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OLG Stuttgart: Anleger von Eurosolid haben Schadenersatzanspruch gegen Stuttgarter Lebensversicherung

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 03. Mai 2019

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in sieben Fällen entschieden, dass die Anleger einer Photovoltaikanlage nach der Insolvenz der Eurosolid Energy GmbH & Co. KG einen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. haben, die den Erwerb über ein Darlehen finanziert hatte. Das OLG Stuttgart hat die Revision nicht zugelassen. Geschädigte Anleger sollten Ihre Ansprüche geltend machen.

Die Leonberger Firma Eurosolid Energy GmbH & Co. KG bot Teile einer großen Photovoltaikanlage zum Verkauf an und hatte auch den Betrieb der Anlage übernommen. Als der Solarpark in Murchin-Relzow im Landkreis Vorpommern-Greifswald parzellenweise zum Kauf angeboten wurde, hatte die Stuttgarter Lebensversicherung den Erwerb der Anlagen in Mecklenburg-Vorpommern mit Darlehen finanziert. Anleger konnten einzelne Solaranlagen erwerben, die Anlagesumme betrug 50.000,00 EUR. Von der Stuttgarter Versicherung wurde zur Finanzierung dieser Anlage ein zinsgünstiges Darlehen über 20 Jahre angeboten, wobei eine Verbindung mit einer Rentenversicherung oder einem Bausparvertrag möglich war. Der Kredit sollte mit den Erträgen aus der Anlage und den Steuervorteilen getilgt werden, wie die Stuttgarter Zeitung Anfang 2018 berichtete. Schon bald zeigte sich, dass die Erträge deutlich hinter den Erwartungen zurückblieben; die Versprechungen der Anlageberater nicht traten nicht ein.

Laufende Insolvenzverfahren von Eurosolid Unternehmen

Wie schlecht es um die wirtschaftliche Situation von Eurosolid-Unternehmen stand, zeigte sich, als mehrere Firmen aus dem Eurosolid-Firmenverbund Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wurde. Mittlerweile wurde das Insolvenzverfahren eröffnet für:

  • eurosolid energy GmbH & Co. KG
  • EUROSOLID Beteiligungs GmbH
  • eurosolid REAL ESTATE GmbH & Co. KG
  • EUROSOLID Wertanlagen GmbH & Co. KG
  • eurosolid POWER SYSTEMS AG

Im Zusammenhang mit dem Solarpark in Mecklenburg-Vorpommern hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts des Betruges aufgenommen, wie die Stuttgarter Zeitung mehrfach berichtete. Die Ermittlungen richten sich auch gegen Geschäftspartner der Stuttgarter Lebensversicherung a. G. Im Zusammenhang mit den strafrechtlichen Ermittlungen fanden auch Durchsuchungen statt.

Die Entscheidung des OLG Stuttgart

In den aktuellen Urteilen des OLG Stuttgart (Az. 6 U 173/18, 6 U 174/18, 6 U 175/18, 6 U 176/18, 6 U 177/18, 6 U 178/18, 6 U 179/18, Urteile vom 30. April 2019) legt das Gericht dar, dass die Stuttgarter Lebensversicherung nicht als reine Darlehensgeberein aufgetreten war, sondern den Eindruck erweckt habe, das Konzept geprüft zu haben. Deshalb hätte sie die Anleger über die Risiken der Geldanlage aufklären und insbesondere darauf hinweisen müssen, dass das Konzept von nicht überprüften und tatsächlich technisch unzutreffenden Angaben der Eurosolid Energy GmbH & Co. KG bezüglich der erreichbaren Stromerträge abgehangen habe. Weil die Beklagte über diese Hintergründe nicht aufgeklärt habe, schulde sie den Klägern Schadensersatz, so die Richter des 6. Zivilsenats des OLG Stuttgart.

Die Stuttgarter Lebensversicherung muss sich auch die fehlerhafte Beratung durch die von ihr eingeschalteten Vertriebe zurechnen lassen. Mit dem Urteil des OLG Stuttgart können die Kläger die Anlagen nun zurückgeben, ihr Geld von der Versicherung zurückbekommen und müssen die für den Kauf gewährten Darlehen nicht weiter bedienen. Im Gegenzug müssen sie Grundstücksrechte und Rechte an Rentenversicherungen abgeben.

Betroffene Anleger, die von der Eurosolid Energy GmbH & Co. KG Solaranlagen erworben haben und wissen möchten, welche rechtlichen Möglichkeiten für Sie bestehen, können über den Online-Fragebogen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung unserer spezialisierten Anwälte erhalten.

Online-Formular

Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann