
Bonitätsanleihen: Tipps für geschädigte Anleger
Alles über die Ausgestaltung von Bonitätsanleihen und was geschädigte Anleger im Verlustfall tun können.
Bonitätsanleihen sind quasi eine Mischung aus Anleihe und Wette auf die Zahlungsfähigkeit (Bonität) des Schuldners, in der Regel ein Unternehmen oder ein Staat. Geblendet von den hohen Zinsversprechen ihrer Bank- oder Finanzberater haben sich schon viele deutsche Kleinanleger zum Kauf solcher Bonitätsanleihen verleiten lassen, ohne sich der tatsächlichen Risiken dieser Beteiligungsform wirklich bewusst zu sein.
Der vermeintliche Vorteil von Bonitätsanleihen liegt in der kurzen Laufzeit und dem festen Zinssatz. Dieser kann entweder über die gesamte Laufzeit fest sein oder bei der so genannten Stufenverzinsung sogar ansteigen. Am Ende der Laufzeit erfolgt dann die Rückzahlung zu 100 % des ursprünglichen Nennbetrages. Soweit die Theorie.
Der Kauf einer Bonitätsanleihe birgt für den Anleger nicht nur vermeintlich aussichtsreiche Renditechancen, sondern auch ein erhöhtes Risiko. Zum einen besteht für den Anleger das Risiko, dass die die Bonitätsanleihe emittierende Bank ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Emittentenrisiko). Zum anderen trägt der Anleger mit dem Kauf auch das so genannte Bonitätsrisiko, also das Risiko von Bonitätsveränderungen bis hin zum Totalausfall des Kreditnehmers. Verschlechtert sich beispielsweise die Bonität des Referenzschuldners oder tritt ein sogenanntes Kreditereignis ein, so enden sowohl die Zinszahlungen mit sofortiger Wirkung als auch die Laufzeit der Bonitätsanleihe.
Bei vorzeitiger Beendigung der Laufzeit erfolgt ein Barausgleich, der sich am Marktwert der Anleihe orientiert und deutlich unter dem ursprünglichen Nennwert, im schlimmsten Fall sogar bei Null liegen kann.
Bei den in den Emissionsbedingungen klar definierten und von einer unabhängigen Stelle – der International Swaps and Derivatives Association (ISDA) – festgestellten Kreditereignissen handelt es sich per Definition um bestimmte Ereignisse, welche die Bonität des Referenzschuldners (negativ) beeinflussen. Typische Kreditereignisse bei Credit Linked Notes sind die Insolvenz des Referenzschuldners, der Ausfall einer (betragsmäßig fixierten) Verbindlichkeit, eine für die Gläubiger nachteilige Umschuldung sowie die Nichtanerkennung einer Verbindlichkeit (Moratorium). Tritt ein Kreditereignis ein, löst dies unmittelbar die in den Emissionsbedingungen einer Bonitätsanleihe strukturiert festgelegten Mechanismen aus (u.a. Aussetzung der Zinszahlung / Ende der Laufzeit). Für den Investor löst der Eintritt eines Kreditereignisses oftmals vor dem Kauf nicht bedachte oder bekannte finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust aus.
Insbesondere wegen des nicht unerheblichen Ausfallrisikos plant die Finanzaufsicht BaFin nach jüngsten Presseberichten, den Verkauf von Bonitätsanleihen an Privatanleger einzuschränken. Dass dieses Vorhaben beim Bankenverband auf wenig bis gar keine Gegenliebe stoßen dürfte, wird deutlich, wenn man sich die Verkaufszahlen vor Augen führt. Einem Bericht der Onlineausgabe der Ulmer/Neu-Ulmer Südwestpresse vom 27.08.2016 zufolge waren Ende Mai desJahres Bonitätsanleihen im Volumen von fast 7 Mrd. € im Umlauf, was einem Anteil von 10 % des Gesamtmarktes für Zertifikate entspricht.
Nach einem Bericht des Online-Magazins Fondstelegramm vom 01.11.2016 haben sich nicht alle Banken und Sparkassen von der Verbotsdrohung der BaFin abschrecken lassen. Wie das Fondstelegramm weiter berichtet, lag das Volumen der erfassten Bonitätsanleihen im August dieses Jahres bei 6,31 Milliarden – im Vormonat Juli lag das vom Branchenverband DDV erfasste Volumen der am Markt erfassten Bonitätsanleihen noch bei 6,27 Milliarden.
Dass einige Banken und Sparkassen den Vertrieb von Bonitätsanleihen entgegen der Verbotsandrohung nicht mit sofortiger Wirkung eingestellt haben, ist – wie das Fondstelegramm treffend formuliert – als „mutig“ zu bezeichnen. Für Privatanleger, die beabsichtigen, gegen ihre Bank vorzugehen, ergeben sich hieraus erhebliche Chancen: Sollte ein Privatanleger durch den Erwerb einer Bonitätsanleihe einen Verlust erleiden, wird sich sein Anwalt nunmehr stets auf die Auffassung der BaFin berufen können, dass Bonitätsanleihen „nicht in die Hände von Privatanlegern gehören“.
Wie das Onlineportal Fonds Online in seiner aktuellen Ausgabe vom 16.12.2016 berichtet, konnte die Finanzbranche, vertreten durch die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) und den Deutschen Derivate Verband (DDV), mit einer 10 Thesen umfassenden Selbstverpflichtung das drohende Verbot in letzter Minute abwenden. Die ab dem 01.01.2017 geltende Selbstverpflichtung soll – so das Online-Portal weiter – vor allem zu mehr Transparenz und Anlegerschutz führen. So sollen die betroffenen Papiere laut Fonds Online beispielsweise als „bonitätsabhängige Schuldverschreibungen“ bezeichnet und damit der Anleger oft in falscher Sicherheit wiegende Begriff „Anleihe“ bewusst vermieden werden.
Darüber hinaus sollen nach Informationen von Fonds Online die Wertpapiere nur noch mit einer Mindeststückelung von 10.000,- € vertrieben und nur noch an Anleger ab der Risikobereitschaftsstufe 3 verkauft werden dürfen. Beides soll vor allem Kleinanleger vor dem Kauf von Papieren bewahren, die nicht ihrem Risikoprofil entsprechen. Darüber hinaus sollen dem Bericht zufolge Wertpapiere, die sich auf mehrere Schuldner beziehen, nur noch dann angeboten werden dürfen, wenn dadurch eine echte Risikostreuung für den Kunden gewährleistet ist.
Obwohl die Finanzbranche mit der Selbstverpflichtung den Forderungen der BAFIN entgegengekommen ist, wird sie sich laut Fonds Online Analyse nicht auf dem Maßnahmenkatalog ausruhen können: So hat die BAFIN laut Fonds-Online-Bericht bereits angekündigt, nach Ablauf von sechs Monaten die Nachhaltigkeit der von der Finanzbranche eingeleiteten Maßnahmen überprüfen zu wollen.
Geschädigten Anlegern von Bonitätsanleihen wird geraten, sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt zu wenden und ihre möglicherweise bestehenden Ansprüche individuell und fachkundig prüfen zu lassen. Über unser Kontaktformular haben Anlegerinnen und Anleger die Möglichkeit, schnell und unkompliziert mit uns in Kontakt zu treten und sich individuell über ihre bestehenden rechtlichen Ansprüche beraten zu lassen.
Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an unter 0711-9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Fragen über unser Kontaktformular.
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