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Dubai Real Estate Direkt

Bei der Anlage Dubai Real Estate Direkt von Steiner + Company handelt es sich laut Prospekt um ein Direktinvestment in Wohnimmobilien in Dubai. Mit der Zeichnung dieser Vermögensanlage sollten die Anleger einen Anspruch auf Übertragung eines Miteigentumsanteils an einer noch zu errichtenden Wohnung im Projekt „The Polo Residence“ in Dubai erwerben. Die Vermögensanlage wurde im Jahr 2015 veräußert. Die Anleger sollten eine jährliche Rendite in Höhe von 9 % und nach einer geplanten Laufzeit von vier Jahren die Auszahlung des Rückkaufpreises erhalten. Seit Herbst 2018 sind die Zahlungen an die Anleger jedoch ausgeblieben. Ein Verkauf der Objekte ist aufgrund der sich verschlechternden Situation auf dem Immobilienmarkt in Dubai bislang nicht erfolgt. Die Anleger sorgen sich nun um ihr investiertes Kapital.
Dubai Real Estate Direkt – Direktinvestment oder Nachrangdarlehen?
In den Broschüren zum Dubai Real Estate Direkt wird die Anlage als Direktinvestment bezeichnet und wurde als solche den Anlegern angeboten. Jedoch geht aus § 8 „Rangrücktritt“ der Kauf-, Miet- und Rückkaufverträge zum Dubai Real Estate Direkt hervor, dass die Käufer mit ihren Ansprüchen auf Verzinsung und Rückzahlung des Kaufpreises im Rang hinter sämtlichen Ansprüchen aller anderen gegenwärtigen und zukünftigen Gläubiger des Vertragspartners (des Wohnungsverkäufers, der RL-Direkt FZC) zurücktreten. Anleger könnten demnach ihre Ansprüche gegenüber ihrem Vertragspartner auf Zahlung der vereinbarten Zinsen und des Rückkaufspreises nur dann durchsetzen, wenn dem Verkäufer dadurch nicht die Insolvenz drohen würde. Ein solcher Rangrücktritt bei Nachrangdarlehen bedeutet ein hohes Risiko für Anleger. Im Fall der Insolvenz gehen die Anleger meist leer aus, weil zuerst alle vorrangigen Gläubiger bezahlt werden.
Für die Anleger stellt sich zum einen die Frage, welche Art der Kapitalanlage sie eigentlich erworben haben. Zum anderen steht das in der Broschüre als Vorteil der Anlage angepriesene „durchgängige Sicherheitskonzept“ zumindest zur Diskussion. Denn ein unbesichertes Nachrangdarlehen bedeutet für Anleger keine sichere Anlage, sondern im schlimmsten Fall der Totalverlust des investierten Geldes. Die Sicherheit des Investments Dubai Real Estate Direkt wird im Prospekt u.a. auch mit einer gesamtschuldnerischen „Mithaft der Engel & Völkers Resorts GmbH für Miete und Rückkaufpreis“ beworben. Die Engel & Völkers Resorts GmbH befindet sich seit Anfang 2018 in der Liquidation.
Aktuelle Entwicklungen
Ende 2018 teilte die S+C Treuhand mit, dass der Immobilienmarkt in Dubai zu diesem Zeitpunkt 30% unter dem kalkulierten Niveau lag. Aus diesem Grund sei es nicht möglich, die fälligen Tilgungen und die vereinbarten Zinszahlungen zu leisten.
In einem Bericht zur aktuellen Situation der Vermögensanlage aus dem Jahr 2019 teilte die S+C Treuhand mit, dass nach Angaben des Vertragspartners Engels & Völkers Resorts GmbH zur vollständigen Bezahlung der Anlageobjekte zusätzliche Fremdfinanzierungen mit der Bank in Abu Dhabi in Höhe von 10 Mio. EUR und mit einem privaten Investor in Höhe von 5 Mio. EUR abgeschlossen worden seien. Beide Finanzierungsmaßnahmen waren nicht mit der S+C Treuhand und den Investoren abgestimmt. Schließlich teilte die S+C Treuhand den Anlegern der Dubai Real Estate Direkt zuletzt mit, dass sie versuche, Ansprüche gegen die Engel & Völkers Resorts GmbH i.L. und andere Anspruchsgegner gerichtlich durchzusetzen.
Landgericht Hamburg verurteilt Engel & Völkers Resorts GmbH
Das Landgericht Hamburg hat einem geschädigten Anleger Recht gegeben und die Engel & Völkers Resorts GmbH i.L. zum Schadensersatz und zur Rückabwicklung der Beteiligung an der „Canada Real Estate Direkt“ verurteilt (Urteil vom 19.02.2021, Az. 325 O 100/19). Die Engel & Völkers Resort GmbH war Vertriebs- und auch Projektpartnerin der Steiner + Company Dubai Real Estate Direkt. Nach Auffassung des Gerichts ist zwischen den Parteien ein Anlagevermittlungsvertrag zustande gekommen. Die daraus resultierende Aufklärungspflicht hat die Engel & Völkers Resort GmbH verletzt, da sie den Anleger nicht ausreichend über die Ausstiegsmöglichkeiten aus dem Direktinvestment nach dem FIFO-Prinzip aufgeklärt hat.
Was betroffene Anleger tun können
Anleger von problematischen Investments haben die Möglichkeit, ihre in Betracht kommenden Ansprüche von unseren spezialisierten Anwälten überprüfen lassen. Unsere Rechts- und Fachanwälte prüfen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Rückabwicklung kostenfrei. Nutzen Sie dafür unsere unverbindliche Online-Ersteinschätzung.
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Unsere Kanzlei berät und vertritt Anleger von Direktinvestments und anderer Kapitalanlagen bundesweit. Als eine der größten Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland haben wir größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen auf diesem Gebiet.
Sie haben weitere Fragen zu Dubai Real Estate Direkt? Rufen Sie uns an unter 0711 9308110 oder schreiben Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular.
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