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BMW wegen Thermofenster verurteilt: Geld zurück für Mini Cooper

Veröffentlicht von Christopher Kress am 07. Februar 2024

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Das Landgericht Zwickau hat in einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall entschieden, dass dem Käufer eines Mini Cooper SD Countryman ALL4 im Rahmen des BMW Abgasskandals ein Schadensersatzanspruch in Höhe von fünf Prozent des ursprünglichen Kaufpreises zusteht. Der Kläger erhält 2.245,- Euro nebst Prozesszinsen (Urteil vom 31.01.2024, AZ. 5 O 524/22, noch nicht rechtskräftig).

BMW wegen Thermofenster verurteilt: Darum ging es im Fall

In dem Verfahren vor dem Landgericht Zwickau ging es um einen Mini Cooper SD Countryman ALL4, den unser Mandant im Jahr 2017 als Neufahrzeug bestellt hatte. Das Fahrzeug ist mit einem Motor des Typs B47 ausgestattet und erfüllt die Euro-6-Norm. Der Motor wurde von der BMW AG entwickelt und hergestellt. Der Käufer machte Schadensersatzansprüche im Abgasskandal geltend, da in seinem Fahrzeug eine unzulässige Motorsteuerungssoftware verbaut ist, die unter bestimmten Bedingungen die Abgasreinigung manipuliert. Ein Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt oder den Hersteller war nicht erfolgt.

Trotz der Verteidigung der BMW AG, keine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet zu haben, folgte das Gericht der Argumentation des Klägers hinsichtlich des Vorliegens einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten Thermofensters.

Das Gericht führt im Einzelnen aus, dass das im Fahrzeug verbaute Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung darstelle. BMW hat im Verfahren nicht die genaue Bedatung des Thermofensters vorgetragen, sondern lediglich behauptet, es sei kein Thermofenster verbaut. Dies führte dazu, dass der von der Klägerseite behauptete Temperaturbereich als zulässig angesehen wurde. Das Gericht weist zutreffend darauf hin, dass aufgrund des Regel-Ausnahme-Verhältnisses für die Zulässigkeit einer Abschalteinrichtung der Fahrzeughersteller darlegen und beweisen muss, dass der Einbau der Abschalteinrichtung für den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zwingend erforderlich war und keine andere Technik zur Verfügung stand („Best Technik“). Dies ist BMW nicht gelungen.

Urteil gegen BMW im Dieselskandal: Kostenfreie Ersteinschätzung für Ihren Fall

Grundsätzlich sind Diesel-Pkw nahezu aller Hersteller und Marken vom Dieselskandal betroffen, da in fast allen Fahrzeugen ein Thermofenster verbaut ist. Betroffene mit einem Thermofenster können nach dem BGH-Urteil vom Juni 2023 eine Entschädigung von bis zu 15 Prozent des Kaufpreises erhalten. Das Urteil gegen BMW zeigt auch, dass das Vorliegen eines Rückrufs keine Voraussetzung für die erfolgreiche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im BMW-Dieselskandal ist.

Betroffene Verbraucher*innen haben starke Rechte und können auf rechtlichem Wege Schadensersatz fordern, wenn sie durch unzulässige Praktiken von Unternehmen geschädigt wurden. Wer vom Diesel-Abgasskandal betroffen ist, muss mit Stilllegungen, Wertverlusten und Fahrverboten rechnen. Um finanzielle Einbußen zu vermeiden, empfehlen wir die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche. Die Erfolgsaussichten sind aufgrund der aktuellen Rechtsprechung sehr gut.

Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung: Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis, ob auch Ihr Fahrzeug betroffen ist und ob Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können. Wurde das Fahrzeug ganz oder teilweise über ein Darlehen finanziert oder geleast, prüfen wir zusätzlich kostenlos, ob in Ihrem Fall eine Widerrufsmöglichkeit besteht und ein Vorgehen erfolgversprechend ist.

Zur kostenfreien Ersteinschätzung

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