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Datenleck ING und Comdirect: Datenhack bei Banken-Dienstleister weitet sich aus

Veröffentlicht von David Philips-Kontopoulos am 11. Juli 2023

Mann am Laptop Gefahrenzeichen

Ein massives Datenleck bei einem Kontowechsel-Dienstleister betrifft zahlreiche Bankkunden und Bankkundinnen in Deutschland. Zunächst wurde das Datenleck bei der Deutschen Bank und der Postbank bekannt, nun teilen auch ING und Comdirect mit, dass auf einen Dienstleister ein Hackerangriff verübt wurde und informieren Betroffene. Diese sollten besonders vorsichtig sein und Kontobewegungen beobachten. Zudem können sie ihre rechtlichen Möglichkeiten und mögliche Ansprüche aufgrund des Datenlecks von unserer Kanzlei prüfen lassen.

Update I: Kurz darauf berichten u.a. das Handelsblatt und AssCompact, dass auch einige Sparda-Banken von dem Vorfall betroffen sind. Die rund 900 Betroffenen seien informiert worden.

Update II: Im November 2023 berichtet das Handelsblatt, dass infolge des Datenlecks über die Software „Move it“ mehr als 144.000 Datensätze erbeutet wurden, darunter 17.129 Datensätze der ING Deutschland.

Datenleck ING und Comdirect: Wer ist betroffen?

Medienberichten zufolge handelt es sich bei dem Dienstleister um Kontowechsel24, ein Unternehmen der Majorel-Gruppe. Die zur Commerzbank gehörende Comdirect hat angegeben, dass die Comdirect-Kunden und Kundinnen vom Majorel-Datenleck betroffen sind, nicht aber Kunden der Commerzbank. Angaben zur Anzahl der Betroffenen gibt es nur vereinzelt. Die ING teilte mit, dass eine vierstellige Zahl an Kunden betroffen sei, die im Rahmen einer Girokontoeröffnung die gesetzlich Kontohilfe verwendet haben.

Das können Betroffene tun

Mit den erbeuteten Daten könnten Kriminelle unberechtigte Abbuchungen vornehmen. Außerdem besteht die Gefahr, dass die Daten missbraucht werden, um an weitere persönliche Daten oder Passwörter zu gelangen.

  • Die Banken raten Betroffenen, die eigenen Umsätze und Kontoauszüge in nächster Zeit besonders genau zu beobachten und sich umgehend bei ihrer Bank zu melden, falls verdächtige Buchungen oder ungewöhnliche Aktivitäten auftreten. Wie lange Lastschriften rückgängig gemacht werden, erläutern wir im Video:
  • Wir raten Betroffenen, auch ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen. Ein Datenleck stellt eine Pflichtverletzung des verantwortlichen Dienstleisters dar. Betroffene haben zunächst das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und in welchem Umfang sie von dem Datenleck betroffen sind. Infolge eines Datenlecks entsteht auch ein sogenannter immaterieller Schaden. Nach der Datenschutz-Grundverordnung reicht ein immaterieller Schaden aus, um Schadensersatzansprüche geltend machen zu können. Geschädigte haben außerdem einen Unterlassungsanspruch und können der Verarbeitung ihrer Daten widersprechen.

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Unsere Kanzlei berät und vertritt Verbraucher*innen bundesweit seit über 25 Jahren. Als eine der größten Kanzleien für Anleger- und Verbraucherschutz haben wir größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

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David Philips-Kontopoulos

Autor

David Philips-Kontopoulos, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann