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Kanada Real Estate Direkt 2

Veröffentlicht von Melanie Poch am 25. September 2020

Beutel-mit-Aufschrift-Investment-und-Schutzschild

Bei der Anlage Kanada Real Estate Direkt 2 des Emissionshauses Steiner + Company handelt es sich laut Prospekt um ein Direktinvestment in ein Grundstück in Kanada. Mit der Zeichnung dieser Vermögensanlage sollten die Anleger einen Anspruch auf Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück innerhalb des Resorts „Forest Lakes Country Club“ im kanadischen Bundesstaat Nova Scotia erwerben. Die Vermögensanlage wurde im Jahr 2016 veräußert. Die Anleger sollten eine jährliche Rendite in Höhe von 6 % bei Auszahlung in EUR und nach einer geplanten Laufzeit von vier Jahren die Auszahlung des Rückkaufpreises erhalten. Im Juni 2019 wurde den Anlegern mitgeteilt, dass Zins- und Rückzahlungen bis auf Weiteres nicht erfolgen. Ein Verkauf der Immobilien ist derzeit nicht in Sicht. Der Vertriebspartner des Projektes Forest Lakes Country Club“, die Engel & Völkers Resorts GmbH, befindet sich in Liquidation, der kanadische Projektentwickler ist insolvent. Die Anleger befürchten den Verlust ihres investierten Kapitals.

Schlechte Nachrichten und offene Fragen

Das für die Projektentwicklung verantwortliche Unternehmen Terra Firma Development Corporation  ist insolvent, der Insolvenzantrag wurde im August 2020 von der S + C Treuhandgesellschaft mbH eingereicht. Details dazu auf der Seite des kanadischen Insolvenzverwalters MNP.

Seit Mitte 2019 haben die Anleger mehrere Schreiben erhalten, in denen die Geschäftsführung der S+C Treuhandgesellschaft mbH über die aktuelle Entwicklung berichtet. Sie überbringt den Anlegern gleich mehrere Hiobsbotschaften und lässt Fragen offen.

  • Die Investition in Kanada wurde unter anderem mit einem „durchgängigen Sicherheitskonzept“ und einer „grundbuchlichen Absicherung“ beworben. Nach den Angaben im Prospekt des Kanada Real Estate Direkt sollte der Vertragspartner im Außenverhältnis ein Sicherungsgrundpfandrecht für die S + C Treuhandgesellschaft mbH bestellen. Aus dem Schreiben geht jedoch hervor, dass die Sicherheiten an einzelnen Grundstücksteilen auf den Kooperationspartner des Vertragspartners, die Resort Invest International GmbH, übertragen wurden. Von der S+C Treuhandgesellschaft mbH werden beim Landgericht Hamburg verschiedene Prozesse u.a. auf Sicherungsabtretung zugunsten der S+C Treuhandgesellschaft mbH geführt.
  • Mit Schreiben vom 11.06.2019 werden die Anlegerinnen und Anleger darüber informiert, dass „bis auf weiteres keine weiteren Zinszahlungen bzw. fälligen Rückzahlungen geleistet werden können“. Grund dafür sei, dass der Kooperationspartner der SC Resort Invest GmbH, die Resort Invest International GmbH, seit geraumer Zeit“ seinen vertraglichen Verpflichtungen in Form von diversen Zahlungen nicht nachgekommen sei. Zwischenzeitlich sei ein Projektentwickler für die fälligen Zins- und Tilgungsleistungen eingesprungen. Über beide Vorgänge seien die Anleger im Vorfeld nicht informiert worden.
  • Für die Anleger der Canada Real Estate Direkt stellt sich auch die Frage, warum in den Folgeschreiben ab August 2019 wörtlich der Kooperationspartner, die Resort Invest International GmbH, als Vertragspartner genannt wird. Tatsächlicher Vertragspartner ist ausweislich der Kauf- und Abtretungsverträge die SC Resort Invest GmbH.
  • Über einen Verkauf der Grundstücke nach der prognostizierten Laufzeit von 4 Jahren werden die Investoren nicht informiert, ein prognostiziertes Laufzeitende scheint nicht einzutreten. Das Ende der Laufzeit ist für die Investoren derzeit nicht planbar.

Kanada Real Estate Direkt 2 – Direktinvestment oder Nachrangdarlehen?

In den Broschüren zu Kanada Real Estate Direkt wird die Anlage als Direktinvestment bezeichnet und wurde als solche den Anlegern angeboten. Allerdings ergibt sich aus § 7 „Rangrücktritt“ der Kauf- und Abtretungsverträge für die Canada Real Estate Direkt, dass die Käufer mit ihren Ansprüchen auf Verzinsung und Rückzahlung des Kaufpreises im Rang hinter alle Ansprüche aller anderen gegenwärtigen und zukünftigen Gläubiger des Vertragspartners (der SC Resort Invest GmbH) zurücktreten. Die Anlegerinnen und Anleger könnten daher ihre Ansprüche auf Zahlung der vereinbarten Zinsen und des Rückkaufpreises gegenüber ihrem Vertragspartner nur durchsetzen, wenn dadurch nicht die Insolvenz des Verkäufers drohen würde. Ein solcher Rangrücktritt bei Nachrangdarlehen stellt für die Anleger ein hohes Risiko dar. Im Insolvenzfall gehen die Anleger in der Regel leer aus, da zuerst alle vorrangigen Gläubiger befriedigt werden. Für die Anleger stellt sich zum einen die Frage, welche Art von Kapitalanlage sie eigentlich erworben haben. Zum anderen ist das in der Broschüre als Vorteil der Anlage angepriesene „durchgängige Sicherheitskonzept“ zumindest fraglich. Denn ein unbesichertes Nachrangdarlehen bedeutet für Anleger keine sichere Anlage, sondern im schlimmsten Fall der Totalverlust des investierten Geldes.

Landgericht Hamburg verurteilt Engel & Völkers Resorts GmbH

Das Landgericht Hamburg hat einem geschädigten Anleger Recht gegeben und die Engel & Völkers Resorts GmbH i.L. zum Schadensersatz und Rückabwicklung der Beteiligung am „Kanada Real Estate Direkt“ verurteilt (Urteil vom 19.02.2021, Az. 325 O 100/19). Die Engel & Völkers Resort GmbH war Vertriebs- und auch Projektpartnerin des Steiner & Company Kanada Real Estate Direkt. Nach Ansicht des Gerichts ist zwischen den Parteien ein Anlagevermittlungsvertrag zustande gekommen. Die daraus entstandene Aufklärungspflicht hat die Engel & Völkers Resort GmbH verletzt, da sie den Anleger nicht ausreichend über die Ausstiegsmöglichkeiten aus dem Direktinvestment nach dem FIFO-Prinzip aufgeklärt hat.

Was betroffene Anleger tun können

Anleger von problematischen Investments haben die Möglichkeit, ihre in Betracht kommenden Ansprüche von unseren spezialisierten Anwälten überprüfen lassen. Unsere Rechts- und Fachanwälte prüfen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Rückabwicklung kostenfrei. Nutzen Sie dafür unsere unverbindliche Online-Ersteinschätzung.

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Unsere Kanzlei berät und vertritt Anleger von Direktinvestments und anderer Kapitalanlagen bundesweit. Als eine der größten Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland haben wir größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen auf diesem Gebiet.

Sie haben weitere Fragen zu Kanada Real Estate Direkt 2? Rufen Sie uns an unter 0711 9308110 oder schreiben Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular.

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Melanie Poch

Autorin

Melanie Poch, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann