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Kriselnde Genussrechte der Sali Invest AG

Veröffentlicht von Ingrid Arnold-Gloksin am 27. Dezember 2019

Erde-und-Nachhaltigkeit

Die in Emmendingen ansässige Sali Invest AG befasst sich insbesondere mit der Projektierung und Umsetzung von sogenannten Green-Buildings. Green Building Bauprojekte werden nach dem Leitgedanken der Nachhaltigkeit entwickelt. Das Konzept bei Sali Invest folgt dem Gedanken der modernen Portfoliotheorie: durch die richtige Mischung mehrerer Kapitalanlagen sollen höhere Renditen bei sinkendem Risiko erreicht werden. Anleger sollten von einem Portfolio Mix aus ökologischen Immobilienprojekten, erneuerbaren Energien, nachwachsende Ressourcen und Investitionen in Green Tech Unternehmen profitieren. Die Form der Kapitalanlage bei Sali Invest sind Genussrechte; Anleger werden zu Kapitalgebern für das Unternehmen.

Update: Am 02.03.2022 hat das Amtsgericht Charlottenburg das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sali Invest AG wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Otto bestellt. Wir unterstützen Betroffene bei der Anmeldung ihrer Ansprüche im Insolvenzverfahren und übernehmen auf Wunsch die Forderungsanmeldung.

Was ist ein Genussrecht?

Ein Genussrecht ist eine Beteiligung am Erfolg eines Unternehmens. Genau wie Nachrangdarlehen und stille Beteiligungen gehört das Genussrecht zu den mezzaninen Finanzierungsformen, einer Mischform aus Eigen- und Fremdkapital. Anleger erhalten eine Rendite für das eingelegte Risikokapital. Sie werden nicht Gesellschafter des Unternehmens, haben also keine Mitbestimmungsrechte und können auch keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Unternehmens nehmen. Macht das Unternehmen Verluste, tragen die Anleger die Verluste mit. Im Falle einer Insolvenz erhalten Anleger ihr Geld meist erst nach allen anderen Gläubigern; es droht der Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Genussrechte haben meist lange Laufzeiten und sind kaum vorzeitig zu verkaufen, da es keinen Zweitmarkt gibt.

Sali Invest wirbt mit einer überdurchschnittlichen Rendite

Laut Angaben im Prospekt und Werbebroschüren sollten die Anleger während der Laufzeit regelmäßig hohe Ausschüttungen in Höhe von 7 % pro Jahr erhalten – zuzüglich einer Gewinnbeteiligung in Höhe von 10 % pro Jahr. Geworben wurde mit unterschiedlichsten Attributen: ein „innovatives, sicheres, ökologisches und sowie rentables Investment“ durch eine ausgewogene Mischung verschiedener Anlageklassen, der Auslegung des Investments für eine breite Anlegerschicht und mit einem soliden Fundament für den langfristigen Vermögensaufbau.

Anleger konnten Genussrechte an der Sali Invest AG zum einen als Rateneinlage (Typ A und B) über monatliche Ratenzahlungen, zum anderen als Einmaleinlage (Typ C und D) erwerben. Die Mindestvertragsdauer beträgt bei den Genussrechten Typ A und B zehn, bei den Genussrechten Typ C und D fünf Jahre. Sowohl die Emittentin als auch der Genussrechtsinhaber können die Beteiligung erstmalig zum Ende der Mindestlaufzeit zum Ablauf eines Geschäftsjahres kündigen. Anleger müssen daher die lange Kündigungsfrist beachten. Beispiel: Haben Sie als Anleger das Genussrecht als Rateneinlage im Jahr 2010 erworben, kann diese zum 31.12.2022 gekündigt werden.

So haben Anleger oft über Jahre in einen Ratensparplan eingezahlt, mit Ziel eines langfristigen Investments Beispielweise zum Zweck der Altersvorsorge. Aber: Genussrechte sind unternehmerische Beteiligungen mit zahlreichen Risiken und als Altersvorsorge oder für sicherheitsorientierte Anleger nicht geeignet.

Projekte scheitern oder werden verschoben

Ursprünglich sollte ein grünes Bauprojekt „Unser Park“ mit Wohn- und Gewerbeeinheiten in Nauenburg am Rhein realisiert werden. Die im Jahr 2013 erworbenen Grundstücke wurden jedoch im Jahr 2005 wieder verkauft, ohne dass es zu einer Umsetzung des Projektes gekommen ist. Sämtliche Vorstandsmitglieder der Gründungsphase der Sali Invest AG waren bis dahin ausgeschieden. Hauptaktionärin und Konzernmutter der Sali Invest AG ist die Norddeutsche Anlage & Vermögen GmbH. Aktuell beteiligt sich die Sali Invest über die NAUV GmbH an der Errichtung und den Bau einer Mineralwasserfabrik in Ungarn. Den Anlegern wurde mitgeteilt, dass eine Inbetriebnahme im Jahr 2019 sattfinden soll; bislang stehen aber konkrete Informationen und auch die Abrechnungen der Kapitalkonten für das Jahr 2018 noch aus.

Böse Überraschung für Anleger: Erhebliche Verluste bei Sali Invest

Mit einem Anschreiben und der Übersendung des letzten Kontoauszugs 2017 über die Kapitalkonten wurde den Anlegern überraschend mitgeteilt, dass die Gesellschaft erhebliche Verluste zu verzeichnen hatte. Begründet wurde dies damit, dass die Investitionsphase weiterhin anhalte.
Die letzte Bilanz des Jahres 2017 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von Euro 576.935,06 aus. Dieser soll aus dem Genussrechtskapital gedeckt werden. Dem Jahresabschluss ist außerdem zu entnehmen, dass aus den Verträgen unter der Annahme, dass alle Verträge zum Ablauf der bis zum 31.12.2017 vereinbarten Fristen gekündigt werden, Beträge in Höhe von 709.748,49 EUR zur Rückzahlung des Genussrechtskapitals zum 1.7.2019 ausstehen. Es droht ein Kapitalverlust für die Anleger.

Welche Möglichkeiten haben Sali Invest Anleger?

Das hohe Risiko, das durch die Investition bei der Sali Invest AG bestand, hat bereits Folgen. Aktuell ist nicht nur die Rendite aller Anleger in Gefahr, sondern sogar die gesamte Einlage. Sollten Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken eines Genussrechts aufgeklärt worden sein, bestehen gute Chancen auf Schadensersatz. Es handelt sich bei dieser Kapitalanlage um eine unternehmerische Beteiligung mit erheblichen Risiken.

Anlegern dieser Unternehmensanleihe raten wir, ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Nutzen Sie den Online-Fragebogen für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

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Kontaktieren Sie uns: Über unser Kontaktformular haben Anleger die Möglichkeit, mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über die in deren Fall bestehenden Optionen informieren zu lassen.

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Ingrid Arnold-Gloksin

Autorin

Ingrid Arnold-Gloksin, Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann