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Subaru Abgasskandal

Kostenfreie Erstberatung für Betroffene zu Schadensersatz und Widerruf

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Subaru Auto

Der Dieselskandal hat auch den japanischen Autobauer Subaru erreicht: Das Kraftfahrtbundesamt ruft verschiedene Modelle des Autobauers zurück. Betroffene Autofahrer*innen können ihre rechtlichen Möglichkeiten jetzt kostenfrei prüfen lassen:

  1. Ist Ihr Auto von der Manipulation betroffen, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz.
  2. Ist Ihr abgasmanipulierter Suzuki finanziert? Dann könnte der Widerruf Ihres Autokredites eine Option sein.

Betroffene Modelle und offizielle Rückrufe im Subaru Dieselskandal

Der Rückruf erfolgte am 20. Mai 2020. Das Kraftfahrtbundesamt ruft aufgrund einer Erhöhung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems weltweit rund 42.500 Fahrzeuge zurück, davon etwa 8.500 in Deutschland.

  • Subaru Forester, Baujahre 2015 – 2018, 2.0 Liter Diesel Euro 6
  • Subaru Legacy, Baujahre 2015 – 2018, 2.0 Liter Diesel Euro 6
  • Subaru Outback, Baujahre 2015 – 2018, 2.0 Liter Diesel Euro 6
  • Subaru XV, Baujahre 2015 – 2018, 2.0 Liter Diesel Euro 6

In der Folge soll im Rahmen einer freiwilligen und durch das KBW überwachten Rückrufaktion die Fahrzeige in die Werkstätten gerufen werden und mit einem Software-Update soll die alte Manipulationssoftware ersetzt werden.

Bereits seit 2016 werden im Rahmen von verpflichtenden Rückrufen oder freiwilligen Kundendienstmaßnahmen vom Dieselskandal betroffene Fahrzeuge verschiedenster Hersteller in die Werkstätten gerufen, um ein Software-Update aufspielen zu lassen. Immer mehr Betroffene berichten in der Folge von Problemen und negativen Auswirkungen wie zum Beispiel einen erhöhten AdBlue-Verbrauch oder Spritverbrauch oder eine verschlechterte Fahrleistung.

Jedoch droht bei einem verpflichtenden Rückruf denjenigen, die wegen Bedenken zu eventuellen Folgeschäden das Software-Update nicht aufspielen lassen möchten, die Stilllegung ihres Fahrzeuges. Viele Kunden fragen sich daher, ob sie das Update aufspielen lassen sollen nicht und ob dies eine Auswirkung auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Dieselskandal hat. Grundsätzlich ist es für das juristische Vorgehen im Dieselskandal unerheblich, ob ein Software-Update aufgespielt wurde oder nicht. Ansprüche gegen den Hersteller werden durch die Aufrüstung nicht beeinträchtigt.

Test des KBA bestätigt massiv erhöhte Emissionswerte bei Subaru Outback

Dass die Fahrzeuge die vorgegeben Grenzwerte nur auf dem Prüfstand, nicht aber auf der Straße einhalten, zeigt auch ein Test des KBA zum Subaru Outback. Der Grenzwert von 80 mg /km für die Norm Euro 6 wurde von dem getesteten Auto rund um das 28-fache überschritten.

Diese Möglichkeiten haben Betroffene im Subaru Dieselskandal

Grundsätzlich gilt im Dieselskandal: Alle Dieselfahrer*innen, in deren Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde, können Schadensersatzansprüche geltend machen.

  1. Schadenersatzansprüche: Kaufpreis zurück gegen Rückgabe des Fahrzeugs oder Auto behalten und Schadensersatz fordern: Es bestehen Ansprüche im Dieselskandal gegen die unmittelbar Täuschenden, also die einzelnen Marken bzw. Unternehmen. Hier können Käufer*innen insbesondere Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend machen. Diese sind darauf gerichtet, die Rückabwicklung des Vertrags zu erzwingen. Alternativ können Betroffene auch eine Entschädigung fordern, sofern sie das Auto behalten möchten.
  2. Kaufrechtliche Ansprüche: Betroffene können u.U. Gewährleistungsansprüche, in der Regel gegen den Vertragshändler, geltend machen. Diese verjähren grundsätzlich nach zwei Jahren, bei Gebrauchtwagen nach einem Jahr.
  3. Widerruf des Autokreditvertrags: Sollten Sie Ihr Fahrzeug über eine Bank finanziert haben, empfehlen wir Ihnen, die Möglichkeit eines Widerrufs des Darlehensvertrags prüfen zu lassen. Die Folgen eines erfolgreichen Widerrufs sind: Sie erhalten Anzahlung und Raten zurück und geben im Gegenzug das Auto zurück.

AKH-H Rechtsanwälte: Unser Leistungspaket für Betroffene im Subaru Abgasskandal

  • Kostenlose Einschätzung der Erfolgschancen gegenüber dem Hersteller
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Schützen Sie sich vor einer drohenden Stilllegung, Dieselfahrverboten, den Wertverlust und der erschwerte Wiederverkauf der Fahrzeuge und lassen Sie Ihre möglichen Schadensersatzansprüche jetzt schnell und kostenfrei prüfen. Nutzen Sie unser Onlineformular für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung.

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