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MPC Reefer-Flottenfonds: Weitere Rückforderungsklage des Insolvenzverwalters erfolgreich abgewehrt

Veröffentlicht von Alexander Weigert am 18. Dezember 2023

Unsere Kanzlei hat erneut erfolgreich eine Rückforderungsklage des Insolvenzverwalters im Fall des MPC Reefer-Flottenfonds abgewehrt. Das Amtsgericht Mülheim an der Ruhr hat in einem weiteren Fall zugunsten eines geschädigten Anlegers entschieden, in dem es um die Rückforderung von Ausschüttungen aus einem Beteiligungsfonds ging (Urteil vom 02.12.2023, Az. 12 C 624/23, noch nicht rechtskräftig).

Rückforderungsklage des Insolvenzverwalters erfolgreich abgewehrt

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beteiligungsgesellschaft MPC Reefer-Flottenfonds GmbH & Co. KG hat der Insolvenzverwalter der Gesellschaft unseren Mandanten auf Rückzahlung von in den Jahren 2006 und 2007 erhaltenen Ausschüttungen in Höhe von 3.220,- Euro in Anspruch genommen. Nach Ansicht des Insolvenzverwalters seien die Ausschüttungen trotz Verlusten der Gesellschaft erfolgt, so dass die Kommanditistenhaftung wieder aufgelebt sei.

Bei geschlossenen Fonds handelt es sich bei den Ausschüttungen aufgrund der Konzeption oftmals um sogenannte Scheingewinne: Die Anleger*innen erhalten „Zinsen“ oder „Ausschüttungen“, wissen aber nicht, dass es sich tatsächlich um die Rückzahlung ihrer eigenen Einlage handelt.

Das Gericht wies die Klage des Insolvenzverwalters in vollem Umfang ab. Zwar seien Ausschüttungen in Höhe von 3.220,- Euro an den Anleger erfolgt, dieser könne jedoch nicht haftbar gemacht werden. Unser Mandant war wie viele andere Anleger*innen mittelbar über eine Treuhandgesellschaft an dem Fonds beteiligt. Nach Auffassung des Gerichts war die Treuhänderin aufgrund ihrer besonderen Sachkunde gegenüber dem Beklagten als Privatanleger verpflichtet, etwaige Haftungsrisiken von ihm abzuwenden und keine Zahlungen als Gewinne entgegenzunehmen bzw. an ihn auszuzahlen, bei denen erkennbar ist, dass sie als haftungsbegründende Einlagenrückgewähr zu qualifizieren sind.

Dieses Urteil ist wichtig für Kapitalanleger*innen, die sich über Treuhandgesellschaften an Kommanditgesellschaften beteiligt haben und zeigt, dass eine indirekte Beteiligung über Treuhandgesellschaften einen Schutz bieten kann. Die Haftungssituation in solchen Konstellationen ist sehr komplex. Wir empfehlen Geschädigten, sich im Insolvenzfall professionell beraten zu lassen.

Rückforderung von Ausschüttungen: Sind Betroffene zur Rückzahlung verpflichtet?

Nach unserer Einschätzung bestehen regelmäßig Zweifel an der Berechtigung und der Höhe der von Insolvenzverwaltern geltend gemachten Zahlungsansprüche. Viele Anleger sind verunsichert und fragen sich, welche Verteidigungsmöglichkeiten sie haben.

  • Wir raten Betroffenen, sich nicht unter Druck setzen zu lassen und keine Zahlungen ohne Prüfung zu leisten.
  • Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich gegen die Forderung des Insolvenzverwalters zu wehren.

Wir vertreten zahlreiche Anleger*innen verschiedener geschlossener Fonds gegen Rückforderungsansprüche der Insolvenzverwalter und konnten für unsere Mandanten und Mandantinnen Erfolge erzielen und zahlreiche außergerichtliche Lösungen erreichen. Nutzen Sie das Online-Formular für eine kostenlose Prüfung. Wir bieten Ihnen eine umfassende Prüfung Ihrer Verteidigungsmöglichkeiten und vertreten Sie bei der Abwehr von Rückforderungsansprüchen.

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