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Entscheidung des LG Konstanz: Schadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtung bei BMW
Veröffentlicht von Marco Albrecht am 21. November 2024
Das Landgericht Konstanz hat in einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren zum BMW-Abgasskandal Schadensersatzansprüche eines Käufers in Form des sog. Differenzschadens bestätigt (Urteil vom 15.11.2024, Az. K 5 O 78/24, noch nicht rechtskräftig). Konkret ging es um eine unzulässige Abschalteinrichtung in einem Fahrzeug des Typs BMW X3 xDrive 30d.
Hintergrund zum Fall und Urteil des LG Konstanz
Unser Mandant hatte im Juni 2022 einen BMW X3 xDrive 30d als Gebrauchtwagen erworben. Das Fahrzeug war mit einem Dieselaggregat der Baureihe B57D30A ausgestattet und erfüllte die Abgasnorm Euro 6. Er machte Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Thermofenster und anderen Abschalteinrichtungen geltend. Diese führten dazu, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte im Normalbetrieb nicht eingehalten werden könnten, was den Wert des Fahrzeugs erheblich mindere.
Das Landgericht Konstanz stellte fest, dass BMW mit dem Einbau des Thermofensters gegen europäisches Recht, insbesondere gegen die Verordnung (EG) Nr. 715/2007, verstoßen hat: Eine unzulässige Abschalteinrichtung liegt vor, wenn die Funktion des Emissionskontrollsystems unter normalen Fahrbedingungen reduziert wird. Das Thermofenster sei jedoch nicht durch den Schutz des Motors oder die Gewährleistung eines sicheren Fahrzeugbetriebs gerechtfertigt, wie BMW argumentiert hatte.
Das Gericht sprach dem Kläger jedoch Schadensersatz in Höhe von 10 % des Kaufpreises nebst Zinsen zu. Grundlage war die sogenannte Differenzhypothese, wonach das Fahrzeug aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtungen einen geringeren Marktwert hatte als zum Zeitpunkt des Kaufs angenommen.
Schadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtung bei BMW: Kostenfreie Ersteinschätzung
Das LG Konstanz bestätigt mit seinem Urteil, dass Automobilhersteller bei Verstößen gegen europäische Emissionsvorgaben haftbar gemacht werden können. Dies stärkt die Rechte von Käufern, die unzulässige Abschalteinrichtungen in ihrem Fahrzeug vermuten. Vom Abgasskandal betroffene Autokäufer*innen können nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juni 2023 eine Entschädigung von bis zu 15 Prozent des Kaufpreises erhalten. Verbraucher*innen stehen nicht alleine da, wenn es darum geht, gegen mächtige Industrieakteure vorzugehen und ihre Rechte durchzusetzen. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung: Sie erhalten ein schriftliches Prüfergebnis, ob auch Ihr Fahrzeug betroffen ist und ob Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können.
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