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Urteil Mason Slots – Rückforderung von Verlusten bei Online-Casinos

Veröffentlicht von David Philips-Kontopoulos am 08. Januar 2025

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Das Landgericht Berlin II hat in einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall zur Rückforderung von Verlusten bei Online-Glücksspielen entschieden, dass die Anbieterin N1 Interactive Limited aus Malta einer Spielerin sämtliche Verluste in Höhe von 12.075,- Euro nebst Zinsen zu erstatten hat (Urteil vom 19.12.2024, Az. 10 O 169/23, noch nicht rechtskräftig).

Der Sachverhalt zum Fall

Unsere Mandantin hatte im Jahr 2022 auf der von der N1 Interactive Limited aus Malta betriebenen Plattform „masonslots“ insgesamt 12.075,- Euro verloren. Die Betreiberin, die ihre Webseite gezielt auf den deutschen Markt ausgerichtet hatte (z.B. durch eine deutschsprachige Webseite und AGB), verfügte nicht über die erforderliche Lizenz für Deutschland. Die geschädigte Spielerin klagte auf Ersatz ihres Verlustes. Im schriftlichen Vorverfahren hatte die Anbieterin nicht reagiert, weshalb das Gericht im März 2023 ein Versäumnisurteil gegen sie erließ und sie zur Erstattung sämtlicher Verluste der Klägerin verurteilte. Gegen das Versäumnisurteil legte die Beklagte Einspruch ein.

Urteil Mason Slots: Die Entscheidung des LG Berlin

Das Landgericht Berlin II hat in seinem aktuellen Urteil das zuvor ergangene Versäumnisurteil zugunsten der geschädigten Spielerin bestätigt. Das Gericht erklärte die geschlossenen Glücksspielverträge für nichtig, da sie gegen § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV 2012) verstießen. Danach waren Online-Glücksspiele grundsätzlich verboten, es sei denn, es lag eine ausdrückliche behördliche Erlaubnis vor. Über eine solche verfügte die N1 Interactive Limited jedoch nicht. Das Gericht stützte seine Entscheidung auch auf die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der Klägerin stehe ein bereicherungsrechtlicher Anspruch nach § 812 Abs. 1 BGB zu, da die Beklagte die Gelder ohne Rechtsgrund erhalten habe. Die Rückforderung sei auch nicht nach § 817 Satz 2 BGB ausgeschlossen. Die Klägerin habe nicht leichtfertig gehandelt, da sie von der Rechtmäßigkeit des Angebots der Beklagten habe ausgehen dürfen, insbesondere aufgrund der professionellen und zielgerichteten Vermarktung auf dem deutschen Markt.

Kostenfreie Ersteinschätzung für geschädigte Spielerinnen und Spieler

Das Urteil zeigt, dass es sich für Betroffene lohnen kann, rechtlichen Rat einzuholen und mögliche Rückforderungsansprüche prüfen zu lassen. Betroffene Spieler*innen sollten nicht zögern, ihre Rechte geltend zu machen.

Wir unterstützen Betroffene bundesweit bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie entsprechende Rückforderungsansprüche geltend machen können oder wie Sie eine Zahlung widerrufen können, empfehlen wir Ihnen unsere kostenlose Online-Ersteinschätzung durch eine spezialisierte Kanzlei. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und unverbindlich und sagen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihr Geld zurückzubekommen.

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David Philips-Kontopoulos

Autor

David Philips-Kontopoulos, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann