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Picam / Piccor Anlegerskandal: Landgericht Kleve verurteilt Anlagenvermittler zum Schadensersatz

Im Picam / Piccor Anlegerskandal hat das Landgericht Kleve mit Urteil vom 30.04.2019 (Az. 4 O 84/18) einen Anlagenvermittler des Picam Unternehmensverbundes zum Schadensersatz wegen eines Vermögensverwaltungsmandats verurteilt. Das Gericht begründete die Ansprüche mit Mängeln in den Werbeprospekten.
Urteil im Picam / Piccor Anlegerskandal: Darum ging es
Die in der Schweiz ansässige Piccor AG bot eine Vermögensverwaltung mit Finanztermingeschäften an. Die Anleger konnten zwischen zwei verschiedenen Modellen wählen. Zur Picam-Unternehmensgruppe gehörten unter anderem die Picam GmbH, die Varian AG und die Varian DC Service GmbH sowie weitere Finanzdienstleister. Bis zu 3000 Anlegerinnen und Anleger sollen der Picam-Gruppe rund 300 Millionen Euro anvertraut haben. Die Vermögensverwaltung warb damit, durch den Handel mit Dax-Futures hohe Renditen von bis zu 20 Prozent pro Jahr erzielen zu können. Anfang 2017 warnte die Schweizer Finanzmarktaufsicht öffentlich vor der Piccor AG. Im März 2017 teilte die Piccor AG mit, dass sie aufgrund externer Umstände ihre Dienstleistungen für Privatkunden eingestellt habe. Fällige Gelder wurden nicht mehr an die Anleger ausbezahlt. Das Handelsblatt berichtete mehrfach über Ermittlungen von Staatsanwaltschaften in Deutschland und der Schweiz wegen möglichen Anlagebetrugs.
In dem vor dem Landgericht Kleve verhandelten Fall hatten die Klägerin und weitere Familienangehörige im Jahr 2014 insgesamt 270.000,- EUR über die Picam-Unternehmensgruppe zum Zwecke einer angeblichen Vermögensverwaltung in der Schweiz angelegt.
Landgericht Kleve: Pflichtverletzungen bei der Plausibilitätsprüfung
Der Vermittler habe es versäumt, die von ihm für die Vermittlung verwendeten Unterlagen auf ihre Schlüssigkeit, inhaltliche und sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Seine Pflicht zur Plausibilitätsprüfung habe er sogar mehrfach verletzt: Zum einen enthielten die übergebenen Unterlagen einen Widerspruch, da in § 2 der Beitrittserklärung ausgeführt wurde, dass die Piccor AG auf Rechnung und Gefahr des Anlegers handele, während in der Zusatzerklärung ausgeführt wurde, dass die Piccor AG auf eigene Rechnung handele. Eine weitere Pflichtverletzung sah das LG Kleve darin, dass der Vermittler nicht über den Widerspruch hinsichtlich der Performancewerte aufgeklärt hatte. In der Anlagebestätigung des Wirtschaftsprüfers waren Performancewerte angegeben, die vor der Gründung der Piccor AG lagen. Beide Unstimmigkeiten hätten dem Vermittler auffallen und er hätte die Kundin entsprechend aufklären müssen. Das Landgericht verurteilte den Vermittler zur Zahlung von Schadensersatz Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche aus dem Vermögensverwaltungsmandat und Übertragung der Inhaberpapiere.
Das Urteil des Landgerichts Kleve hat Bedeutung für viele Betroffene des Picam/Piccor-Anlageskandals. Denn nahezu alle für die Picam-Gruppe tätigen Anlagevermittler hatten die gleichen Prospektunterlagen verwendet und waren anhand dieser Unterlagen geschult worden.
Picam / Piccor Anlegerskandal: Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Das Urteil sollte den wirtschaftlich Geschädigten im Anlegerskandal Picam / Piccor Mut machen, sich mit einem Schaden, der auf eine unterbliebene oder fehlerhafte Beratung zurückzuführen ist, nicht abzufinden. Betroffene Anleger könnten auf dieser Grundlage Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler durchsetzen. Geschädigte Anleger sollten ihre Schadensersatzansprüche von einem auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
Wir beraten und vertreten seit 25 Jahren bundesweit Fondsanleger. Als eine der größten Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland verfügen wir über die größte Erfahrung in der außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung auf diesem Gebiet. Wer eine Kapitalanlage gezeichnet hat und dabei falsch beraten wurde, hat Anspruch auf Schadensersatz. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte prüfen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Rückabwicklung kostenlos. Nutzen Sie dazu unsere unverbindliche Online-Erstberatung.
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