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Nachrangdarlehen und Aktien der Autark Gruppe: Schadensersatzansprüche kostenfrei prüfen lassen

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 23. Februar 2023

Hand-stoppt-Dominosteine

Zur Autark-Gruppe gehört ein unüberschaubares Geflecht mehrerer Firmen. Rund 3.600 Anleger investierten zunächst über Nachrangdarlehen, die Anlegern und Anlegerinnen eine Rendite von 7,5 % pro Jahr einbringen sollten. Wechselnde Firmenbezeichnungen und Gesellschaftsverhältnisse, Insolvenzeröffnungen und staatsanwaltliche Ermittlungen prägten die Nachrichtenlagen rund um die Autark-Gruppe. Die hohen Risiken von Nachrangdarlehen haben sich im Falle von Autark-Geldanlagen realisiert und Betroffene müssen mit einem Totalverlust rechnen. Wer Nachrangdarlehen in Vorzugsaktien einer Autark-Gesellschaft umwandelte oder solche kaufte, wartet bis heute vergeblich auf den geplanten Börsengang.

  • Alle Anleger, sowohl Ratenzahler als auch diejenigen, die das Nachrangdarlehen mit einer Einmalzahlung getätigt haben, sollten Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Zahlreiche Anleger waren vor Gericht bereits erfolgreich.
  • Anleger*innen mit Ratenzahlung sollten diese stoppen und zusätzlich die Möglichkeit eines Widerrufs prüfen lassen.

Kapitalanlagen der Autark Gruppe – Firmengeflecht und Insolvenzen

Die frühere Autark Vertriebs- und Beteiligung GmbH als eine Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft hatte Interessierten Nachrangdarlehen angeboten. Sie wurde später auf die Autark Invest AG mit Sitz in Lichtenstein verschmolzen, die ihrerseits dann Nachrangdarlehen „Autark Invest  – 2016“ angeboten hat. Die Kapitalanlage war in Form einer Einmalzahlung oder als Ratensparplan möglich. Die Autark Invest AG ist seit 2018 in Liquidation und die frühere Darlehensnehmerin Autark Vertriebs- und Beteiligung GmbH erloschen. Die Autark Invest AG wurde im März 2017 von der Autark Group AG mit Sitz in Berlin übernommen. Diese wurde später umbenannt in Autark Entertainment Group AG.

Zum Umfeld oder nach Umbenennung durch Verschmelzung der Autark Gruppe gehört eine Vielzahl von Gesellschaften wie zum Beispiel die TaM Betriebsgesellschaft GmbH, Noble House Europe B.V., Autark Digital GmbH, Autark Capital Care GmbH, Autark Invest GmbH, Autark Entertainment Beteiligungsholding AG, Musical & More AG, Autark Entertainment Group AG oder RAHL Geschäftsbesorgungs Gesellschaft mbH. Gleich mehrere deutsche Staatsanwaltschaften und auch die Staatsanwaltschaft in Liechtenstein ermitteln im Umfeld der Autark-Gruppe. Stiftung Warentest warnte früh vor den Autark-Angeboten und stufte diese als unseriös ein. Es wurde zahlreiche Fälle bekannt, in denen gekündigte Nachrangdarlehen nicht zurückbezahlt wurden.

Im Juni 2016 stellte zunächst die Autark Digital GmbH einen Insolvenzantrag. Am Ende Mai 2019 eröffnete das Amtsgericht Detmold das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autark Capital Care GmbH (Az. 64 IK 319/17). Diese hatte nachrangige Namensschuldverschreibungen „ProRendite“, „ProRendite Divisio“ und „ProRendite Plus“ angeboten. Das Amtsgericht Duisburg eröffnete Anfang Januar 2020 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TaM Betriebsgesellschaft mbH (Az. 60 IN 98/19). Die Gesellschaft hatte das Theater am Marientor in Duisburg betrieben, das bei den Anleger*innen der Autark Invest AG als „gewinnbringendes Flaggschiff“ beworben wurde. Erst später wurde bekannt, dass auch die Autark Invest AG bereits Ende Dezember 2018 in Lichtenstein Konkurs angemeldet hat.

Wenn ein Unternehmen Insolvenz anmeldet, ist dies für Anleger*innen problematisch, da sie Schwierigkeiten haben, ihr investiertes Geld zurückzuerhalten. Durch die Rückabwicklung über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sollen Geschädigte so gestellt werden, als ob sie die Anlege nicht gezeichnet hätten. Dies ist unabhängig von Insolvenzverfahren zu prüfen und nur dann sinnvoll, wenn ein zahlungskräftiger Haftungsgegner vorhanden ist. Daher sollten Anleger, die in die Autark-Gruppe investiert haben, sich von einer spezialisierten Kanzlei beraten lassen.

Risiken von Nachrangdarlehen

Anleger*innen, die Nachrangdarlehen gewähren, wissen oft nicht, dass sie ein sehr hohes Risiko tragen. Für sicherheitsorientierte Anleger*innen oder als Altersvorsorge ist die Beteiligung als nachrangiger Darlehensgeber ungeeignet. Bei der Vermittlung oder Beratung von Nachrangdarlehen müssen potentiellen Kapitalgeber*innen unbedingt korrekt beraten werden. Dazu gehört neben der Aufklärung über die jeweiligen Risiken wie das Totalverlustrisiko, das Blind-Pool-Risiko, Verflechtung und Interessenkonflikte auch die unaufgeforderte Aufklärung über geflossene Provisionen.

Nachrangdarlehen ähneln auf den ersten Blick normalen Krediten, weil auch hier die Rückzahlungen über einen festen Zeitraum verzinst zurückgezahlt werden. Doch qualifizierte nachrangige Darlehen gehören zum Grauen Kapitalmarkt. Unternehmen, die entsprechende Investitionsmöglichkeiten anbieten, benötigen keine Erlaubnis der BaFin. Die nachrangigen Gläubiger bekommen ihr verliehenes Geld erst dann zurück, wenn Vermögen bei dem Unternehmen übriggeblieben ist, nachdem die „normalen“ Gläubiger in der ersten Stufe vollständig ihre Forderung ausgezahlt erhalten haben. Auch über diese nachteilige Rangstellung müssen Interessierte aufgeklärt werden.

Können Geschädigte Ihr investiertes Kapital heute noch retten?

Verkauft wurden die hochriskanten Geldanlagen vor allem durch freie Vertriebe. Aufgrund von Vermittlerhaftung können Geschädigte in vielen Fällen Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend machen und so nicht nur Recht, sondern auch Ihr investiertes Kapital zurückbekommen. Seit dem 01.01.2013 besteht eine Versicherungspflicht bei einer Haftpflichtversicherung für Finanzdienstleister. Falls über das Vermögen des Finanzdienstleisters ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, mangels Masse abgelehnt, oder ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wird, haben Anleger*innen einen direkten Anspruch gegen die Versicherungsgesellschaft.

Anlageberater und Vermittler können sich schadensersatzpflichtig gemacht haben, wenn sie die Anleger nicht umfassend über die Risiken und insbesondere über das Totalverlustrisiko aufgeklärt haben. Außerdem müssen sie über die mangelnde Eignung zur Altersvorsorge aufklären. Eine Beratungspflichtverletzung des Beraters liegt auch dann vor, wenn die Risiken verschleiert oder verharmlost werden. Sollte auf die anfallenden Provisionen nicht hingewiesen worden sein, haften Finanzvertriebe unter Umständen für den entstandenen Schaden. In der Vergangenheit haben Gerichte außerdem in einigen Fällen entschieden, dass die Klauseln zum Nachrangdarlehen AGB-rechtlich nicht wirksam sind. Einige Geschädigte konnten bereits erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend machen und so die Rückzahlung ihres investierten Geldes erreichen.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Wir prüfen kostenfrei, ob in Ihrem Fall Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Nutzen Sie unser Online-Formular für eine unverbindliche Ersteinschätzung durch unsere auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälte.

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Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann