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Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht: Informationen zu Qualifikation, Spezifikation und die wichtigsten gesetzlichen und rechtlichen Grundlagen

 

Was sind die Aufgaben eines Fachanwalts für Bankrecht und Kapitalmarktrecht? Mit dem Bank- und Kapitalmarktrecht hat nahezu jeder Berührungspunkte. Diese Rechtsgebiete sind Ausfluss der Bankenaufsicht und organisieren die Kreditwirtschaft sowie den Wertpapierhandel. Das Bank- und Kapitalmarktrecht regelt beispielsweise die Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden. Dazu gehören das Spar- oder Girokonto, die Zahlung mit EC-Karte oder Kreditkarte, der Bankkredit bzw. das Darlehen sowie der Ärger über zu hohe Gebühren. Ebenfalls betroffen sind Fragen der Vermögensverwaltung und des Anlegerschutzes. Egal, ob Anleger in Tages- oder Festgeld, Aktien, Anleihen, Zertifikate, Optionsscheine, Termingeschäfte oder sonstige Wertpapiere bzw. Wertpapierfonds, Geldmarktfonds, Investmentfonds, offene Immobilienfonds oder geschlossene Beteiligungen oder Kryptowährungen investieren: Jedes Mal, wenn es zu Problemen kommt, ist ein Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrechts gefragt.

Bankrecht und Kapitalmarktrecht: Wie kann ein Fachanwalt helfen?
Ausbildung zum Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Bank- und Kapitalmarktrecht
Was ist Bankrecht? Die wichtigsten gesetzlichen und rechtlichen Grundlagen
Einlagen und Vermögensverwaltung
Zahlungsverkehr
Kreditvergabe und Garantien
Anwalt für Kapitalmarktrecht
Schadensersatz bei fehlerhafter Anlageberatung
Gemeinschaft von Geschädigten und Musterverfahren
AKH-H – Schwerpunkte im Anlegerrecht

Bankrecht und Kapitalmarktrecht: Wie kann ein Fachanwalt helfen?

Im Bank- und Kapitalmarktrecht agieren viele Beteiligte. Da gibt es Privat- und Geschäftsbanken sowie Sparkassen. Diese beraten und empfehlen häufig oder treten als unmittelbarer Vertragspartner beispielsweise beim Girokonto oder Darlehen auf. Hinzu kommen Emittenten, die Wertpapiere oder sonstige Kapitalanlagen ausgeben. Beiden Gruppen tritt der Bankkunde bzw. Anleger gegenüber. Die sich daraus ergebenden Verhältnisse können Informationsdefizite und nicht selten Interessenskonflikte beinhalten, welche zu rechtlichen Streitigkeiten führen können. Hinzu kommen eine Reihe von zuständigen staatlichen Institutionen, vor allem die Aufsichtsbehörde BaFin, die Zentralbanken und die Börsen. Um dieser speziellen Materie gerecht zu werden, ist tiefgehendes Fachwissen erforderlich. Darüber hinaus hat das Bank- und Kapitalmarktrecht zahlreiche Schnittmengen mit anderen Rechtsgebieten, z.B. dem Handels- und Gesellschaftsrecht, dem Insolvenzrecht und dem Steuerrecht. Daher bedarf es auch Kenntnisse in diesen Fachgebieten.

Das Bankrecht hat die Rechtsverhältnisse zwischen Kreditinstituten, mit ihren Kunden sowie der für den Bankensektor zum Gegenstand. Das Kapitalmarktrecht betrifft hingegen die rechtlichen Fragen der Betätigung am Finanzmarkt für mittelfristig bis langfristiges Kapital. Banken, Sparkassen und andere Kreditinstitute agieren dabei am Kapitalmarkt, ob als Anbieter, Nachfrager und insbesondere als Mittler zwischen Kapitalanbietern und Kapitalnehmern. So ergeben sich viele Berührungspunkte zwischen Bankrecht und Kapitalmarktrecht.

Ausbildung zum Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht

An das Führen des Titels „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ sind besondere Anforderungen geknüpft. Am Anfang steht ein Fachanwaltskurs, der verschiedene Lehrgänge beinhaltet. Darin erweitert und vertieft der Anwalt seine Kenntnisse. Das erworbene Wissen muss der Anwalt in umfangreichen schriftlichen Prüfungen nachweisen. Daneben sind auch einschlägige forensische Erfahrungen erforderlich. Hierzu muss der Anwalt belegen, dass er in seiner täglichen Arbeit eine Mindestzahl von praktischen Fällen mit Bezug zum Bank- und Kapitalmarktrecht bearbeitet hat. Erst wenn sowohl Fachwissen als auch praktische Erfahrung nachgewiesen sind, verleiht die zuständige Rechtsanwaltskammer dem Anwalt das Recht, die Bezeichnung „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ zu führen.

