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Dubidoc Datenleck: Kostenfreie Ersteinschätzung für betroffene User

Veröffentlicht von Medya Erdem am 16. Februar 2024

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Hacker des Chaos Computer Clubs haben sich durch einen menschlichen Fehler während Wartungsarbeiten am ersten Weihnachtsfeiertag Zugang zu Dubidoc-Arztterminen verschafft. Sie konnten Termine einsehen, ändern und löschen. Außerdem gelang es ihnen, eine Datenbankkopie mit 3,3 Millionen Terminen und 960.000 Patientendaten einzusehen.

Datenpanne beim Dubidoc: Das ist passiert

Der Chaos Computer Club (CCC) hat auf ein Datenleck beim Online-Terminplaner für Arztpraxen Dubidoc hingewiesen. Die Hacker des CCC hatten direkten Zugriff auf über Dubidoc erstellte Arzttermine, indem sie sich über das Benutzerkonto einer Ärztin einloggten. Der Spiegel berichtet, dass durch das Datenleck folgende Daten einsehbar waren:

  • Patientenname
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse
  • Terminart und -dauer
  • Name des behandelnden Arztes

Was können Betroffene jetzt tun?

Laut Spiegel hatte CCC Zugriff auf eine Kopie einer Datenbank mit 3,3 Millionen Kalendereinträgen und rund 960.000 Patientendatensätzen. Wir empfehlen den Benutzerinnen und Benutzern von Dubidoc, auf ungewöhnliche Vorgänge zu achten. Mögliche Auskunfts-, Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche können geprüft werden:

  1. Sie haben nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und in welchem Umfang Sie von dem Datenleck betroffen sind.
  2. Betroffenen entsteht infolge eines Datenlecks auch ein sogenannter immaterieller Schaden. Es muss also kein finanzieller Schaden entstanden sein. Nach der DSGVO genügt ein immaterieller Schaden, um Ansprüche geltend machen zu können.
  3. Geschädigte haben einen Anspruch auf Unterlassung und können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.

Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen und setzen ihre Ansprüche auf Entschädigung durch. Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie durch einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche zukünftige Schäden ab. Darüber hinaus kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im weiteren Verlauf die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung.

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit über 25 Jahren bundesweit Verbraucher*innen. Als eine der größten auf Anleger- und Verbraucherschutz spezialisierten Kanzleien verfügen wir über größte Erfahrung in der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung.

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Medya Erdem Portraitfoto

Autorin

Medya Erdem, Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann