0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

Automaten-Direktinvestments Popppy und Ballooony der VendingJet GmbH in wirtschaftlicher Schieflage

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 13. August 2021

Popppy-Popcorn-Automat

Verkaufsautomaten für Popcorn („Popppy“) und heliumgefüllte Folienballons („Ballooony“) als Kapitalanlage: Die VendingJet GmbH vertreibt Verkaufsautomaten wie zum Beispiel den „POPPPY ONE 2.0“. Geldgeber*innen sollten als Automaten-Eigentümer*innen über ein „Automaten-Einkommen“ von den aufgestellten Automaten über Mieteinnahmen profitieren. Aktuell sorgen wirtschaftliche Probleme im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, ein Sanierungskonzept mit Stundungen bzw. einem Rangrücktritt von Mietzahlungen für große Sorge bei Anlegern*innen. Noch alarmierender für Betroffene: Es ist unklar, ob verkaufte und bereits bezahlte Automaten überhaupt produziert wurden.

Update 30.11.2022: Der Insolvenzverwalter Dr. Häring der Vendingjet GmbH fordert Anleger*innen zur Rückzahlung erhaltener Mietzahlungen auf. Die Frist zur Rückzahlung ist wie in vielen Fällen sehr kurzfristig: 15.12.2022. Betroffen, die ein Anfechtungsschreiben erhalten haben, raten wir zunächst zur Ruhe und die geforderte Summe nicht voreilig zu bezahlen. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, sich gegen die Forderung des Insolvenzverwalters erfolgreich zur Wehr zu setzen. Jedoch sollten Sie die Zahlungsaufforderungen des Insolvenzverwalters nicht in der Hoffnung ignorieren, dass dieser sich bei Nichtzahlung nicht mehr melden wird. Nach einer weiteren Mahnung mit Klageandrohung müssen Sie damit rechnen, dass der Insolvenzverwalter einen Mahnbescheid beantragen oder eine Klage gegen Sie einreichen wird. Betroffene können ihren Fall kostenfrei und unverbindlich von unseren spezialisierten Anwälten und Anwältinnen prüfen lassen.

Update 01.12.2021: Das Amtsgericht Rottweil hat die Insolvenzverfahren über die Vermögen der Popppy of Germany GmbH (Az. 8 IN 107/21), der Ballooony GmbH & Co. KG (Az. 8 IN 108/21) und der VendingJet GmbH (Az. 8 IN 106/21) eröffnet. Die Frist zur Forderungsanmeldung ist jeweils der 18.01.2022. Zum Insolvenzverwalter wurde für die Popppy of Germany GmbH und die Ballooony GmbH & Co. wurde Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler, für die VendingJet GmbH Rechtsanwalt Dr. Norman Häring bestellt. Als Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wurde für alle drei Verfahren der 08.02.2022 festgesetzt.

Update 19.08.2021: Das zuständige Insolvenzgericht in Rottweil veröffentlichte, dass für die VendingJet GmbH, die Popppy of Germany GmbH und die Ballooony GmbH & Co. KG ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wurde. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler bestellt.

Achtung Interessenkonflikt: Wir raten dazu genau zu hinterfragen, warum Vermittler*innen bestimmte Kanzleien empfehlen. In einigen Fällen von Direktinvestments oder geschlossener Fonds ist bekannt geworden, dass diese zusammenarbeiten: Anwälte*innen können auf diesem Weg viele Anfragen Geschädigter erhalten und vereinbaren im Gegenzug, Ansprüche wegen fehlerhafter Beratung nicht geltend zu machen. Damit werden sehenden Auges erfolgsversprechende Ansprüche gegen liquide oder haftpflichtversicherte Vertriebe nicht verfolgt und verjähren regelmäßig drei Jahre ab Kenntnis des Anspruchs auf Schadensersatz. Wir bieten eine unabhängige und umfassende Prüfung Ihres individuellen Falles, denn wir schließen im Vorfeld keinen Haftungsgegner aus und prüfen vollumfänglich. Bei der Prüfung berücksichtigen wir auch, ob liquide Gegner vorhanden sind.

Das Geschäftsmodell für Popppy und Ballooony-Automaten

Die Popppy of Germany GmbH ist Herstellerin und Verkäuferin der Popcorn-Automaten, die Ballooony GmbH & Co. KG der Folienballons. Gesellschafterin der Popppy of Germany GmbH ist die POPPPY of Switzerland AG. Die Schweizer Muttergesellschaft ist auch Inhaberin der Markenrechte Popppy. Die VendingJet GmbH ist Mieterin und Betreiberin der Automaten. Die Preise für Automaten lagen zum Beispiel beim Popcornautomaten POPPPY ONE 2.0 zwischen 7.200,00 EUR und 10.000 EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer pro Stück und einer einmaligen Einrichtungsgebühr.

Bei einem Direktinvestment wird zwischen dem Anleger und dem Verkäufer ein Vertrag geschlossen, der alle wichtigen Punkte beinhaltet. Anleger schließen in den meisten Fällen nicht nur einen Kaufvertrag ab, sondern zusätzlich einen Verwaltungs- oder Dienstleistungsvertrag mit dem Verkäufer oder einem verbundenen Unternehmen. So auch bei den Automaten-Angeboten, indem zum Beispiel zusätzlich zum Kaufvertrag zwischen der Herstellerin Popppy Germany GmbH und dem Käufer oder der Käuferin eines Automaten ein Mitvertrag mit der VendingJet GmbH geschlossen wurde. Bei den uns bekannten Fällen wurde ein Mietzins in Höhe von 275,00 € netto im Monat vereinbart.

Wirtschaftliche Schieflage der Firmen Popppy und Ballooony und VendingJet

Aufgrund der Schließungen öffentlicher und kultureller Einrichtungen während des pandemiebedingten Lockdowns konnten Automaten nicht betrieben werden. Im Zuge eines Sanierungskonzeptes sollten Anleger*innen einer umfangreichen Stundung von Verbindlichkeiten aus dem Kaufvertrag und der Aufhebung des Mietvertrages sowie einem Rangrücktritt von Forderungen im Fall einer Insolvenz zustimmen. Besonders brisant: Es ist unsicher, ob an Kunde*innen verkaufte und von auch bezahlte Automaten überhaupt existieren und es hat sich herausgestellt, dass es Probleme bei der Zuordnung der Automaten anhand von Lieferscheinen gibt. Ganz aktuell informierte der Vertrieb betroffene Anleger*innen darüber, dass gegen den Geschäftsführer Frank Hebe Strafanzeigen gestellt worden seien. Es gilt die Unschuldsvermutung. Zudem drohe die Insolvenz wegen Zahlungsunfähigkeit für die Firmen Popppy, Ballooony und VendingJet.

Risikoaufklärung bei Direktinvestments

Direktinvestitionen sind Teil der hochspekulativen Anlageklassen und zählten bis zur Novellierung der Finanzmarktvorschriften zum grauen Kapitalmarkt. Ein Direktinvestment kann zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Vermögensanlage führen. Als Konsequenz aus der Haftung als Eigentümer oder Eigentümerin müssen Betroffene möglicherweise Zahlungen leisten, die über das investierte Kapital hinausgehen. Das Totalverlustrisiko hat sich in der Vergangenheit für viele Anleger*innen realisiert. Aufsehenerregende Insolvenzen bekannter Firmen waren Insolvenzverfahren der P&R-Unternehmensgruppe oder der Magellan Maritime Services GmbH mit zehntausenden geschädigten Anleger*innen. Eine umfassende Risikoaufklärung im Prospekt und beim Vertrieb einer solchen Kapitalanlage ist umso mehr angezeigt, wenn die sich das Angebot an Kleinanleger*innen und nicht an professionelle Investoren*innen richtet. Das gilt auch im Fall der Popppy und Ballooony Automaten. Denn der Anbieter warb unter anderem damit, dass bereits mit einem kleinen Einstiegbetrag ein „ständiges, solides monatliches Einkommen“ möglich sei.

Anleger*innen von Direktinvestments sind nicht nur Kapitalanleger*innen, sondern tatsächlich Eigentümer*innen mit allen Rechten und Pflichten. Sollten sich die Automaten nicht weitervermieten lassen, droht mehr als nur der Ausfall von Mieten. Als Eigentümer*in der Automaten besteht eine rechtliche Haftung der Anleger*innen. Teure finanzielle Verpflichtungen könnten beispielsweise durch Lagerkosten entstehen.

Wir raten zur Vorsicht bei einer Investition in „Automaten-Einkommen“: Beworben als rentable und sichere Sachwertinvestition, ist ein Direktinvestment viel mehr ein sehr riskantes und spekulatives Investment, dem regelmäßig ein Totalverlustrisiko innewohnt. Für sicherheitsorientierte Anleger*innen oder als Altersvorsorge ist es folglich nicht geeignet. Dieser Hinweis ist auch deshalb wichtig, weil Anbieter*innen damit werben, dass nur ein geringer Investitionsbetrag notwendig sei und so gezielt Kleinanleger*innen ansprechen.

Was können Betroffene jetzt tun?

Anleger*innen der problematischen Automaten-Direktinvestments Popppy und Ballooony haben die Möglichkeit, ihre in Betracht kommenden Ansprüche von unseren spezialisierten Anwälten*innen überprüfen lassen. Wir prüfen Ihre rechtlichen Ansprüche kostenlos und umfassend.

Wir prüfen umfassend Ihre rechtlichen Möglichkeiten:

  • Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen, insbesondere gegen Anlagevermittler und Anlageberater: Sollten Anleger*innen von Ihrem Anlageberater oder ihrer Anlageberaterin oder von Ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken eines Direktinvestment aufgeklärt worden sein, bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung zum anderen aus einer Falschberatung ergeben. Im Falle einer erfolgreichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen würden Anleger*innen so gestellt werden, als ob sie das Investment nie erworben hätten.
  • Ausübung des Widerrufrechts: Wir prüfen, ob Sie über Ihr bestehendes Widerrufsrecht umfassend und ordnungsgemäß informiert worden sind. Sollte das nicht der Fall sein, könnten Verträge rückabgewickelt werden.
  • Im Fall einer Insolvenz bieten wir Ihnen eine umfassende insolvenzrechtliche Betreuung von der Forderungsanmeldung bis zur Abwehr eventueller Anfechtungsansprüche. Hinweis: Es ist möglich und auch notwendig, die Ansprüche in alle Richtungen gleichzeitig zu verfolgen. Beide Vorgehen – Schadensersatz und Insolvenzverfahren – schließen sich nicht gegenseitig aus, sondern können und sollten parallel durchgeführt werden.

Jetzt Widerruf oder Schadensersatz prüfen lassen

Unsere Kanzlei berät und vertritt Anleger*innen von Direktinvestments bundesweit. Als eine der größten Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland haben wir größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen auf diesem Gebiet.

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an unter 0711-9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Fragen über unser Kontaktformular.

Kontaktformular

Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann