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Picam / Piccor Anlegerskandal: Landgericht Kleve verurteilt Anlagenvermittler zum Schadensersatz

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 24. März 2020

Beratungssituation-nur-Hände

Im Picam / Piccor Anlegerskandal hat das Landgericht Kleve mit Urteil vom 30.04.2019 (Az. 4 O 84/18) einen Anlagenvermittler des Picam Unternehmensverbundes zum Schadensersatz wegen eines Vermögensverwaltungsmandats verurteilt. Das Gericht begründete die Ansprüche mit Mängeln in den Werbeprospekten.

Die in der Schweiz ansässige Piccor AG bot eine Vermögensverwaltung mit Finanztermingeschäften an. Anleger konnten zwischen zwei verschiedenen Modellen wählen. Zum Picam Unternehmensverbund gehörten unter anderen die Picam GmbH, die Varian AG und die Varian DC Service GmbH sowie weitere Finanzdienstleister. Bis zu 3000 Anleger sollen der Picam-Gruppe rund 300 Mio. EUR anvertraut haben. Die Vermögensverwaltungsfirma warb damit, per Handel mit Dax-Futures hohe Renditen von bis zu 20 Prozent jährlich erwirtschaften zu können. Anfang 2017 warnte die schweizerische Finanzaufsicht öffentlich vor der Piccor AG. Im März 2017 informierte die Piccor AG, dass sie ihre Dienstleistungen für Privatkunden aufgrund externer Umstände eingestellt habe. Fällige Gelder wurden nicht mehr an Anleger ausgezahlt. Das Handelsblatt berichtete mehrfach über Ermittlungen von Staatsanwaltschaften in Deutschland und der Schweiz wegen möglichen Anlagebetruges.

In dem vor dem LG Kleve verhandelten Fall hatte die Klägerin und weitere Familienmitglieder im Jahr 2014 zusammen 270.000,- EUR über den Picam-Unternehmensverbund zum Zweck einer angeblichen Vermögensverwaltung in der Schweiz investiert.

LG Kleve: Pflichtverletzungen bei der Plausibilitätsprüfung

Nach Ansicht der Richter habe der Vermittler es versäumt, die für die Vermittlung von ihm eingesetzten Unterlagen darauf zu überprüfen, ob diese schlüssig sowie inhaltlich und sachlich richtig und vollständig sind. Der Berater hat seine Pflicht zur Plausibilitätsprüfung sogar mehrfach verletzt: Zum einen enthielten die überreichten Unterlagen einen Widerspruch, da unter §2 der Beitrittserklärung aufgeführt war, dass die Piccor AG für Rechnung und Gefahr des Kapitalgebers handele, während die Ergänzungserklärung darüber informierte, dass die Piccor AG für eigene Rechnung handle. Eine weitere Pflichtverletzung lag nach Ansicht des LG Kleve darin, dass der Vermittler nicht über den Widerspruch hinsichtlich von Performance-Werten aufklärte. In der Anlagebestätigung des Wirtschaftsprüfers waren Ergebnisse angegeben, die zeitlich vor Gründung der Piccor AG lagen. Beide Unstimmigkeiten hätten dem Vermittler auffallen müssen und entsprechend hätte er die Kundin darauf hinweisen müssen. Das Landgericht hat den Vermittler auf Leistung von Schadensersatz Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche aus dem Vermögensverwaltungsmandat und Übertragung der Inhaberschuldpapiere verurteilt.

Das Urteil des LG Kleve hat Wirkung für viele Betroffene des Picam/ Piccor Anlegerskandals. Denn nahezu alle Anlagevermittler, die für die Picam-Gruppe tätig waren, hatten dieselben Prospektunterlagen eingesetzt und wurden anhand dieser geschult.

Picam / Piccor Anlegerskandal: Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Das Urteil sollte wirtschaftlich Geschädigten im Picam / Piccor Anlegerskandal Mut machen, sich nicht mit einem Schaden abzufinden, der auf fehlende oder unzutreffende Beratung zurückzuführen ist. Die betroffenen Anleger könnten auf dieser Grundlage Schadenersatzansprüche gegen die Vermittler durchsetzen. Geschädigte Anleger sollten Ansprüche wegen Schadensersatz durch einen auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen.

Wir beraten und vertreten Fondsanleger bundesweit seit 25 Jahren. Als eine der größten Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland haben wir größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen auf diesem Gebiet. Wer eine Kapitalanlage gezeichnet hat und dabei falsch beraten wurde, hat Anspruch auf Schadenersatz. Unsere Rechts- und Fachanwälte prüfen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Rückabwicklung kostenlos. Nutzen Sie dafür unsere unverbindliche Online-Erstberatung.

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