Von einem Fachanwalt wird gefordert, sein Fachwissen auf dem aktuellsten Stand zu halten. Deshalb ist er nach der Fachanwaltsordnung verpflichtet, jährlich eine Mindestanzahl an Fortbildungen zu besuchen.

Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Bank- und Kapitalmarktrecht

Für das Fachgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht sind besondere theoretische und praktische Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  1. Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesondere
    • Allgemeine Geschäftsbedingungen,
    • Bankvertragsrecht,
    • das Konto und dessen Sonderformen,
    • Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung einschließlich Auslandsgeschäft,
  2. Zahlungsverkehr, insbesondere
    • Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr,
    • EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking,
    • Kreditkartengeschäft,
  3. sonstige Bankgeschäfte – insbesondere im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG – z. B. Pfandbriefgeschäft, Finanzkommissionsgeschäft, Depotgeschäft, Garantiegeschäft, Emissionsgeschäft, Konsortialgeschäft einschließlich Auslandsgeschäft,
  4. Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht, insbesondere Wertpapierhandel, Investmentgeschäft, alternative Anlageformen, Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung,
  5. Factoring/Leasing,
  6. Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte,
  7. Recht der Bankenaufsicht, Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft und Kartellrecht,
  8. Steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht,
  9. Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.

Was ist Bankrecht? Die wichtigsten gesetzlichen und rechtlichen Grundlagen

Im Mittelpunkt des Bankrechts stehen die Bankgeschäfte, über die sich entsprechende Geschäftsverbindungen zwischen Bank und Kunde ergeben. Gesetzliche Grundlagen sind vor allem

  • das Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
  • das Handelsgesetzbuch (HGB),
  • das Scheckgesetz und
  • das Wechselgesetz.

Ein Bankgesetz im eigentlichen Sinne gibt es nicht. Dafür existieren viele spezielle Einzelgesetze. Das Kreditwesengesetz, das das Bankenwesen regelt, spielt hierbei eine grundlegende Rolle. Dem Vertrag mit einer Bank liegen meist die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Kreditinstitute (AGB-Banken oder AGB-Sparkassen) zugrunde. AGB erweisen sich als das sogenannte Kleingedruckte immer wieder als unwirksam, so wie zuletzt Klauseln, die das Erstatten von Auslagen oder von Erben einen Erbschein verlangten.

Einlagen und Vermögensverwaltung

Zum Kerngeschäft von Banken zählt die Verwahrung bzw. Verwaltung von Geld und anderem Vermögen für ihre Kunden – in der Regel in Form von Buchgeld auf Bankkonten, in Form von Wertpapieren wie Aktien in einem Depot, aber etwa auch Schmuck und Gold in einem Schließfach. Je nachdem werden Kontovertrag, Depotvertrag und Mietvertrag unterschieden.

Konten unterscheiden sich hinsichtlich Kontoinhaber – Einzelkonto oder Gemeinschaftskonto bzw. Privatkonto, Geschäftskonto und Treuhandkonto – und Kontoart – Girokonto, Sparkonto, Tagesgeldkonto oder Kreditkonto. Banken und Kunden verbindet dabei ein Kontovertrag. Gegebenenfalls wird bei Überziehung ein Dispokredit eingeräumt oder es erfolgt eine Kontosperrung.

Öffentlich-rechtliche Kreditinstitute wie Sparkassen müssen ein Konto anbieten. Aber auch private Banken unterliegen gegenüber Kunden Verpflichtungen. So müssen sie auf Wunsch ein reguläres Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln.

Zahlungsverkehr

Banken wickeln zudem den Zahlungsverkehr für ihre Kunden ab. Zahlungen erfolgen über ein Girokonto aufgrund von Überweisung, Scheck, Wechsel oder Lastschrift – durch Abbuchung oder Bankeinzug – sowie Kreditkarte und ec-Karte. Online-Banking und neue Zahlungsverfahren wie PayPal kommen hinzu. Bei Kartenverlust, Skimming – heimliches Auslesen von Karten am Geldautomat und im Kartenlesegerät – und Phishing – Betrug mittels falscher E-Mail, Website oder SMS – und leer geräumten Konto stellt sich beim Schadenersatz die Frage, ob die Bank haftet.

Kreditvergabe und Garantien

Auch das Vergeben von Darlehen – meist mittels Kredit – ist ein typisches Bankgeschäft. Kreditnehmer als Schuldner und Kreditinstitut als Gläubiger verbindet dabei ein Darlehensvertrag, der insbesondere die Rückzahlung und Pfändung von Sicherheiten regelt. Negativeinträge bei der Schufa können der Kreditvergabe jedoch entgegenstehen. Mitunter ist eine Klage zum Löschen des Schufa-Eintrags erforderlich.

Für bestimmte Darlehen wie Verbraucherkredite oder solche zur Baufinanzierung privat genutzter Immobilien gelten besondere Regeln, insbesondere was Angaben zu Zinsen und Probleme bei der Tilgung betreffen. In diesem Bereich gibt es eine Reihe von Regelungen, die dem Verbraucherschutz dienen. Des Weiteren zählt auch die Übernahme einer Garantie bzw. Stellung einer Bürgschaft zum Kreditgeschäft.

