0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

Datenschutz und Schadensersatz – Urteil des LG Freiburg zum Facebook-Datenleck

Veröffentlicht von Julia Markanday am 09. Januar 2025

Facebook-Icon

Das Landgericht Freiburg im Breisgau hat in einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall zum Facebook Datenleck Ansprüche einer Userin auf Schadensersatz und Unterlassung bestätigt. Zudem muss die Meta Limited Ireland Ltd. vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten bezahlen (Urteil vom 23.12.2024, Az. 8 O 229/24, noch nicht rechtskräftig).

Facebook und der Scraping-Vorfall

Facebook ermöglicht es seinen Nutzern, persönliche Profile mit Informationen wie Name, Wohnort, Telefonnummer und anderen Daten anzulegen. In dem Rechtsstreit ging es um das so genannte „Contact Import Tool“ (CIT), mit dem Nutzer Telefonnummern aus ihrem Adressbuch mit den Profilen anderer Facebook-Nutzer abgleichen konnten. Dies stellte eine erhebliche Sicherheitslücke dar, da die Scraping-Software Telefonnummern systematisch ausprobieren und Profile identifizieren konnte.
Im Zentrum des Verfahrens stand ein Scraping-Vorfall aus dem Jahr 2019, in dessen Folge Daten von Millionen Facebook-Nutzern, darunter Namen, Telefonnummern und weitere persönliche Informationen, auf illegalen Plattformen im Internet veröffentlicht wurden. Unser Mandant machte geltend, dass Meta keine ausreichenden technischen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen habe, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten.

Urteil des LG Freiburg zum Facebook-Datenleck

Das Landgericht Freiburg gab der Klage teilweise statt und entschied, dass Meta Platforms Ireland Ltd. sowohl gegen die Grundsätze der Datenverarbeitung nach Art. 5 Abs. 1 DSGVO als auch gegen die Pflicht zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung nach Art. 32 DSGVO verstoßen habe.

Das Gericht sprach der Klägerin Schadensersatz in Höhe von 300,- Euro nebst Zinsen zu. Das Gericht stellte klar, dass Datenschutzverstöße, die zu einem Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten führen, auch ohne konkret eingetretenen materiellen Schaden einen Schadensersatzanspruch auslösen können. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass Meta verpflichtet ist, alle künftigen materiellen Schäden zu ersetzen, die aus dem Vorfall resultieren. Das Gericht untersagte Meta die Verarbeitung von Telefonnummern auf der Grundlage unklarer und unvollständiger Einwilligungen. Meta muss sicherstellen, dass die Nutzer umfassend informiert werden, wenn Telefonnummern für die Suche oder andere Zwecke verwendet werden. Das Gericht beanstandete insbesondere die unzureichenden technischen Schutzmaßnahmen, wie das Fehlen von Captcha-Abfragen oder einer Begrenzung der Anzahl der Abfragen. Derartige Maßnahmen hätten den Vorfall verhindern können.

Datenleck Facebook: So hilft unsere Kanzlei weiter

Das Urteil zeigt auch, dass immaterielle Schäden ernst genommen werden – Betroffene können bei Verletzung ihrer Privatsphäre Schadensersatz geltend machen. Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen zum Thema Datenleck-Schadensersatz und setzen ihre Ansprüche auf Entschädigung durch. Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie über einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche zukünftige Schäden ab. Darüber hinaus kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im weiteren Verlauf die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung.

Jetzt unverbindliche & kostenfreie Prüfung anfordern

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an unter 0711-9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Fragen über unser Kontaktformular.

Julia Markanday Rechtsanwältin

Autor:in

Julia Markanday, Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann