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BaFin Rückabwicklungs-Anordnung für Select Verwaltungs GmbH

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 26. April 2022

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Die Select Verwaltungs GmbH – vormals NPL Select GmbH & Co. I. KG Select Future XXL – hat Interessierten laut Website des Unternehmens „individuelle Konzepte rund um renditestarke Anlagen“ im Bereich Sachwerte angeboten. Bei dieser Kapitalanlage handelt es sich um Nachrangdarlehen. Die Gelder der Darlehensgeber*innen wurden aber nicht nur in Sachwerte wie Immobilien investiert, sondern auch in Nahrungsergänzung und Gesundheit sowie die Ausbildung von Pferden für den Spitzensport. Nun hat die die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) die Abwicklung des ohne die erforderliche Erlaubnis betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet.

Update: Am 14.09.2022 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Select Verwaltungs GmbH eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Gregor Braun. Die Darlehensgeber*innen wurden dazu  aufgefordert, Ihre Forderungen bis zum 27.12.2022 anzumelden. Als Termin für die Gläubigerversammlung wurde der 17.01.2023 festgelegt. Wir raten Betroffenen, sich sowohl zu insolvenzrechtlichen Fragestellungen als auch zu möglichen Schadensersatzansprüchen beraten zu lassen. Der Insolvenzverwalter hat ihre Forderung bestritten? Wir prüfen Ihre rechtlichen Möglichkeiten und vertreten Sie auch in diesen Fällen im Insolvenzverfahren.

 

Nachrangdarlehen der Select Verwaltungs GmbH

Die im Jahr 2013 angebotenen Kapitalanlagen der NPL Select GmbH & Co. I. KG Select Future XXL wurden als Nachrangdarlehen begeben. Das Unternehmen wurde 2020 gelöscht und firmiert seitdem unter Select Verwaltungs GmbH. Aktuell ist das Unternehmen unter dem angegebenen im Internet als „Dauerhaft geschlossen“ zu finden. Bereits seit 2018 haben betroffener Darlehensgeber*innen keine Zinszahlungen mehr erhalten. Viele Anleger*innen, die Nachrangdarlehen gewähren, wissen oft nicht, dass es sich um hochriskante Kapitalanlagen handelt. Die erheblichen Risiken können zum vollständigen Verlust der Kapitalanlage führen. Damit sind Nachrangdarlehen für sicherheitsorientierte Anleger*innen oder als Altersvorsorge ungeeignet.

BaFin ordnet Rückabwicklung an

Am 01.04.2022 veröffentlichte die BaFin die Rückabwicklungs-Anordnung: „Die BaFin hat mit Bescheid vom 17. März 2022 gegenüber der Select Verwaltungs GmbH die Abwicklung des ohne die erforderliche Erlaubnis betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet. Das Unternehmen hat als NPL Select GmbH & Co. I KG vor seiner durch das Ausscheiden des einzigen Kommanditisten erfolgten Umwandlung in die Select Verwaltungs GmbH aufgrund von Darlehensverträgen mit zivilrechtlich unwirksamer qualifizierter Nachrangklausel Anlegergelder entgegengenommen und diese zum Teil nicht zurückgezahlt. Es betreibt damit das Einlagengeschäft gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 Satz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt das Unternehmen nicht und handelt daher unerlaubt.“

Was können Anleger*innen der Select Verwaltungs GmbH jetzt tun?

Durch die Insolvenzquote wird meist nur ein Bruchteil der Verluste ausgeglichen. Um einer größeren Teil des entstandenen Schadens ersetzt zu bekommen, empfehlen wir zusätzlich zur Anmeldung der Forderungen im Insolvenzverfahren die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche. Über die Risiken eines solchen Nachrangdarlehens müssen Anleger umfassend aufgeklärt werden. Anlageberater*innen und Vermittler*innen können sich schadensersatzpflichtig gemacht haben, wenn sie nicht umfassend über die Risiken und insbesondere über das Totalverlustrisiko aufgeklärt haben. Außerdem müssen sie über die mangelnde Eignung zur Altersvorsorge aufklären. Eine Beratungspflichtverletzung liegt auch dann vor, wenn die Risiken verschleiert oder verharmlost werden. Sollte auf die anfallenden Provisionen nicht hingewiesen worden sein, haften Finanzvertriebe unter Umständen für den entstandenen Schaden. In der Vergangenheit haben Gerichte außerdem in einigen Fällen entschieden, dass die Klauseln zum Nachrangdarlehen AGB-rechtlich nicht wirksam sind.

Hinweis: Schadensersatzansprüche vor Verjährung prüfen lassen

Grundsätzlich gilt, dass Schadensersatzansprüche nur bis zum Eintritt der Verjährung durchgesetzt werden können. Die absolute Verjährung tritt spätestens genau zehn Jahre nach Annahme der Zeichnung durch Emittent*innen oder Treuhänder*innen ein. Nach Ablauf der Verjährungsfrist können Schadensersatzansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Sofern Sie erwägen, Ihre Beteiligung kostenlos prüfen zu lassen, sollten Sie die Verjährung Ihrer Ansprüche beachten.

Wir prüfen kostenfrei, ob in Ihrem Fall Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Neben der Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche kümmern wir uns auch um die Anmeldung Ihrer Insolvenzansprüche. Nutzen Sie unser Online-Formular für eine unverbindliche Ersteinschätzung durch unsere spezialisierten Anwälte. Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis für Ihren Fall. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir auch die Deckungsanfrage zur Klärung der Kostenfrage.

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