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Gericht bestätigt Rückforderungsanspruch gegen Betway: Anbieter muss rund 85.000 Euro zurückzahlen

Erneut hat ein Gericht einer Spielerin den gesamten Verlust aus Online-Glücksspielen in Höhe von 84.280 Euro zugesprochen (Urteil vom 08.04.2025, Az. 2 O 348/24, noch nicht rechtskräftig). Das Landgericht Offenburg entschied, dass der Glücksspielanbieter Betway Limited mit Sitz in Malta gegen deutsches Recht verstoßen hat und die Spielverträge daher nichtig sind.
Darum ging es
Unsere Mandantin hatte zwischen März und Mai 2019 über die Internetplattform Betway Online-Glücksspiele wie Spielautomaten sowie Sportwetten genutzt und insgesamt 101.780 Euro eingezahlt. 17.500 Euro wurden als Gewinne ausgezahlt. Die Klägerin machte geltend, sie habe nicht gewusst, dass diese Spiele in Deutschland illegal seien und verlangte die Erstattung ihres Nettoverlustes. Betway argumentierte unter anderem mit der fehlenden Zuständigkeit deutscher Gerichte, dem angeblich fehlenden Verbraucherschutz aufgrund einer Prozessfinanzierung sowie der Verjährung.
Gericht bestätigt Rückforderungsanspruch gegen Betway – Entscheidungsgründe des LG Offenburg
Das Landgericht Offenburg ließ keines der von Betway vorgebrachten Argumente gelten und stellte klar, dass es sich um eine Verbrauchersache handelt. Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte ergebe sich aus der EuGVVO (Art. 17, 18), da die Klägerin als Verbraucherin gehandelt habe. Der Abschluss eines Prozessfinanzierungsvertrages ändere nichts an ihrer Verbrauchereigenschaft.
In der Sache bejahte das Gericht einen Erstattungsanspruch der geschädigten Spielerin. Die zwischen den Parteien geschlossenen Spielverträge seien gemäß § 134 BGB nichtig, da sie gegen das Verbot des § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag 2012 (GlüStV 2012) verstießen. Nach dieser Vorschrift war die Veranstaltung von Online-Glücksspielen ohne Erlaubnis in Deutschland bis zum 30.06.2021 grundsätzlich verboten. Betway verfügte in diesem Zeitraum nicht über eine entsprechende Erlaubnis.
Das Gericht betonte, dass es nicht darauf ankomme, ob sich die Klägerin der Rechtswidrigkeit des Angebots bewusst gewesen sei. Vielmehr habe es objektiv an einem Rechtsgrund für die Zahlungen gefehlt. Die Beklagte habe auch nicht nachweisen können, dass die Klägerin vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt habe, was einen Rückforderungsanspruch ausgeschlossen hätte. Vielmehr habe die Klägerin erst durch einen Fernsehbericht im Jahr 2024 von der Rechtswidrigkeit erfahren und daraufhin Klage erhoben.
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Das Urteil reiht sich ein in eine zunehmend gefestigte verbraucherfreundliche Rechtsprechung im Bereich des Online-Glücksspiels. Spielerinnen und Spieler sollten ihre Transaktionen dokumentieren und anwaltlich prüfen lassen, ob ein Rückforderungsanspruch besteht. Unsere Kanzlei berät hierzu seit vielen Jahren bundesweit betroffene Verbraucher*innen und hat zahlreiche Urteile erstritten. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie entsprechende Rückforderungsansprüche geltend machen können oder wie Sie eine Zahlung widerrufen können, empfehlen wir Ihnen unsere kostenlose Online-Ersteinschätzung durch eine spezialisierte Kanzlei. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und unverbindlich und sagen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihr Geld zurückzubekommen.
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