Artikel teilen:
BGH-Entscheidung zu UDI-Nachrangdarlehen: Anlegerin erhält Recht

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 11.03.2025 (Az. XI ZR 221/23) die für geschädigte UDI-Anlegerinnen und Anleger positive Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Dresden in einem Fall betreffend Nachrangdarlehen UDI Festzins VI bestätigt. Die Entscheidung stärkt die Rechte sämtlicher Anleger*innen, die in UDI-Kapitalanlagen investiert haben und eröffnet denjenigen, die bislang noch keine rechtlichen Schritte eingeleitet haben, die Möglichkeit, mit Aussicht auf Erfolg vorzugehen.
BGH bestätigt Urteil des OLG Dresden
Mit diesem Beschluss hat der BGH die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des OLG Dresden vom 23.11.2023 (Az. 8 U 493/23) zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des OLG Dresden rechtskräftig.
Der BGH hat die Revision nicht zugelassen, da er offenbar keine grundsätzliche Bedeutung oder sonstige Zulassungsgründe gesehen hat. In solchen Beschlüssen äußert sich der BGH in der Regel nicht zur Sache, sondern nur zur formellen Frage, ob eine Revision zugelassen wird.
Welche Bedeutung hat die BGH-Entscheidung zu UDI-Nachrangdarlehen für geschädigte Anleger?
Dies hat mehrere wichtige Folgen und Bedeutungen für andere Anleger mit UDI-Nachrangdarlehen:
- Das OLG-Urteil ist rechtskräftig: Das OLG-Urteil kann nicht mehr mit der Revision angegriffen werden. Es erwächst in Rechtskraft, d.h. es ist für die Parteien des Verfahrens bindend.
- Starke Signalwirkung für Parallelverfahren: Gibt das OLG den Anlegern Recht, ist dies ein positives Signal für andere Anleger mit vergleichbarem Sachverhalt. Andere Gerichte (auch untere Instanzen wie Landgerichte) orientieren sich häufig an der Rechtsprechung des OLG – insbesondere dann, wenn der BGH die Entscheidung nicht beanstandet hat.
- Erhöhte Vergleichsbereitschaft der Gegenseite: Die Gegenseite (z.B. Emittenten, Vertriebe) weiß nun, dass das OLG-Urteil akzeptiert werden muss. Dies erhöht häufig die Bereitschaft zu einem außergerichtlichen Vergleich – weil die Risiken für weitere Prozesse gestiegen sind.
- Argumentationshilfe für andere Kläger: Die rechtliche Bewertung des OLG lässt sich gut auf andere Verfahren übertragen, wenn die Kapitalanlage und der Sachverhalt vergleichbar sind. In Schriftsätzen kann gezielt auf das Urteil verwiesen werden.
Kostenfreie Ersteinschätzung vom Anwalt
Anleger*innen, die Verluste erlitten haben, sollten prüfen lassen, ob auch ihnen Ansprüche gegen die UDI GmbH oder gegen Verantwortliche der UDI-Gruppe zustehen. Unsere Kanzlei hat bereits zahlreiche Verfahren in diesem Bereich begleitet und Urteile erstritten. Für eine kostenlose Prüfung Ihrer Möglichkeiten nutzen Sie bitte unseren Online-Fragebogen. Über das Ergebnis der Prüfung informieren wir Sie schriftlich. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir zur Klärung der Kostenfrage auch die Deckungsanfrage.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch unter 0711 9308110 oder über unser Kontaktformular zur Verfügung.