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Benziner Abgasskandal

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Vom Dieselskandal zum Benziner Abgasskandal: Auch Fahrzeuge mit Benzinmotoren stehen im Verdacht, Stickoxid- und Kohlenmonoxid-Grenzwerte im Straßenverkehr nicht einzuhalten. Einzelne Meldungen zu Benzinern im Zusammenhang mit dem Abgasskandal gab es schon früh. Bereits im Herbst 2015 berichteten verschiedene Medien im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandals über manipulierte CO2-Emissionsangaben bei etwa 98.000 Benzinfahrzeugen. Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals decken interne Dokumente, Whistleblower und unabhängige Gutachten immer mehr Details zum Abgasbetrug der Autobauer bei Benzinern auf. Wir erläutern, welche Fahrzeuge bislang betroffen sind und welche Möglichkeiten betroffene Autobesitzer haben. Denn egal, ob Diesel oder Benziner – Schadensersatzansprüche können Betroffene im Falle einer Abgasmanipulation geltend machen. Wir raten zu einer rechtzeitigen Prüfung, da die jeweiligen Ansprüche der Verjährung unterliegen.

Opel: Rückruf für Hunderttausende Benziner

Mitte des Jahres 2019 verpflichtete das Kraftfahrtbundesamt (KBA) den Automobilhersteller Opel dazu, etwa 210.000 Benziner zurückzurufen. Grund des Rückrufs war eine Überschreitung der Grenzwerte für Stickoxide. Der Rückruf hat die Modelle

  • Opel Adam und
  • Opel Corsa

der Baujahre 2018 und 2019 mit 1.2L – und 1.4L-Ottomotoren betroffen – allein in Deutschland vermutlich etwa 54.000 Fahrzeuge.
Medienberichten zufolge gebe es Fehler bei der sogenannten Lambdaregelung. Dabei handelt es sich um eine Sonde, die als Hauptsensor im Regelkreis der Lambdaregelung zur katalytischen Abgasreinigung dient. Bei Laufleistungen über 50.000 Kilometer könnte es zu einer Überschreitung der Stickoxid-Grenzwerte kommen. Spiegel Online berichtet, dass der Autobauer den Fehler selbst bemerkt und bereits vor dem Rückruf durch das KBA damit begonnen hat, die Kunden zu informieren, dass sie die Software ihres Autos aktualisieren können. Damals erklärte Opel, dass die Maßnahmen ohne das Kraftfahrtbundesamt durchgeführt würden. Schließlich folgte doch der amtliche Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt. Mit dem Erhalt dieses Rückrufschreibens vom KBA sind Autofahrer vom Abgasskandal betroffen und können Schadensersatzansprüche geltend machen.

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Porsche: Manipulationsverdacht bei Benzinern

Im Sommer 2020 erfasst der Skandal um die Manipulation von Benzinern auch den Autobauer Porsche. Betroffen von dem Manipulationsverdacht sind die Modelle

  • Porsche Panamera und
  • Porsche 911

der Baujahre 2008 bis 2013.
Konkrete Zahlen zu den betroffenen Modellen sind nicht bekannt. Es könnte sich jedoch um eine hohe Anzahl an betroffenen Fahrzeugen handeln, da in den allermeisten Autos von Porsche Benzinmotoren verbaut werden. In den Fahrzeugen sollen Ingenieure nach der Freigabe durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) nachträglich in der Serienfertigung unzulässige Veränderungen an Abgasanlagen und Motorkomponenten von Benzinern vorgenommen haben. Nach der Entdeckung habe Porsche selbst den Behörden in Deutschland den USA den Verdacht gemeldet.

Die Folge der Manipulation wäre, dass die betroffenen Porsche-Fahrzeuge ihre Straßenzulassung verlieren würden. Damit droht die Entziehung der Betriebserlaubnis zumindest so lange, bis Porsche durch Nachrüstungen oder Updates entsprechende Korrekturen vorgenommen hat.

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Audi: Gutachten bestätigt Zykluserkennung bei Audi Benziner

Ebenfalls im Sommer 2020 erreicht der Benziner Abgasskandal eine weitere Tochtergesellschaft des VW-Konzerns, den Autobauer Audi. Das Landgericht Offenburg hat in einem Verfahren (Az.: 4 O 159/17) ein Gutachten erstellen lassen. Der bestellte Gutachter kommt demnach zu dem Ergebnis, dass über eine so genannte Prüfstandserkennung der Schadstoffausstoß illegal beeinflusst wird. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen

  • Audi Q5 von 2015 mit Zwei-Liter-TFSI-Motor mit der Norm Euro 6.

Berichten des SWR zufolge hat der bestellte Gutachter mehrere Abgastests durchgeführt. Aus dem Gutachten geht hervor, dass der Ausstoß an Stickoxid und Kohlenmonoxid deutlich ansteigt, wenn vor dem Test das Lenkrad eingeschlagen wurde. Drehen sich die Reifen dagegen, ohne dass das Lenkrad eingeschlagen wird, erkennt das Fahrzeug den Prüfstand und optimiere so die Abgasreinigung. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Zykluserkennung. Das Fahrzeug erkennt anhand der Drehung des Lenkrads, ob es sich auf einem Teststand befindet und ein Abgastest durchgeführt wird oder ob es im Straßenverkehr bewegt wird. Im Fall vor dem Landgericht Offenburg soll der Ausstoß an Stickoxiden bei eingeschlagenem Lenkrad um 24 Prozent zugenommen haben und lag bei mehr als 80 mg/km. Dieser Wert liege laut Gutachten enorme 300 Prozent über den Herstellerangaben von Audi. Der Grenzwert für Benziner mit der Schadstoffklasse Euro 6 beträgt 60 mg/km. Auch der Ausstoß an Kohlenmonoxid sei erheblich, konkret um 60 Prozent, erhöht.

Der im Audi Q5 verbaute Motor TFSI 2.0 wurde auch in zahlreichen weiteren Fahrzeugen der Volkswagen-Marken Audi, VW, Seat und Skoda eingesetzt. Somit könnten zahlreiche weitere Modelle vom Benziner Abgasskandal betroffen sein.

Bereits im Herbst 2018 berichtet das Handelsblatt vom Verdacht, dass es bei einem

  • VW Bulli T5

mit Benzinmotor eine Abschalteinrichtung gebe. Das Fahrzeug erkenne den Prüfstand, wenn der Testfahrer die Zündung einschalte, den Warnblinker betätige und fünfmal das Gaspedal zu 100 Prozent drücke. Laut VW laufe seit Anfang 2017 eine Softwaremaßnahme.

Benziner Abgasskandal: Schnelle und kostenfreie Prüfung für betroffene Autofahrer

Autofahrern raten wir, ihre Möglichkeiten auf Schadensersatz im Abgasskandal kostenlos prüfen zu lassen. Die Verbraucher sind nach den bisherigen Erkenntnissen auch bei Benzinern getäuscht worden und somit können die betroffenen Fahrzeug-Besitzer Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Fahrzeuge sind im Wert eindeutig gemindert. Auch sind sie von einer behördlichen Stilllegung bedroht, weil sie nicht der Typengenehmigung entsprechen. Die Verbraucher sind daher geschädigt und haben Anspruch auf Schadensersatz. Für Kunden, die ihr Auto finanzieren oder leasen, kann zudem der Widerruf eine lukrative Lösungsmöglichkeit sein. Fehlerhafte Widerrufsinformationen in den Kreditverträgen ermöglichen in vielen Fällen noch heute die Rückabwicklung des Darlehens- oder Leasingvertrags. So erhalten Betroffene die gezahlten Raten und die Anzahlung zurück.

Nutzen Sie unseren Online-Fragebogen für eine schnelle und kostenfreie Ersteinschätzung. Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis für Ihren individuellen Fall. Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, kümmern wir uns im Rahmen der Ersteinschätzung auch um die Deckungszusage bei Ihrer Versicherung.

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