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Rückruf für Ford-Diesel: Mehr als 160.000 Fahrzeuge in Deutschland betroffen
Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 19. Dezember 2024
Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat am 17.12.2024 einen umfangreichen Rückruf von Ford-Dieselfahrzeugen wegen Problemen mit dem Abgasreinigungssystem veröffentlicht. Probleme mit dem Dieselpartikelfilter führen bei zahlreichen Ford-Fahrzeugen zur Überschreitung von Abgasgrenzwerten. Weltweit sind ca. 770.000 Fahrzeuge betroffen, davon ca. 164.000 in Deutschland.
Rückruf für Ford-Diesel: Diese Fahrzeuge sind betroffen
Offizieller Grund für den Rückruf ist die „Konstruktionsbedingte Erhöhung der Partikelanzahlen über die Lebensdauer“. Betroffen sind folgende Modelle der Baujahre 2014 bis 2023:
- B-Max
- C-Max
- EcoSport
- Focus
- Galaxy
- Grand C-Max
- Kuga
- Mondeo
- Ranger
- S-Max
- Tourneo Connect
- Tourneo Courier
- Transit Connect
- Transit Courier
Der Rückruf erfolgt, weil mit zunehmender Lebensdauer der Fahrzeuge eine erhöhte Partikelbelastung im Abgas festgestellt wurde. In den Werkstätten wird der Partikelfilter überprüft und gegebenenfalls ausgetauscht sowie die Regeneration neu kalibriert. Alle betroffenen Halterinnen und Halter werden durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) informiert. Ford hat für diese Rückrufaktion den Code 24E06 vergeben und eine Hotline unter 0221 9999 2999 eingerichtet. Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist, können Sie auf der Ford-Website unter Eingabe Ihrer Fahrgestellnummer (FIN) prüfen, ob Ihr Fahrzeug von der Rückrufaktion betroffen ist.
Schadensersatz im Ford-Dieselskandal? Kostenfreie Ersteinschätzung
Alle betroffenen Fahrzeughalter*innen werden über das KBA angeschrieben und mit ihren Fahrzeugen in die Werkstätten gebeten. Wer dem Rückruf nicht nachkommt, riskiert die Stilllegung des Fahrzeugs. Halterinnen und Halter von Ford-Dieselmodellen sollten daher eine rechtliche Beratung in Erwägung ziehen. Geschädigte sollten ihre Ansprüche prüfen lassen, um in diesem komplexen rechtlichen Umfeld des Abgasskandals die besten Chancen auf Schadensersatz zu haben. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung: Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis, ob Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können.
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