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Aktuelles OLG-Urteil im Abgasskandal: VW muss Schadensersatz für T6 leisten
Veröffentlicht von Marco Albrecht am 05. März 2025

Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat in einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren erneut ein deutliches Zeichen im VW-Abgasskandal gesetzt. Das Gericht bestätigte dem Käufer eines VW Multivan 2.0 TDI mit dem Motor EA 288 einen Schadensersatzanspruch auf den sog. Differenzschaden in Höhe von 10% des Kaufpreises (Urteil vom 27.02.2025, Az. 16 U 877/24, noch nicht rechtskräftig). Damit bestätigte das OLG die Linie des Bundesgerichtshofs, wonach betroffene Kunden zwar keinen Anspruch auf vollständige Rückabwicklung, wohl aber auf einen finanziellen Ausgleich haben.
Schadensersatz für T6: Hintergrund des Falls
Unser Mandant hatte im September 2015 einen VW T6 Multivan 2.0 TDI Euro 6 gekauft. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein Neufahrzeug mit kurzzeitiger ausländischer Zulassung, das mit einem Motor des Typs EA 288 und damit mit einem Thermofenster ausgestattet ist. Diese unzulässige Abschalteinrichtung bewirkt, dass die Abgasrückführung in Abhängigkeit von der Außentemperatur reduziert wird, was zu einem erhöhten Ausstoß von Stickoxiden führt. Volkswagen hat damit gegen die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 verstoßen und eine unrichtige Übereinstimmungsbescheinigung ausgestellt. Das Landgericht Regensburg hatte die Klage zunächst abgewiesen, das Oberlandesgericht Nürnberg korrigierte diese Entscheidung in der Berufung. Es stellte klar, dass dem Käufer ein Schadensersatzanspruch zusteht.
Unzulässigkeit des Thermofensters
Das OLG stellte zudem fest, dass das im Fahrzeug verbaute „Thermofenster“ als unzulässige Abschalteinrichtung anzusehen ist. Volkswagen hatte argumentiert, die Maßnahme diene dem Motorschutz, konnte aber nicht nachweisen, dass es keine alternative technische Lösung gab. Zudem verstößt die Abschalteinrichtung gegen unionsrechtliche Vorgaben, da sie über weite Teile des Jahres aktiv ist und damit die Emissionswerte außerhalb der Prüfstandbedingungen deutlich erhöht.
Differenzschaden: Entschädigung für Wertminderung
Das OLG Nürnberg folgte der vom BGH entwickelten Rechtsprechung zum Differenzschaden. Danach entsteht ein Schaden des Käufers bereits dadurch, dass das Fahrzeug nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht und damit die Gefahr späterer behördlicher Maßnahmen oder eines Wertverlustes besteht. Dies führte dazu, dass das Gericht den Schaden mit 10 % des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung bemaß. Der Käufer erhält 3.274,42 Euro nebst Zinsen zurück.
Kostenfreie Ersteinschätzung im VW-Abgasskandal
Das Gericht hat eindeutig die Unzulässigkeit des „Thermofensters“ beim Motor EA 288 festgestellt. Diese Technik wird in nahezu allen Dieselfahrzeugen verschiedener Hersteller eingesetzt. Wer ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung besitzt, hat realistische Chancen, seinen Schaden in Form des sogenannten Differenzschadens ersetzt zu bekommen.
Unsere Kanzlei unterstützt betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche und der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber den verantwortlichen Herstellern. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung: Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis, ob auch Ihr Fahrzeug betroffen ist und ob Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können.
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