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Medico Fonds 33: Nachschussforderung aufgrund negativen Auseinandersetzungsguthabens

Veröffentlicht von Andreas Frank am 05. Februar 2010

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Auch an die ausgeschiedenen Kommanditisten des Medico Fonds 33 Objekte Leipzig- Hamburg Manfred Kreienkamp KG Düsseldorf ist die Gebau Fonds GmbH mit einer Zahlungsaufforderung herangetreten. Wie in den Parallelfonds hatten auch diese Anleger ihre Kommanditbeteiligung fristgemäß zum 31.12.2008 gekündigt.

Medico Fonds 33: Negatives Auseinandersetzungsguthaben

Den ausgeschiedenen Kommanditisten dieses Fonds wird von der Gebau Fonds GmbH mit Schreiben vom 22.12.2009 unter Beifügung der Auseinandersetzungsbilanz zum Stichtag 31.12.2008 der von ihr ermittelte Auseinandersetzungsbetrag von negativ 1 51 % mitgeteilt. Auch sie werden aufgefordert, bis zum 31.01.2010 den jeweils auf ihren Anteil entfallenden und im vorgenannten Schreiben konkret benannten Betrag zu zahlen.

Offensichtlich versucht die Fondsgeschäftsführung, auch die ausgeschiedenen Kommanditisten des Medico Fonds Nr. 33 unter Druck zu setzen, um sie entweder zur Zahlung oder zur Rücknahme ihrer Kündigung zu bewegen. Angesichts der auch hier bewusst kurz bemessenen Zahlungsfrist (die Zahlung soll bis zum 31.01.2010 erfolgen) wird den meisten Betroffenen die Möglichkeit genommen, rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen.

Unser Rat an betroffene Anleger

Ob die erhobenen Nachschussforderungen aufgrund des von der Fondsgeschäftsführung ermittelten negativen Auseinandersetzungsguthabens berechtigt sind und ob die ausgeschiedenen Kommanditisten einer Zahlungsverpflichtung unterliegen, bedarf selbstverständlich auch für den vorliegenden Fonds einer umfassenden und eingehenden rechtlichen Prüfung.

Betroffenen Anlegern wird daher dringend empfohlen, sich in dieser Rechtsangelegenheit hinsichtlich einer bestehenden Zahlungsverpflichtung von einem auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen und erst nach Prüfung der Rechtslage eine Entscheidung über das weitere Vorgehen zu treffen. Sollten Sie betroffen sein und anwaltliche Unterstützung in dieser Angelegenheit wünschen, können Sie sich gerne über das Kontaktformular an uns wenden.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann