Adler Group: Verluste bei Aktien und Anleihen - Was Betroffene tun können
Informationen und Tipps für Anleger*innen der Adler Group S.A., Adler Real Estate AG, Accentro Real Estate AG und Consus Real Estate AG
Nach der Verweigerung des Testats für den Jahresabschluss 2021 ist der Immobilienkonzern Adler schwer angeschlagen. Der Vertrauensverlust hat den Aktienkurs des Unternehmens massiv einbrechen lassen. Eine Aufklärung scheint nicht in Sicht. Im Gegenteil, der Finanzskandal zieht immer weitere Kreise. Betroffene Anleger*innen fragen sich, wie sie sich verhalten sollen und ob Möglichkeiten für Schadensersatz in ihrem Fall bestehen. Dabei ist die Nachrichtenlage sehr dynamisch. Unsere Kanzlei wird in der Folgezeit alle Informationen und Erkenntnisse auswerten. Gerne halten wie Sie zum Fall Adler informiert; registrieren Sie sich dazu jetzt kostenfrei und unverbindlich.
Der im Zuge seiner frühen Recherchen zur Wirecard AG bekannt gewordene britische Shortseller Fraser Perring hatte der Adler Group im Oktober 2021 in einem Dossier Manipulationen bei der Bewertung von Immobilien vorgeworfen. Adler wies die Vorwürfe zurück und gab zur Aufklärung eine Sonderuntersuchung bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG in Auftrag. Doch der Schuss ging nach hinten los.
KPMG verweigert Testat: Im Rahmen der Sonderprüfung verweigerten die KPMG-Wirtschaftsprüfer der Adler Group und der deutschen Konzerntochter Adler Real Estate das Testat für den Jahresabschluss 2021. Adler veröffentlichte den Geschäftsbericht 2021 dennoch am 30. April 2022 mit dem Versagungsvermerk ohne Prüfungsurteil (sogenannter Disclaimer of opinion) und wies einen Milliardenverlust – in Höhe von 1,17 Milliarden Euro – aus. Als Begründung führten die Prüfer an, dass ihnen bestimmte Informationen über verbundene Unternehmen und Personen nicht zugänglich gemacht worden seien. Eine nachträgliche Änderung und Erteilung des Testats ist unwahrscheinlich, da Adler am 17.05.2022 bekannt gab, dass die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht als Abschlussprüferin für den Jahres- und Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 zur Verfügung stehen wird. Nur KPMG wäre zu einer Nachtragsprüfung berechtigt.
BaFin ordnet Bilanzkontrolle an: Am 22.06.2022 gab die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bekannt, sogenannte Bilanzkontrollverfahren im Fall Adler auszuweiten und auch die Bilanz der Adler Real Estate des Jahres 2021 zu prüfen. Grund für die Anordnung sind insbesondere der Versagensvermerk der KPMG-Prüfer sowie Anhaltspunkte dafür, dass Beziehungen und Geschäftsvorfälle aus diesem Jahr oder früheren Jahren mit nahestehenden Personen oder Unternehmen im Sinne des International Accounting Standard (IAS) 24 in der Konzernrechnungslegung möglicherweise nicht vollständig und richtig erfasst und abgebildet worden sind. Bereits seit August 2021 führt die BaFin ein Bilanzkontrollverfahren in Bezug auf die Abschlüsse und Lageberichte 2020 und 2019 der Adler Real Estate AG wegen des Verdachts von Rechnungslegungsverstößen.
Hohe Kursverluste bei Adler Aktien und Anleihen: Der Versagensvermerk und negative Schlagzeilen wie die Information, dass die Europäische Zentralbank sich von einer Adler-Anleihe getrennt hat, die sie im Rahmen ihres Anleihekaufprogramms erworben hatte, führten zu einem hohen Vertrauensverlust und in der Folge zu dramatischen Kurseinbrüchen bei Aktien und Anleihen.
BaFin stellt Fehler bei Immobilienbewertung fest: Die BaFin veröffentlichte per Pressemitteilung am 01.08.2022 eine sogenannte Teil-Fehlerfeststellung im Rahmen ihrer Bilanzkontrollprüfung. Sie stellte fest, dass der Konzernabschluss des Jahres 2019 fehlerhaft ist. Adler habe den Bilanzwert des Projektes „Glasmacherviertel“ in Düsseldorf um mindestens 170 Mio. bis höchstens 233 Mio. Euro zu hoch bewertet. Im Rahmen der Bilanzkontrolle des Konzernabschlusses 2019 hat die BaFin weitere Fehler gefunden und informierte über eine zweite Teil-Fehlerfeststellung per Pressemitteilung am 17.11.2022. Die Vollkonsolidierung – der Einbezug von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens – der ADO Properties sei unzulässig und damit die Konzernbilanzsumme um 3,9 Mrd. Euro und das Gesamtergebnis um 543 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen. Der Adler-Konzern steht seit Monaten unter dem Verdacht der Bilanzmanipulation. Die Prüfungen der Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 dauern unabhängig von der Veröffentlichung an.
Razzien bei Adler Real Estate: Bei Razzien in mehreren Ländern wurden Ende Juni 2023 insgesamt 21 Gebäude der durchsucht. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt gegen mehrere Verantwortliche, unter anderem wegen des Verdachts Bilanzfälschung und Marktmanipulation. Es gilt die Unschuldsvermutung. Berichten zufolge gehen die Durchsuchungen auf eine Strafanzeige der BaFin vom April 2022 zurück.
Ob es sich im Fall Adler um einen weiteren Bilanzskandal ähnlich wie bei Wirecard handelt, ist noch offen. Betroffene Aktionäre und Aktionärinnen sowie Anleihegläubiger und Anleihegläubigerinnen können und sollten sich anwaltlichen Rat einholen und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Dies betrifft insbesondere die Frage, ob Anleger*innen der Adler Group S.A. und der Konzerntöchter Adler Real Estate AG, Accentro Real Estate AG und Consus Real Estate AG Schadensersatzansprüche für erlittene Kursverluste zustehen könnten.
Betroffene Aktien:
Betroffene Anleihen:
Betroffene haben die Möglichkeit, sämtliche in Betracht kommende Ansprüche umfassend überprüfen lassen. Wenn Sie durch die Anlage in Adler Wertpapiere einen Verlust erlitten haben und im Vorfeld der Anlageentscheidung nicht hinreichend über die Risiken aufgeklärt wurden oder gar falsche oder unvollständige Informationen über das Anlageobjekt erhalten haben, können Sie gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen die Beteiligten geltend machen. Die rechtliche Einschätzung und Empfehlung kann dabei anhand des jeweiligen Falles unterschiedlich ausfallen. Nutzen Sie unseren Online-Fragebogen für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung.
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