicht mehr auf den Speicher zugreifen. Im Zuge der Aufarbeitung des Angriffs hat Western Digital nun eingeräumt, dass der Kreis der Betroffenen offenbar größer ist. In einer Pressemitteilung von Western Digital teilt das Unternehmen mit, dass der Angreifer auch Zugriff auf die Kundendatenbank des Online Shops hatte. Aus diesem Grund ist der Online-Shop derzeit geschlossen und wird voraussichtlich Mitte Mai wieder erreichbar sein. Betroffene Kundinnen und Kunden erhalten E-Mails mit weiteren Details und Hinweisen. Die erbeutete Kopie der Datenbank enthält demnach folgende Informationen

  • Kundennamen
  • Rechnungs- und Versandadressen
  • E-Mail-Adressen
  • Telefonnummern
  • In verschlüsseltem Format Passwörter und Teile von Kreditkartennummern

In einer E-Mail an betroffenen Kunden und Kundinnen rät der Hersteller zu Vorsichtmaßnahmen, um sich vor einem potentiellen Datenmissbrauch zu schützen.

Western Digital Datenleck: So hilft unsere Kanzlei weiter

Ein Datenleck stellt eine Pflichtverletzung des verantwortlichen Dienstleisters dar. Betroffenen stehen Ansprüche auf Auskunft, Schadensersatz und Unterlassung zu:

  • Nutzer*innen haben nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und in welchem Umfang Sie von dem Datenleck betroffen sind.
  • Betroffenen entsteht infolge eines Datenlecks auch ein sogenannter immaterieller Schaden. Es muss also kein finanzieller Schaden entstanden sein. Nach der DSGVO genügt ein immaterieller Schaden, um Ansprüche geltend machen zu können.
  • Geschädigte haben einen Anspruch auf Unterlassung und können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.

Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen und setzen ihren Anspruch auf Entschädigung durch. Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie über einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche künftige Schäden ab. Zusätzlich kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im späteren Verlauf den gesamten Schriftverkehr mit der Versicherung.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Verbraucher*innen bundesweit seit über 25 Jahren. Als eine der größten Kanzleien für Anleger- und Verbraucherschutz haben wir größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

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Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann