Subaru Abgasskandal
Kostenfreie Erstberatung für Betroffene zu Schadensersatz und Widerruf
Der Dieselskandal hat auch den japanischen Autobauer Subaru erreicht: Das Kraftfahrtbundesamt ruft verschiedene Modelle des Autobauers zurück. Betroffene Autofahrer*innen können ihre rechtlichen Möglichkeiten jetzt kostenfrei prüfen lassen:
Der Rückruf erfolgte am 20. Mai 2020. Das Kraftfahrtbundesamt ruft aufgrund einer Erhöhung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems weltweit rund 42.500 Fahrzeuge zurück, davon etwa 8.500 in Deutschland.
In der Folge soll im Rahmen einer freiwilligen und durch das KBW überwachten Rückrufaktion die Fahrzeige in die Werkstätten gerufen werden und mit einem Software-Update soll die alte Manipulationssoftware ersetzt werden.
Bereits seit 2016 werden im Rahmen von verpflichtenden Rückrufen oder freiwilligen Kundendienstmaßnahmen vom Dieselskandal betroffene Fahrzeuge verschiedenster Hersteller in die Werkstätten gerufen, um ein Software-Update aufspielen zu lassen. Immer mehr Betroffene berichten in der Folge von Problemen und negativen Auswirkungen wie zum Beispiel einen erhöhten AdBlue-Verbrauch oder Spritverbrauch oder eine verschlechterte Fahrleistung.
Jedoch droht bei einem verpflichtenden Rückruf denjenigen, die wegen Bedenken zu eventuellen Folgeschäden das Software-Update nicht aufspielen lassen möchten, die Stilllegung ihres Fahrzeuges. Viele Kunden fragen sich daher, ob sie das Update aufspielen lassen sollen nicht und ob dies eine Auswirkung auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Dieselskandal hat. Grundsätzlich ist es für das juristische Vorgehen im Dieselskandal unerheblich, ob ein Software-Update aufgespielt wurde oder nicht. Ansprüche gegen den Hersteller werden durch die Aufrüstung nicht beeinträchtigt.
Dass die Fahrzeuge die vorgegeben Grenzwerte nur auf dem Prüfstand, nicht aber auf der Straße einhalten, zeigt auch ein Test des KBA zum Subaru Outback. Der Grenzwert von 80 mg /km für die Norm Euro 6 wurde von dem getesteten Auto rund um das 28-fache überschritten.
Grundsätzlich gilt im Dieselskandal: Alle Dieselfahrer*innen, in deren Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde, können Schadensersatzansprüche geltend machen.
AKH-H Rechtsanwälte: Unser Leistungspaket für Betroffene im Subaru Abgasskandal
Schützen Sie sich vor einer drohenden Stilllegung, Dieselfahrverboten, den Wertverlust und der erschwerte Wiederverkauf der Fahrzeuge und lassen Sie Ihre möglichen Schadensersatzansprüche jetzt schnell und kostenfrei prüfen. Nutzen Sie unser Onlineformular für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung.
Sie haben Fragen zum Subaru Abgasskandal? Rufen Sie uns an unter 0711-9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Fragen über unser Kontaktformular.
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