Waldfonds
Waldfonds als Kapitalanlage – Risiken und rechtliche Möglichkeiten für Rückabwicklung der Beteiligung.
Waldfonds werden mitunter auch als ökologische, respektive ethische Geldanlagen bezeichnet. Die zeichnen sich dadurch aus, dass das von den Anlegern eingesammelte Kapital dazu genutzt wird, um in den Erwerb und in die sich anschließende Bewirtschaftung von Waldflächen zu investieren. Der Ablauf eines Waldfonds-Investment sieht meistens so aus, dass die Gesellschaft zunächst Waldflächen kauft, auf denen Bäume bzw. Wälder gepflanzt werden oder mitunter bereits vorhanden sind. Nach einem Zeitraum von mindestens zehn Jahren können die gewachsenen Bäume dann gefällt werden und das Holz wird als heute relativ begehrter Rohstoff verkauft. Der Ertrag des Waldfonds besteht demnach aus der Differenz zwischen Kaufpreis sowie den Bewirtschaftungskosten und dem Verkaufserlös des Holzes. Der Anleger als Anteilsinhaber profitiert demnach davon, wenn die Holzpreise am Markt steigen. Insofern ist das Waldfonds-Investment auch ein klassisches Rohstoffinvestment.
Organisiert sind diese Fonds zumeist als geschlossene Beteiligungen, teilweise gibt es auch offene Waldfonds und andere Konstruktionen.
Auch bei der Art der einzelnen Beteiligung gibt es Unterschiede, so existieren Anlagegesellschaften wie Hancock oder Campbell, welche das Geld institutioneller Privatanleger bündeln, um Wald aktiv zu bewirtschaften. Manchmal erwirbt der Kapitalanleger eines Waldfonds ein Grundstück, manchmal nur die Bäume und partizipiert damit nicht an der Wertsteigerung des Bodens.
In den jeweiligen Wäldern wird zumeist in sog. Monokulturen einer ausgewählten Baumart, beispielsweise als Plantagenwirtschaft, angebaut. – Im Gegensatz zu Windkraftbeteiligungen muss beachtet werden, dass die einzelnen Bäume eines Waldfonds bis zu 25 Jahre, teilweise länger brauchen, um einen entsprechenden Reifegrad zu erreichen. In der Zwischenzeit sind die Wälder den Naturgewalten ausgesetzt. Hierzu zählen neben Naturkatastrophen (Waldbrände, Stürme, Hochwasser) auch Schädlingsbefälle etc. – Klimawandel – Die Wälder der Fonds liegen zumeist in Nord, Mittel- und Südamerika, teilweise auch in Osteuropa und Asien. Es besteht die Gefahr von Beeinträchtigungen durch z.B. politische oder gesetzliche Veränderungen in dem Land, in dem sich der Wald befindet. Hiermit verbunden sind auch Währungsrisiken durch Währungsverluste. – die jeweiligen Verkaufspreise der einzelnen Holzarten sind nicht vorhersehbar und können schwanken. – derzeit ist zwar Holz als Brennstoff stark im Kommen, aber für die Zukunft können andere alternative Energieformen einen größeren Marktanteil einnehmen. – Im Einzelfall können Risiken steuerlicher Art hinzukommen. Gerade in Bezug auf steuerliche Risiken muss der Kapitalanleger eines Waldfonds darauf hingewiesen werden, dass hier über einen Totalverlust des angelegten Betrages hinaus auch weiteres Geld des Kapitalanlegers verloren gehen kann, beispielsweise bei nachträglicher Aberkennung zunächst gewährter Verlustzuweisungen. Auch die Weltwirtschaft hat Einfluss auf Holzpreise und damit die Performance einzelner Fonds.
Aufgrund von unkalkulierbaren Risiken, werden Beteiligungen an Waldfonds auch als „hochspekulative Anlagen“ bezeichnet (Finanztest 10/2009), die bis zum Totalverlust der Kapitalanlage Waldfonds führen können.
Schwere Vergleichbarkeit einzelner Waldfonds untereinander. Einzelne Waldfonds sind untereinander nur sehr schwer zu vergleichen. Die bewirtschafteten Flächen liegen in verschiedenen Ländern und Klimazonen, auch die Baumsorten unterscheiden sich. Je nach Gebiet sind die Aufwendungen höher oder niedriger, ebenso wie die Löhne. Die Anbieter schlüsseln sowohl die anfänglichen, als auch die im Laufe der Zeit entstehenden Kosten nicht bis ins kleinste Detail auf. Das erschwert es Privatanlegern von Waldfonds zu vergleichen.
1. Falschberatung
Wurden die Anleger von Waldfonds nicht richtig oder nicht vollständig aufgeklärt, so bestehen gute Chancen, erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend zu machen. – Anleger, die von Ihrem Anlageberater oder von Ihrer Bank nicht umfassend darüber aufgeklärt worden sind, welche Konsequenzen die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds grundsätzlich hat und welche Risiken damit verbunden sind, haben möglicherweise Schadensersatzansprüche. Der Anlageberater muss auch über Risiken einer Beteiligung an einem Waldfonds aufgeklärt haben. – Des Weiteren kommt für die Anleger von Waldfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
2. Prospekthaftung
Der Anlageberater kann den Anleger auch durch Prospekt aufgeklärt und informiert haben, dazu muss er Ihnen diesen aber rechtzeitig, d.h. nicht erst bei Unterschrift, vorlegt haben. – Zudem können natürlich auch über die Prospekthaftung Ansprüche gegenüberInitiatoren,Gründungsgesellschaftenund auch Anlagevermittlern geltend gemacht werden. – In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde zudem festgestellt, dass die beratende Bank beim Verkauf von geschlossenen Fonds die Rückvergütungsgebühren offenlegen muss. Deshalb kann im Fall der Zahlung von versteckt geflossenen Innenprovisionen (Kick-Back) und mangelnder Information hierüber der Anleger verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er die Beteiligung an Waldfonds z.B. Nordcapital Waldfonds 1, Nordcapital Waldfonds 2, Waldfonds Deutschland, nicht geschlossen.
Betroffene Privatanleger von Waldfonds haben die Möglichkeit deren in Betracht kommenden Ansprüche umfassend überprüfen lassen. Die rechtliche Einschätzung und Empfehlung kann dabei anhand des jeweiligen Falles unterschiedlich ausfallen.
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