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Klagen im Dieselskandal ohne Kostenrisiko mit Prozessfinanzierung – und mehr Gründe, noch in 2021 tätig zu werden

Veröffentlicht von Christopher Kress am 26. November 2021

Diesel-Stop-Knopf

Automobilhersteller haben jahrelang geschummelt: Eine Software in Dieselfahrzeugen sorgt dafür, dass Grenzwerte für Abgase nur auf dem Prüfstand, nicht aber auf der Straße eingehalten werden. Millionen Fahrzeuge fast aller Hersteller gelten im Abgasskandal als manipuliert. Entschädigungen wie von VW in den USA wird es für deutsche Kund*innen nicht geben. Sie müssen aktiv werden und ihre Ansprüche geltend machen, um Schadensersatz zu erhalten. In einigen Fällen bleibt dafür nur noch wenig Zeit, denn es droht die Verjährung zum 31.12.2021. Die erfahrenen Expert*innen unserer Kanzlei sind seit Jahren auf die Durchsetzung der Rechte der geschädigten Dieselfahrer*innen spezialisiert. Betroffene können jetzt noch den hohen Wertverlust ihres Dieselautos ausgleichen und Ansprüche ohne Kostenrisiko durchsetzen.

Prozessfinanzierung: Jetzt Voraussetzungen prüfen und kostenfreie Prüfung anfordern

Die Hürden einer Klage im Abgasskandal sind für viele Verbraucher*innen ohne Rechtschutzversicherung manchmal sehr hoch. Denn sie müssen finanziell dazu in der Lage sein, Gebühren und Anwaltskosten vorzustrecken. Zudem tragen sie ein Prozessrisiko, denn nur im Erfolgsfall erhalten sie die Kosten zurück. Keine Risiken haben Rechtsschutzversicherte: Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, dann übernimmt diese sämtliche Kosten der rechtlichen Auseinandersetzung im Dieselskandal. Es verbleibt lediglich eine geringe Selbstbeteiligung. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat und ein Vorgehen auf eigenes Risiko scheut, dem bieten wir ein Vorgehen mit Unterstützung eines Prozessfinanzierers an. Geschädigte tragen in diesem Fall kein Kostenrisiko. Sämtliche Gerichtsgebühren und Anwaltskosten übernimmt der Prozesskostenfinanzierer. Sie können Ihre Ansprüche im Dieselskandal geltend machen und müssen keine Kosten fürchten. Nur bei einem erfolgreichen Prozess erhält er einen Teil des Erlöses. Die Höhe der Erfolgsbeteiligung fällt unterschiedlich aus und hängt zum Beispiel davon ab, ob es sich um den sogenannten kleinen oder großen Schadensersatz handelt, das Fahrzeug also zurückgegeben wird oder nicht. In dem häufigen Fall, dass die Rückabwicklung des Kaufvertrages erfolgt und im Gegenzug das Auto zurückgegeben wird, liegt die Erfolgsbeteiligung bei 25 %.

Das Angebot des Prozessfinanzierungsunternehmens betrifft Modelle von folgenden Herstellern:

  • Mercedes-Benz
  • Fiat Wohnmobile
  • Volkswagen, Seat, Skoda
  • Porsche
  • Audi

Ob Ihr Fall für die Prozesskostenfinanzierung geeignet ist, teilen wir Ihnen im Rahmen unserer kostenfreien Ersteinschätzung mit.

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Verjährung im Dieselskandal zum 31.12.2021?

Generell gilt, dass die Schadensersatzansprüche im Dieselskandal einer Verjährungsfrist unterliegen. Nach deren Ablauf können Betroffene dann keine Schadensersatzansprüche gegen den jeweiligen Hersteller mehr geltend machen. Die sogenannte kenntnisabhängige Verjährung beträgt drei Jahre und beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem Käufer*innen Kenntnis von seinen Ansprüchen erlangt.

Wichtig für viele Betroffene im VW-Skandal: Nach der Entscheidung des BGH sind Schadenersatzansprüche nicht stets Ende 2018 – drei Jahre nach dem Beginn des Dieselskandals und der ersten Berichterstattung darüber – verjährt. Vielmehr kommt es auf die individuelle Kenntnis der Verbraucher*innen an. Es muss also im Einzelfall geprüft werden, wann Geschädigte tatsächlich Kenntnis von der Betroffenheit ihres Fahrzeugs und ihren möglichen Schadensersatzansprüchen haben. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Sie im Jahr 2018 ein Schreiben des Herstellers oder des Kraftfahrtbundesamtes erhalten haben. In diesen Fällen droht die Verjährung Ihrer Schadenersatzansprüche zum 31.12.2021.

Ein Ausweg kann der sogenannte Restschadensanspruch sein. Mehrere Gerichte haben festgestellt, dass Betroffenen im VW-Dieselskandal auch heute noch einen sogenannten Restschadensersatzanspruch nach § 852 BGB geltend machen können. Damit besteht für viele, die eine Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche im VW Abgasskandal um dem Motor EA 189 fürchten, immer noch eine Möglichkeit, finanziell entschädigt zu werden. Denn der Restschadensanspruch verjährt erst zehn Jahre nach Kauf.

Aber auch unter Berücksichtigung des Restschadensanspruches ist der sicherste Weg, erfolgreich Schadenersatzansprüche im Dieselskandal geltend zu machen, die Einreichung einer Klage noch in diesem Jahr. Das ist aktuell auch noch möglich. Geschädigte haben noch bis Mitte Dezember die Möglichkeit, eine Prüfung, Rechtsverfolgung und Verjährungshemmung ihrer Schadensersatzansprüche durch unsere Kanzlei in die Wege zu leiten.

Fordern Sie Ihre Rechte ein

Es lohnt sich für betroffene Autofahrer*innen, ihre Rechte im Zusammenhang mit dem Dieselskandal einzufordern. Als eine der größten Kanzleien auf Verbraucherseite im Bank- und Kapitalmarktrecht verfügen unsere Expert*innen über tiefgreifende Erfahrung bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche. Treten Sie mit uns in Kontakt und holen Sie sich Ihre persönliche Expertise ein. Sie erhalten innerhalb weniger Tage ein schriftliches Prüfungsergebnis und ein individuelles Prozessfinanzierungsangebot.

Jetzt unverbindlich beraten lassen: Wir prüfen Ihre Möglichkeiten im VW Dieselskandal kostenfrei. Unsere Experten Ihnen für offene Fragen zur Verfügung und beraten Sie zu Ihrem individuellen Fall.

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