
Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht: Informationen zu Qualifikation, Spezifikation und die wichtigsten gesetzlichen und rechtlichen Grundlagen

Welche Aufgaben hat ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht? Fast jeder hat Berührungspunkte mit dem Bank- und Kapitalmarktrecht. Diese Rechtsgebiete sind Ausfluss der Bankenaufsicht und organisieren die Kreditwirtschaft sowie den Wertpapierhandel. Das Bank- und Kapitalmarktrecht regelt beispielsweise die Geschäftsbeziehung zwischen Bank und Kunde. Dazu gehören das Spar- oder Girokonto, das Bezahlen mit EC- oder Kreditkarte, der Bankkredit oder das Darlehen sowie der Ärger über zu hohe Gebühren. Auch Fragen der Vermögensverwaltung und des Anlegerschutzes sind betroffen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Anleger in Tages- oder Festgeld, Aktien, Anleihen, Zertifikate, Optionsscheine, Termingeschäfte oder andere Wertpapiere bzw. Wertpapierfonds, Geldmarktfonds, Investmentfonds, offene Immobilienfonds, geschlossene Beteiligungen oder Kryptowährungen investieren: Immer dann, wenn es Probleme gibt, ist ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht gefragt.
Im Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es viele Akteure.
Die sich daraus ergebenden Beziehungen können Informationsdefizite und nicht selten Interessenkonflikte beinhalten, die zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen können. Hinzu kommen eine Reihe von zuständigen staatlichen Institutionen, insbesondere die Aufsichtsbehörde BaFin, die Zentralbanken und die Börsen. Um dieser Spezialmaterie gerecht zu werden, ist fundiertes Fachwissen erforderlich. Darüber hinaus weist das Bank- und Kapitalmarktrecht zahlreiche Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten auf, z.B. zum Handels- und Gesellschaftsrecht, zum Insolvenzrecht und zum Steuerrecht. Kenntnisse in diesen Fachgebieten sind daher ebenfalls erforderlich.
Das Bankrecht hat die Rechtsverhältnisse zwischen Kreditinstituten, mit ihren Kunden sowie der für den Bankensektor zum Gegenstand. Das Kapitalmarktrecht befasst sich demgegenüber mit den Rechtsfragen der Tätigkeit auf dem Finanzmarkt für mittel- und langfristiges Kapital. Banken, Sparkassen und andere Kreditinstitute treten dabei am Kapitalmarkt als Anbieter, Nachfrager und insbesondere als Vermittler zwischen Kapitalanbietern und Kapitalnehmern auf. Damit ergeben sich zahlreiche Berührungspunkte zwischen Bank- und Kapitalmarktrecht.
Das Führen des Titels „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ ist an besondere Voraussetzungen geknüpft. Am Anfang steht ein Fachanwaltslehrgang, der verschiedene Kurse umfasst. Hier erweitert und vertieft der Rechtsanwalt seine Kenntnisse. Die erworbenen Kenntnisse müssen in umfangreichen schriftlichen Prüfungen nachgewiesen werden. Darüber hinaus ist einschlägige forensische Erfahrung erforderlich. Hierzu muss der Rechtsanwalt nachweisen, dass er in seiner täglichen Arbeit eine Mindestzahl von praktischen Fällen mit Bezug zum Bank- und Kapitalmarktrecht bearbeitet hat. Erst wenn sowohl das Fachwissen als auch die praktische Erfahrung nachgewiesen sind, verleiht die zuständige Rechtsanwaltskammer das Recht, die Bezeichnung „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ zu führen.
Von einem Fachanwalt wird erwartet, dass er sein Fachwissen stets auf dem neuesten Stand hält. Deshalb ist er nach der Fachanwaltsordnung verpflichtet, jährlich eine Mindestanzahl von Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen.
Für das Fachgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht sind besondere theoretische und praktische Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
Im Mittelpunkt des Bankrechts stehen die Bankgeschäfte, über die sich entsprechende Geschäftsverbindungen zwischen Bank und Kunde ergeben. Gesetzliche Grundlagen sind vor allem
Ein Bankgesetz im eigentlichen Sinne gibt es nicht. Dafür existieren viele spezielle Einzelgesetze. Das Kreditwesengesetz, das das Bankenwesen regelt, spielt hierbei eine grundlegende Rolle. Dem Vertrag mit einer Bank liegen meist die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Kreditinstitute (AGB-Banken oder AGB-Sparkassen) zugrunde. AGB erweisen sich als das sogenannte Kleingedruckte immer wieder als unwirksam, so wie zuletzt Klauseln, die das Erstatten von Auslagen oder von Erben einen Erbschein verlangten.
Zum Kerngeschäft von Banken zählt die Verwahrung bzw. Verwaltung von Geld und anderem Vermögen für ihre Kunden – in der Regel in Form von Buchgeld auf Bankkonten, in Form von Wertpapieren wie Aktien in einem Depot, aber etwa auch Schmuck und Gold in einem Schließfach.
Je nach Art des Vertrages wird zwischen Kontovertrag, Depotvertrag und Mietvertrag unterschieden.
Konten unterscheiden sich nach Kontoinhaber – Einzelkonto oder Gemeinschaftskonto bzw. Privatkonto, Geschäftskonto und Treuhandkonto – und nach Kontoart – Girokonto, Sparkonto, Tagesgeldkonto oder Kreditkonto. Bank und Kunde schließen einen Kontovertrag. Gegebenenfalls wird bei Überziehung ein Dispokredit eingeräumt oder das Konto gesperrt.
Öffentlich-rechtliche Kreditinstitute wie Sparkassen müssen ein Konto anbieten. Aber auch private Banken haben Pflichten gegenüber ihren Kunden. So müssen sie auf Wunsch ein normales Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln.
Banken wickeln für ihre Kunden auch den Zahlungsverkehr ab. Zahlungen erfolgen über ein Girokonto per Überweisung, Scheck, Wechsel oder Lastschrift – durch Abbuchung oder Einzugsermächtigung – sowie per Kredit- und ec-Karte. Online-Banking und neue Bezahlverfahren wie PayPal kommen hinzu. Bei Kartenverlust und den verschiedenen Arten von Online Banking-Betrug wie Skimming – dem unbemerkten Auslesen von Karten an Geldautomaten und Kartenlesegeräten – und Phishing – dem Betrug mittels gefälschter E-Mails, Websites oder SMS – und leerem Konto stellt sich die Frage nach der Haftung der Bank.
Ein typisches Bankgeschäft ist auch die Vergabe von Darlehen, meist in Form von Krediten. Der Kreditnehmer als Schuldner und das Kreditinstitut als Gläubiger sind durch einen Darlehensvertrag verbunden, der insbesondere die Rückzahlung und die Bestellung von Sicherheiten regelt. Negative Einträge in der Schufa können jedoch der Kreditvergabe entgegenstehen. Die Löschung des Schufa-Eintrags muss unter Umständen gerichtlich durchgesetzt werden.
Für bestimmte Kredite, wie z. B. Dispositionskredite oder Kredite zur Baufinanzierung privat genutzter Immobilien, gelten besondere Regelungen, insbesondere im Hinblick auf Zins- und Rückzahlungsprobleme. Hier gibt es eine Reihe von Regelungen, die dem Verbraucherschutz dienen. Zum Kreditgeschäft gehört auch die Übernahme einer Garantie oder Bürgschaft.
Das Kapitalmarktrecht umfasst das Recht der Emission und des Handels von handelbaren Finanzinstrumenten. Konkret handelt es sich dabei um Wertpapiere wie Aktien, Anleihen, Obligationen, Pfandbriefe, Schuldscheine, Derivate, Optionsrechte und andere handelbare Papiere, deren Erwerb in der Regel der Kapitalanlage dient. In Fonds werden mehrere Finanzinstrumente zusammengefasst und verwaltet. Typische Beispiele sind je nach Anlagegegenstand Immobilienfonds, Schiffsfonds, Medienfonds oder Dachfonds, Geldmarktfonds, Rentenfonds und Aktienfonds. Anleger können Anteile an solchen Investmentfonds, so genannte Investmentzertifikate, erwerben. Hinter den Finanzinstrumenten stehen unterschiedliche Formen von Kapital. Häufig handelt es sich um Unternehmenswerte und Immobilien.
Kapitalanlagen sind für den Anleger mit Gewinnchancen, aber auch mit Verlustrisiken verbunden. Der Wertpapierhandel und die Börse unterliegen daher gesetzlichen Beschränkungen und Pflichten durch das Kapitalanlagerecht. Aufklärungspflichten, z.B. über fließende Provisionen und Rückvergütungen, sollen eine Falschberatung verhindern. Bei Verstößen drohen den Banken Schadensersatzansprüche der Anleger, wie in der Vergangenheit beim Verkauf von Schrottimmobilien. Oftmals kann nur ein auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierter Rechtsanwalt die komplexen Anlageprodukte durchschauen. Das gilt auch für Kursmanipulationen wie Insiderhandel oder Falschinformationen, die strafbar sind.
Als geschädigte suchen Anleger die Möglichkeit, sich mit anderen Gleichgesinnten zusammenzutun, Ihrem Anliegen da durch eine größere Stoßkraft zu verleihen und Ihren Anspruch auf diese Weise effektiv durchzusetzen.
Gesetzliche Regelungen wie das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (kurz: KapMuG), dessen Anwendungsbereich auch auf Berater- und Vermittlerfälle ausgedehnt wurde und in dem auch ein Vergleichsschluss gesetzlich vorgesehen ist, schaffen die Chance, sogenannte „Streuschäden“ effektiv zu verfolgen. Dabei kann nur ein Rechtsanwalt mit entsprechender Spezialisierung im Bank- und Kapitalmarktrecht garantieren, dass die Rechte der Anleger zielführend verfolgt werden.
Seit der Gründung im Jahre 1995 hat sich die Rechtsanwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann auf den Anlegerschutz spezialisiert und vertritt geschädigte Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet. Mit aktuell 25 Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen und Wirtschaftsjuristen und Wirtschaftsjuristinnen sind wir eine der größten sowie erfahrensten Kanzleien für Kapitalanlagerecht auf Investoren- und Verbraucherseite in Deutschland. Wir haben für unsere Mandanten zahlreiche Urteile erstritten und in den letzten Jahren aktiv an der Gestaltung der Rechtsprechung im Gebiet des Anlegerschutzes mitgewirkt. Durch unsere Fachanwälte wurden über 20.000 Vergleiche und Urteile seit Bestehen der Kanzlei erreicht.
AKH-H – Schwerpunkte im Anlegerrecht
Innerhalb des Anlegerrechts haben wir mehrere Schwerpunkte gesetzt. Auf diesen Gebieten verfügen wir über die größte Fach- und Sachkenntnis, die Ihnen bei Problemlösungen zugutekommt.
Sie haben Fragen an einen Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht? Rufen Sie uns an unter 0711-9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Fragen über unser Kontaktformular.
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