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ECI Inhaber- und Namensschuldverschreibungen von Energy Capital Invest und Deutsche Oel & Gas: Liquide Anspruchsgegner prüfen lassen

Veröffentlicht von Melanie Poch am 13. Mai 2020

Pumpe-Ölförderung-Sonnenuntergang

Im Umfeld der äußerst verschachtelten und komplizierten Konzernstruktur von Deutsche Oel & Gas (DOGSA) und Energy Capital Invest (ECI) lassen weitere Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren Anleger zahlreicher ECI Inhaber- und Namensschuldverschreibungen aufhorchen. Sowohl bei der Brutus AG, der früheren Deutsche Oel & Gas AG, als auch bei der TB Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft laufen Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Insolvenzeröffnungsverfahren Brutus AG

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Brutus AG (Amtsgericht Charlottenburg, Az. 36b IN 5503/19) erfolgte im Herbst 2019 der Beschluss, dass ein Sachverständigengutachten einzuholen sei. Betroffene Anleger wurden im Februar 2020 von Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg dazu aufgefordert, schriftlich mitzuteilen, in welcher Höhe Forderungen gegen die Brutus AG bestehen. Die im Jahr 2011 gegründete frühere Deutsche Oel & Gas AG war bei Platzierung der US Öl und Gas Namensschuldverschreibungen eine geschäftsführende Holding-Gesellschaft und auch Emittentin zahlreicher Schuldverschreibungen, wie beispielsweise

  • 18,00 % Unternehmensanleihe von 2016
  • 9,00 % Inhaberschuldverschreibungen A9 von 2015
  • 12,00 % Namensschuldverschreibungen Plattformlogistik
  • InhaberSchuldverschreibungen 2014/2018-B1
  • InhaberSchuldverschreibungen 2014/2018-B2
  • 12,13 % InhaberSchuldverschreibungen 2014/2018
  • 9,00 % Namensschuldverschreibung Entsorgung KLU #3C

Im Jahr 2014 wurde die Deutsche Oel & Gas S.A. mit Sitz in Luxemburg als weitere geschäftsleitende Holding gegründet und erwarb durch Sacheinlage sämtliche Anteile an der Deutsche Oel & Gas AG. Die Deutsche Oel & Gas AG firmiert seit Frühjahr 2019 unter Brutus AG und hat ihren Sitz nach Berlin verlegt.

Der Bundesgerichtshof hatte mit Urteil vom 16.01.2020 (Az. IX ZR 351/18) entschieden, dass die zwangsweise Umwandlung von Namensschuldverschreibungen in Anteilscheine der Deutsche Oel & Gas S.A. durch Beschluss der Gläubigerversammlung gegen das Transparenzgebot verstößt und unwirksam war. Theoretisch konnten die Anleger nach Auflösung der Emittentin noch gegen die ECI als persönlich haftende Gesellschafterin vorgehen und die vertragliche Rückzahlung des Kapitals verlangen. Jedoch wurde der Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Komplementärin der Emittentin (ECI Energy Capital Invest Beteiligungsgesellschaft mbH) mangels Masse abgelehnt. Ein solches Vorgehen erscheint daher wirtschaftlich sinnlos, da kein Vermögen mehr vorhanden ist.
Mit der drohenden Insolvenz der Brutus AG könnte ein weiterer Anspruchsgegner geschädigter Anleger aus der Reihe liquider Gegner ausscheiden. Denn nach den Anleihebedingungen z.B. der US Öl und Gas Namensschuldverschreibung 6 GmbH & Co. KG war eine Abtretung von Ansprüchen gegen die Deutsche Oel & Gas AG (Brutus AG) an den Anleger vorgesehen.

Insolvenzeröffnungsverfahren TB Treuhand

Seit dem 05. Februar 2020 läuft das vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der TB Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 34/20). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dominik Montag bestellt. Die TB Treuhand war die verwaltungstechnische Abwicklerin der Deutsche Oel & Gas AG, Treuhänderin und Mittelverwendungskontrolleurin zahlreicher Namensschuldverschreibungen. Auch gegenüber der TB Treuhand konnten geschädigte Anleger Schadenersatzansprüche geltend machen. Mehrere Gerichte hatten unter anderem die TB Treuhand GmbH zum Schadenersatz und somit zur vollen Rückabwicklung der ursprünglichen Beteiligung gegen Übertragung der Aktien der Kategorie D verurteilt (z.B. OLG Celle, Beschluss vom 23.10.2018, Az. 9 U 42/18; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.12.2019, Az. 9 U 451/19).

Update Dezember 2020: Das Amtsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 16.12.2020 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TB Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eröffnet und Rechtsanwalt Dominik Montag zum Insolvenzverwalter bestellt. Betroffene Anleger wurden vom Insolvenzverwalter aufgefordert, Forderungen bis zum 18.02.2021 zur Insolvenztabelle anzumelden. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entfällt eine weiterer Anspruchsgegner für betroffene Anleger. Wir helfen betroffenen Anlegern, ihre Vermögenswerte zu sichern und finanzielle Schäden zu minimieren. Unser Leistungspaket umfasst:

  • form- und fristgerechte Anmeldung der Insolvenzforderungen,
  • juristische Abwehr der Forderungen seitens des Insolvenzverwalters,
  • Vertretung auf der Gläubigerversammlung und anschließende ausführliche Information und Berichterstattung
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Vermittler wegen Falsch- bzw. Fehlberatung.

ECI Inhaber- und Namensschuldverschreibungen: Was können Anleger tun?

Der im Zuge der Corona-Krise entstandene Preisverfall trifft die Ölindustrie auf der ganzen Welt, jedoch sind Unternehmen in den USA und Russland besonders betroffen. Anleger sollten die Entwicklungen insbesondere dann genau beobachten, wenn in krisenbehaftete Produkte wie Gas oder Öl investiert wurde.

Nach den Anträgen auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind solvente Anspruchsgegner geschädigter Anleger bereits weggefallen. Anleger müssen sich die Frage stellen, ob ein Vorgehen gegen die Brutus AG zum jetzigen Zeitpunkt wirtschaftlich sinnvoll ist. Wir raten geschädigten Anlegern von DOGSA und ECI Inhaber- und Namensschuldverschreibungen dringend prüfen lassen, gegen welche Beteiligten noch nicht verjährte Ansprüche bestehen. Schadensersatzansprüche, die auf die Rückabwicklung der Anlage zielen, können zum Beispiel gegenüber Anlageberatern oder Vermittlern oder gegebenenfalls deren Haftpflichtversicherungen bestehen.

Hinweis: Anleger können gegebenenfalls von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Falsche Widerrufsbelehrungen ermöglichen den wirksamen Widerruf auch bei Verträgen, bei denen die 14-tägige Widerrufsfrist abgelaufen ist. Wir prüfen, ob die Widerrufsbelehrung in Ihrem Fall fehlerhaft war.

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