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DBVI AG und DBVI Fonds
Veröffentlicht von Ingrid Arnold-Gloksin am 22. August 2006
An der 1990 von Diplom-Kaufmann Klaus Thannhuber gegründeten Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG (DBVI AG) sind mindestens 40.000 Aktionäre beteiligt. Die Aktiengesellschaft, die vor allem geschlossene Immobilienfonds aufgelegt hat, hält ihre Immobilien nicht selbst, sondern indirekt über Tochtergesellschaften. So haben sich mindestens 15.000 Anleger an dem DBVI-Fonds beteiligt, der in 15 verschiedene Immobilienobjekte investiert hat, darunter das Kurfürsten-Center, die Opel-Verwaltung in Rüsselsheim und die WDR-Arkaden in Köln.
Die Krise der DBVI AG und DBVI Fonds und ihre Auswirkungen
Bereits 2001 schrieb die DBVI hohe Verluste und 2005 musste das Unternehmen bekannt geben, dass die Immobilien zu hoch bewertet waren. Dies führte dazu, dass die DBVI ihre Immobilien wertberichtigen und 24 Mio. € abschreiben musste. Auf der außerordentlichen Hauptversammlung Mitte Juli 2006 gab der Vorstand der DBVI dann einen Bilanzverlust von 68 Mio. € bekannt, der zu einer Herabsetzung des Grundkapitals von rund 58 Mio. € auf nur noch 8,7 Mio. € führte.
Im Zuge der strafrechtlichen Ermittlungen gegen Thannhuber wurde festgestellt, dass in dem intransparenten Firmengeflecht zahlreiche auffällige Honorare in Millionenhöhe von der Reithinger Bank an mit Thannhuber verbundene Firmen geflossen waren. Dies führte letztlich zu negativen Ergebnisbeiträgen und Substanzverlust. Die nun drohende Insolvenz der Reithinger Privatbank, die letztlich einen Großteil der Beteiligungen des DBVI-Fonds finanziert hat, dürfte sich auch negativ auf die Kapitalprodukte der DBVI auswirken. Fest steht, dass die Anteile bereits jetzt nur noch einen Bruchteil dessen wert sind, was die Anleger ursprünglich für die Beteiligung bezahlt haben.
Besonders betroffen könnten Anleger sein, bei denen einerseits die Thannhuber Bank die Fondsanteile der DBVI finanziert hat und andererseits die DBVI die Anteile bei der Reithinger in Inhaberschuldverschreibungen angelegt hat. Das Risiko für den Erfolg einer Anlage trägt grundsätzlich allein der Anleger. Auch wenn die DBVI beteuert, dass die Inhaberschuldverschreibungen in Höhe von insgesamt 28,3 Mio. € abgesichert seien, befürchten Kritiker, dass dieser Wert tatsächlich nie erreicht werden kann.
Rechtliche Möglichkeiten
Als besonders erfolgsversprechend gestaltet sich nach unserer Überzeugung ein Vorgehen gegen die Bank. So wurde der Darlehensvertrag häufig vom Treuhänder unterzeichnet der aber nicht über die erforderliche Genehmigung nach dem Rechtsberatungsgesetz verfügte. Die Bank hat in diesem Zusammenhang zu beweisen dass ihr die Vollmacht bei Vertragsabschluss vorgelegen hat. Da dies allerdings nach so vielen Jahren schwer sein dürfte bestehen aus unserer Sicht gute Möglichkeiten der Rückabwicklung. Bereits gezahlte Darlehensraten könnten zurück gefordert werden und das Darlehen müsste nicht mehr bedient werden.
Eventuell kommen auch Schadensersatzansprüche gegen die Bank wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten in Betracht. Wurde dem Anleger wie vorliegend häufig geschehen die Kapitalanlage im Zusammenhang mit der Finanzierung angeboten so kann sich die finanzierende Bank nach unserem Dafürhalten nicht darauf berufen sie hätte keinerlei Kenntnis gehabt dass der Anleger durch unrichtige Angaben der Vermittler oder im Verkaufsprospekt getäuscht wurde.
Gerade die erforderlichen Hinweise zu den besonderen Risiken im undurchdringbaren Firmengeflecht von Thannhuber fehlen im Prospekt so dass gute Aussichten für die Geltendmachung von Ansprüchen aus Prospekthaftung bestehen. Diesen Ansprüchen können allerdings bezogen auf den Einzelfall kurze Verjährungsfristen gegenüberstehen so dass eine Prüfung der Ansprüche dringend angeraten wird.
Ersteinschätzung für betroffene Anleger von Anwalt
Grundsätzlich besteht das Risiko, dass im Insolvenzverfahren der Bank keine Masse zur Rückzahlung der bereits geleisteten Zahlungen zur Verfügung steht. In vergleichbaren Fällen konnten wir jedoch eine Freistellung aus den Darlehensverträgen erreichen. Geschädigte Anleger können sich über unser Kontaktformular an uns wenden. Gerne prüfen wir für Sie die in Betracht kommenden Ansprüche und setzen diese durch.