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König & Cie. Renditefonds 73 “Produktentanker-Fonds IV“ in Seenot

Veröffentlicht am 29. Juni 2017

Anleger des König & Cie. Renditefonds 73 “Produktentanker-Fonds IV“ sollten die 10 Jahresfrist für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Auge behalten

Die bisherige wirtschaftliche Entwicklung des König & Cie. Renditefonds 73 “Produktentanker-Fonds IV“ (bestehend aus den Schiffsgesellschaften MT „KING DANIEL“ Tankschiffahrts GmbH & Co. KG und MT „KING DOUGLAS“ Tankschiffahrts GmbH & Co. KG) war für die Anleger durchweg enttäuschend. Von den im Fondsprospekt in Aussicht gestellten Kapitalrückflüssen von bis zu 219 % sind die Anleger weit entfernt. Ob und in welcher Höhe zukünftig noch Ausschüttungen bzw. Rückflüsse an die Anleger erfolgen werden ist völlig ungewiss. Die Geschäftsführung berichtet im Geschäftsbericht 2015 darüber, dass Auszahlungen an die Standard- und Vorzugskommanditisten erst wieder erfolgen, wenn entstandene Gewinnvorabansprüche ausgezahlt und das neue Kapital zurückgeführt worden ist. Dies könne möglicherweise ab dem Jahr 2019 der Fall sein. Allerdings wird vorausgesetzt, dass die Charterraten auf dem aktuellen Niveau von USD 22.000,– pro Tag verbleiben.

Anleger sollten sich über die folgenden Umstände im Klaren sein und sich über rechtliche Handlungsmöglichkeiten informieren bevor es zu spät ist.

  • Es herrscht seit 9 Jahren eine Krise auf den Schiffsmärkten.

  • Die Anleger erhalten keine Ausschüttungen mehr seit über 5 Jahren.

  • Fonds hat eine schlechte Einnahmesituation aufgrund des Einbruchs der Charterraten.

  • Die Schiffswerte sind gesunken und führte zum Bruch der Loan-To-Value-Klausel, d. h. Verhältnis Darlehensverbindlichkeit zum Wert der Schiffe mit 60 % wurde überschritten.

  • Forderung der finanzierenden Bank auf Sondertilgungen und keine Auszahlungen an die Anleger bis die Loan-To-Value-Klausel eingehalten wird.

  • Erfordernis eines Betriebsfortführungskonzepts durch Wiedereinzahlung bereits erhaltener Auszahlungen und vier Tilgungsstundungen.

  • Drohende Insolvenz der Komplementärin King „D“ Tankschiffahrts Verwaltungs GmbH.

  • Zweitmarktwert zuletzt am 12.06.2017 für das Standardkapital bei gerade einmal 9 %.

  • Es besteht aktuell kein Handel mehr bezüglich des Vorzugskapitals und Sanierungskapitals.

Bei dem Schiffsfonds König & Cie. Renditefonds 73 “Produktentanker-Fonds IV“ handelt es sich um unternehmerische Beteiligungen mit erheblichen Haftungsrisiken.

Die meisten Anleger wussten beim Erwerb ihres König & Cie. Renditefonds 73 “Produktentanker-Fonds IV“ nicht, dass sie in eine geschlossene Fondsbeteiligung aus dem Grauen Kapitalmarkt investieren. Die Funktionsweise dieser unternehmerischen Beteiligung mit erheblichen Risiken war vielen Anlegern unklar. Gerät ein geschlossener Fonds in Schieflage können Anleger das gesamte eingesetzte Kapital verlieren. Die Berater haben den Anlegern meistens nur die Vorteile dieser Beteiligung dargestellt. Die meisten Anleger dieses Fonds teilen uns mit, dass sie bei der Anlageberatung von ihrem Berater über die bestehenden Risiken und Nachteile nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurden. Primäres Anlageziel war eine Altersvorsorge und ein sicherer Vermögensaufbau. Eine Belehrung über die hohen Risiken dieses Fonds und über die geflossenen Provisionen erfolgte so gut wie nie.

Risikoaufklärung bei einer Anlageberatung zwingend erforderlich

Zu einer anleger- und objektgerechten Beratung gehört auch eine umfassende Risikoaufklärung. Sollten Anleger des König & Cie. Renditefonds 73 “Produktentanker-Fonds IV“ von ihrem Anlageberater nicht umfassend über die Risiken und Nachteile ihrer Beteiligung aufgeklärt worden sein, so bestehen häufig Schadensersatzansprüche.

Banken  haben über Provisionen bzw.  Kickbacks aufzuklären

In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde zudem festgestellt, dass die beratende Bank beim Verkauf von geschlossenen Fonds die Rückvergütungsgebühren (Kick-backs/versteckte Provisionen) gegenüber dem Anleger offenlegen muss.

Ein Schadensersatzverfahren wegen mangelhafter Anlageberatung ist zeitlich nicht unbeschränkt möglich! 

Schadensersatzansprüche können von Anlegern des König & Cie. Renditefonds 73 “Produktentanker-Fonds IV“ nur bis zum Eintritt der Verjährung durchgesetzt werden. Die absolute Verjährung tritt immer genau zehn Jahre nach dem Beitritt zum Fonds ein. Dieser Fonds wurde ab dem Frühjahr 2008 vermarktet. Aus aktuellem Anlass wurde durch unsere Kanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann am 27. Juni 2017 für die Gesellschafter dieses Fonds eine Telefonkonferenz organisiert. Wir haben über alle Fakten informiert sowie Lösungswege aufgezeigt, um die Interessenbündelung der Gesellschafter auf Fondsebene voranzutreiben und das investiertes Geld zurückzuerhalten. Wir haben eine sehr große Resonanz auf diese Veranstaltung erhalten und können interessierten Betroffenen die ausführlichen Informationen auch noch im Nachgang zukommen lassen. Anlegern dieses Fonds wird geraten, ihre Ansprüche zeitnah durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Kontaktieren Sie uns: Über unser Kontaktformular haben Anleger geschlossener Fonds die Möglichkeit, mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über die in deren Fall bestehenden Optionen informieren zu lassen.