Anwalt für Kapitalmarktrecht

Das Kapitalmarktrecht beinhaltet das Recht rund um die Ausgabe und den Handel austauschbarer Finanzinstrumente. Konkret handelt es sich dabei um Wertpapiere, z. B. Aktien, Anleihen, Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Schuldscheine, Derivate, Optionsrechte und weitere handelbare Papiere, deren Erwerb in der Regel zur Kapitalanlage erfolgt. Fonds versammeln und verwalten dabei mehrere Finanzinstrumente. Typische Beispiele sind je nach Investitionsgegenstand Immobilienfonds, Schiffsfonds, Medienfonds bzw. Dachfonds, Geldmarktfonds, Rentenfonds und Aktienfonds. An solchen Investmentfonds können Anleger Anteile, sogenannte Investmentzertifikate, erwerben. Hinter den Finanzinstrumenten stehen dabei verschiedene Formen von Kapital. Oft handelt es sich um Unternehmenswerte und Immobilien.

Schadensersatz bei fehlerhafter Anlageberatung

Durch Investitionen ergeben sich für Kapitalanleger neben Gewinnchancen auch Verlustrisiken. Wertpapierhandel und Börse unterliegen daher gesetzlichen Beschränkungen und Verpflichtungen durch das Kapitalanlagerecht. Aufklärungspflichten wie etwa über eine fließende Provision und Rückvergütung sollen eine Falschberatung verhindern. Bei Verstößen drohen Banken Schadensersatzansprüche von Anlegern wie beispielsweise in der Vergangenheit beim Verkauf von Schrottimmobilien. Oft ist nur ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in der Lage, die komplexen Anlageprodukte zu durchschauen. Das gilt auch bei Kursmanipulationen wie durch Insidergeschäfte oder Falschinformationen, die unter Strafe stehen.

Gemeinschaft von Geschädigten und Musterverfahren

Als geschädigte suchen Anleger die Möglichkeit, sich mit anderen Gleichgesinnten zusammenzutun, Ihrem Anliegen da durch eine größere Stoßkraft zu verleihen und Ihren Anspruch auf diese Weise effektiv durchzusetzen.

Gesetzliche Regelungen wie das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (kurz: KapMuG), dessen Anwendungsbereich auch auf Berater- und Vermittlerfälle ausgedehnt wurde und in dem auch ein Vergleichsschluss gesetzlich vorgesehen ist, schaffen die Chance, sogenannte „Streuschäden“ effektiv zu verfolgen. Dabei kann nur ein Rechtsanwalt mit entsprechender Spezialisierung im Bank- und Kapitalmarktrecht garantieren, dass die Rechte der Anleger zielführend verfolgt werden.

Sie benötigen Hilfe im Bankrecht und suchen eine erfahrenen Fachanwalt für Bankrecht oder Kapitalmarkrecht in Ihrer Nähe? Wir prägen seit über 25 Jahren maßgeblich den Anlegerschutz- und Verbraucherschutz. Unsere Kanzlei ist nicht nur im Stuttgarter Raum ein Begriff, sondern auch bundesweit tätig und eine der größten Kanzleien für Kapitalanleger und Verbraucher in Deutschland.

Fachanwalt für Bankrecht: Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann

Seit der Gründung im Jahre 1995 hat sich die Rechtsanwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann auf den Anlegerschutz spezialisiert und vertritt geschädigte Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet. Mit aktuell 25 Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen und Wirtschaftsjuristen und Wirtschaftsjuristinnen sind wir eine der größten sowie erfahrensten Kanzleien für Kapitalanlagerecht auf Investoren- und Verbraucherseite in Deutschland. Wir haben für unsere Mandanten zahlreiche Urteile erstritten und in den letzten Jahren aktiv an der Gestaltung der Rechtsprechung im Gebiet des Anlegerschutzes mitgewirkt. Durch unsere Fachanwälte wurden über 20.000 Vergleiche und Urteile seit Bestehen der Kanzlei erreicht.

  • Persönliche und zielgerichtete Beratung
  • Individuelle Betreuung bei außergerichtlichen Verhandlungen
  • Führung von Zivilprozessen
  • Musterprozesse in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten
  • Vertretung von Anlegergemeinschaften – Bündelung gleichgerichteter Ansprüche
  • Gesellschaftsrechtliche Betreuung

AKH-H – Schwerpunkte im Anlegerrecht

Innerhalb des Anlegerrechts haben wir mehrere Schwerpunkte gesetzt. Auf diesen Gebieten verfügen wir über die größte Fach- und Sachkenntnis, die Ihnen bei Problemlösungen zugutekommt.

Sie haben Fragen an einen Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht? Rufen Sie uns an unter 0711-9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Fragen über unser Kontaktformular.

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