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Datenleck Stay Informed: Das können Betroffene tun

Veröffentlicht von Christopher Kress am 22. März 2024

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Bei der App „Stay Informed“ ist ein Datenleck bekannt geworden, von dem rund 800.000 Nutzer*innen betroffen sein könnten. Dies berichtet heise online. Betroffene können ihre Ansprüche auf Auskunft, Schadensersatz und Unterlassung von unserer Kanzlei kostenlos prüfen lassen.

Datenleck Stay Informed: Das ist passiert

Die Stay Informed App (ehemals Kita-Info-App oder Schul-Info-App) bietet Kommunikationslösungen für Schulen, Kindertagesstätten und Pflegeeinrichtungen. Zu den Funktionen gehören unter anderem die Möglichkeit, Frühdienste und Abwesenheitsmeldungen zu empfangen oder digitale Rückmeldungen und Unterschriften einzuholen. Auf der eigenen Website wirbt die Stay Informed GmbH mit einem starken Fokus auf Datenschutz und Sicherheit.

Nach einem Bericht von heise online meldete ein anonymer Hinweisgeber ein massives Datenleck bei der App Stay Informed, das das IT-Nachrichtenportal inzwischen verifiziert hat. Durch eine Fehlkonfiguration sei der Webserver frei zugänglich gewesen, so dass öffentlich auf Daten zugegriffen werden konnte. Bei den Daten handelt es sich um personenbezogene Daten einer Vielzahl von Personen, insbesondere Minderjähriger. Konkret können u.a. folgende Daten betroffen sein

  • Namen
  • Geburtsdaten
  • Anschriften
  • Herkunftsländer
  • Informationen über Impfungen
  • Informationen über Konfessionszugehörigkeit
  • Erziehungsberechtigte und Notfallkontakte
  • PDF-Dateien und Fotos, die von den Einrichtungen für die Eltern hochgeladen wurden
  • digitale, aber verschlüsselte Unterschriften der Eltern.

Was können Betroffene jetzt tun?

Ob alle Betroffenen schriftlich informiert wurden, ist aktuell nicht bekannt. Wir empfehlen Nutzern und Nutzerinnen der Stay Informed-App, in nächster Zeit auf ungewöhnliche Vorgänge zu achten. Weiter können Sie mögliche Auskunfts-, Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche prüfen lassen:

  1. Sie haben nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und in welchem Umfang Sie von dem Datenleck betroffen sind.
  2. Betroffenen entsteht infolge eines Datenlecks auch ein sogenannter immaterieller Schaden. Es muss also kein finanzieller Schaden entstanden sein. Nach der DSGVO genügt ein immaterieller Schaden, um Ansprüche geltend machen zu können.
  3. Geschädigte haben einen Anspruch auf Unterlassung und können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.

Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen und setzen ihre Ansprüche auf Entschädigung durch. Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie durch einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche zukünftige Schäden ab. Darüber hinaus kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im weiteren Verlauf die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung.

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit über 25 Jahren bundesweit Verbraucher*innen. Als eine der größten auf Anleger- und Verbraucherschutz spezialisierten Kanzleien verfügen wir über größte Erfahrung in der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung.

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