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AKH-H Fonds-Expertise zu NORDCAPITAL Schiffsbeteiligung MS E.R. Bristol

Veröffentlicht von Christopher Kress am 12. Februar 2021

NORDCAPITAL Schiffsbeteiligung MS “E.R. Bristol”

Die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann hat am 10. Februar 2021 in einer Web- und Telefonkonferenz über die aktuelle Situation des geschlossenen Fonds NORDCAPITAL Schiffsbeteiligung MS E.R. Bristol informiert  und Anleger über Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten aufgeklärt.

Konzept und aktuelle Situation des Fonds: NORDCAPITAL Schiffsbeteiligung MS E.R. Bristol

Die Anleger beteiligten sich als Kommanditisten an der Fondsgesellschaft MS „E.R. Bristol“ Schiffsbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG. Die Fremdfinanzierung belief sich auf ca. 28 % der Gesamtinvestition. Das Fremdkapital ist inzwischen zurückgeführt. Das Anlageobjekt ist die MS “E.R. Bristol”, ein Massengutfrachtschiff (Bulker) der Supramax-Klasse. Das Schiff wurde von einer mit der Nordcapital-Gruppe verbundenen Gesellschaft zu einem Kaufpreis in Höhe von 36,25 Mio. US$ erworben.

Die Initiatoren stellten einen Gesamtmittelrückfluss in Höhe von 214 % bis Ende des Jahres 2026 durch Investition in einen „Schifffahrtsmarkt auf Wachstumskurs“ in Aussicht. Von dieser Prognose ist die Realität weit entfernt und es wird immer wahrscheinlicher, dass Sie sich bei diesem Fonds auf den Verlust eines großen Teils Ihres investierten Geldes ein-stellen müssen. Die Dauerkrise auf den Schifffahrtsmärkten hat zum Scheitern des Fonds-konzepts geführt.

Die Beteiligung an einem geschlossenen Schiffsfonds ist eine  unternehmerische Beteiligung mit zahlreichen Risiken für Gesellschafter und als Altersvorsorge oder für sicherheits-orientierte Anleger nicht geeignet. Die Anbieter haben sichere Sachwerte mit hohen Renditen durch Investition in den Wachstumsmarkt Schifffahrt versprochen. Die Risiken dieser Anlageform sind jedoch für die Anleger hier höher als die Chancen. Geschlossen bedeutet, dass ein Gesellschafter über Jahre nicht aus dem Fonds aussteigen kann.

Bisherige Ausschüttungen

Der geplante Gesamtmittelrückfluss setzt sich aus laufenden Ausschüttungen und einem Verkaufsgewinn am Ende zusammen: Während der prospektierten Betriebsphase von 17 Jahren sollten rund 160 % an Ausschüttungen fließen und durch den Verkauf des Schiffs  sollten weitere 54 % realisiert werden. Die Prognosekalkulation unterstellt, dass das Schiff MS „E.R. Bristol“ Ende 2026 nach rund 17  Betriebsjahren zu US$ 17 Mio. veräußert wird. Bisher wurden ca. 33 % Ausschüttungen an die Anleger gezahlt, wobei die bis heute prospektierten Ausschüttungen bei über 94 % liegen sollten.

Risikoreiche Kapitalanlage

Als dieser Schiffsfonds aufgelegt wurde, befand sich der Preisindex für weltweite Verschiffung von Hauptfrachtgütern – der „Baltic Dry Index“ – bereits längere Zeit auf niedrigem Niveau. Der Bulkerschiffsmarkt war alles andere als eine zukunftssichere Investition.

Vor diesem Hintergrund hätte der Fonds Nordcapital MS E.R. Bristol nur besonders „mutigen“ Anlegern empfohlen werden können, die bereit sind, das sich inzwischen abzeichnende Risiko des Kapitalverlusts auch einzugehen. Zum Zeitpunkt der Vermarktung der Fondsanteile hätten die Anleger darauf hingewiesen werden müssen, dass der Schiffsmarkt nicht als positiv eingeschätzt werden konnte.

Durch die aktuelle Situation in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie spitzt sich die Krise auf den Schifffahrtsmärkten erneut zu, was wieder zu sinkenden Frachtraten und Ertragseinbrüchen geführt hat. Auszahlungen an die Gesellschafter können auch für die Jahre 2020 und 2021 nicht vorgenommen werden. Es ist völlig unklar, wieviel die Gesellschafter noch von dem investierten Kapital zurückerhalten können.

Hohe Nebenkosten und Vergütungen

Die Beteiligung an diesem Fonds ist für Gesellschafter mit hohen Kosten verbunden. Diese nicht wertbildenden Aufwendungen der Fondsgesellschaft müssen zunächst durch Wertzuwächse ausgeglichen werden, ehe die Beteiligung insgesamt eine Werterhöhung erfahren kann. Einschließlich des Agios wurden in der Investitionsphase 16,4 % bezogen auf Ihr Einlagekapital für Nebenkosten und Provisionen ausgegeben, die somit nicht für die Ertragserwirtschaftung zur Verfügung standen.

Auch die laufenden Kosten der Fondsgesellschaft sind sehr hoch. Pro Geschäftsjahr sind im Prospekt Zahlungen der Fondsgesellschaft in Höhe von 245.000,– EUR für Treuhandvergütung, Geschäftsführung, Jahresabschluss, Beratung und Haftungsvergütung angesetzt. Diese Gebühren erhöhten sich ab 2012 jährlich um 2 %.

Wege zum „Ausstieg“ aus der Fondsgesellschaft

  • Kündigung der Gesellschaftsbeteiligung: Ab 31.12.2026 ist erstmals eine Kündigung möglich. Es wird aufgrund einer Auseinandersetzungsbilanz das Abfindungsguthaben ermittelt, das aber nur einen Teil des ursprünglich eingezahlten Geldes betragen wird.
  • Verkauf des Gesellschaftsanteils auf dem Zweitmarkt: Es gibt im Internet einen Zweitmarkt für geschlossene Fonds, auf dem Anleger versuchen können, ihre Beteiligungen zu verkaufen. Marktführer ist die Handelsplattform www.zweitmarkt.de. Wenn Anleger dort ihre Beteiligung verkaufen wollen, wird das Verkaufsangebot veröffentlicht. Es gelingt jedoch nicht immer, die Beteiligungen zu einem angemessenen Preis zu verkaufen. Im Januar 2021 wurde eine Beteiligung des Fonds zu 33 % veräußert.
  • Rückabwicklung aufgrund von Schadensersatzansprüchen: Der Kommanditist einer KG, der durch unrichtige Prospektangaben oder Verletzung einer Aufklärungspflicht dazu gebracht wurde, einer Anlagegesellschaft als Gesellschafter beizutreten, kann die Rückabwicklung der Beteiligung verlangen. Schadensersatzansprüche können hier gegen beratende Banken (Commerzbank) und/oder Prospektverantwortliche geltend gemacht werden. Als Rechtsfolge wird der Gesellschafter so gestellt, als ob er dem Fonds nie beigetreten wäre. Er erhält das eingesetzte Kapital zurück und überträgt den Gesellschaftsanteil.

NORDCAPITAL Schiffsbeteiligung MS E.R. Bristol: Vorteile für Anleger durch Interessenbündelung

Wir unterstützen die Gesellschafter bei der Willens- und Interessenbündelung auf  Gesellschafterebene. Wir machen für unsere Mandanten Auskunfts- und Einsichtsrechte geltend, damit sie wichtige Informationen erlangen können. Ein Betritt zur Anlegergemeinschaft bietet mehrere Vorteile: sie ermöglicht die Bündelung der Informationen, erhöht den Druck auf die Gegner, erleichtert die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und senkt die Kosten des einzelnen Gesellschafters.

Sie haben weitere Fragen zum Fonds NORDCAPITAL Schiffsbeteiligung MS E.R. Bristol? Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter 0711 9308110 an.

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