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Landgericht Wiesbaden entscheidet über unwirksame Beitragserhöhungen der HanseMerkur Krankenversicherung

Veröffentlicht von Medya Erdem am 08. März 2024

Paragraphenzeichen-Kopfsteinpflaster

In einem weiteren von unserer Kanzlei geführten Verfahren gegen die HanseMerkur Krankenversicherung AG hat das Landgericht Wiesbaden den Versicherer zur Rückzahlung unwirksamer Beitragserhöhungen in Höhe von 1.039,11 Euro nebst Zinsen verurteilt (Urteil vom 21.02.2024, Az. 5 O 95/22, noch nicht rechtskräftig).

Unwirksame Beitragserhöhungen der HanseMerkur Krankenversicherung

Unser Mandant ist seit Anfang 2011 bei der HanseMerkur privat krankenversichert und hat seine Prämien stets vorbehaltlos bezahlt. Der Versicherer hat die Prämien im Tarif KVG3 mehrfach erhöht. Nach Prüfung durch unsere Kanzlei forderte er die Prämienerhöhungen für die Jahre 2019, 2021 und 2022 gerichtlich zurück.

Hauptargument war die formelle und materielle Unwirksamkeit der Erhöhungen, insbesondere wegen fehlender Begründung und unzureichender Dokumentation der Rechtmäßigkeit der Erhöhungen durch den Versicherer. Das Landgericht Wiesbaden hat die Unwirksamkeit der Beitragserhöhungen teilweise bestätigt. Konkret stellte es fest, dass die Beitragserhöhungen für die Jahre 2021 und 2022 unwirksam sind, da der Versicherer nicht ausreichend nachweisen konnte, dass diese Erhöhungen sachlich gerechtfertigt waren. Dabei spielte die Beweislast eine entscheidende Rolle: Die Krankenkasse muss die Rechtmäßigkeit der Beitragserhöhung nachweisen, was ihr im vorliegenden Fall nicht gelungen ist. Besonders hervorzuheben ist, dass das Gericht zwar die Form der Mitteilung der Beitragsanpassungen akzeptierte, die inhaltliche Begründung jedoch als unzureichend ansah.

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Für Versicherungsnehmer*innen bietet dieses Urteil wichtige Anhaltspunkte, wann und wie sie sich gegen als ungerechtfertigt empfundene Beitragserhöhungen ihrer Krankenversicherung wehren können. Versicherte sollten sich dieses Recht nicht nehmen lassen und im Zweifelsfall Rechtsrat einholen, um ihre Rechte zu wahren.

Sind Beitragsanpassungen unwirksam, müssen die Versicherer die gezahlten Beiträge des jeweiligen Tarifs zurückerstatten. Verbraucher*innen, die bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind, sollten ihre Beitragserhöhungen überprüfen lassen. Ist die PKV-Beitragserhöhung unwirksam, können zu viel gezahlte Beiträge der letzten Jahre rückwirkend erstattet werden. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Nach Erhalt des Prüfergebnisses entscheiden Sie, ob wir die Erstattungsansprüche für Sie geltend machen sollen.

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Sie haben weitere Fragen? Rufen Sie uns an unter 0711 9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Frage über unser Kontaktformular.

Medya Erdem Portraitfoto

Autorin

Medya Erdem, Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann