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OLG Stuttgart: Anleger von Eurosolid haben Schadenersatzanspruch gegen Stuttgarter Lebensversicherung

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 03. Mai 2019
Aktualisiert am 31. Januar 2025
Justitia als Statue auf Bücherstapel

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in sieben Fällen entschieden, dass die Anleger einer Photovoltaikanlage nach der Insolvenz der Eurosolid Energy GmbH & Co. KG einen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. haben. Diese hatte den Erwerb über ein Darlehen finanziert. Das OLG Stuttgart hat die Revision nicht zugelassen. Geschädigte Anleger sollten Ihre Ansprüche geltend machen.

Die Firma Eurosolid Energy GmbH & Co. KG aus Leonberg hatte Teile einer großen Photovoltaikanlage zum Verkauf angeboten und auch den Betrieb der Anlage übernommen. Als der Solarpark Murchin-Relzow im Landkreis Vorpommern-Greifswald parzellenweise zum Kauf angeboten wurde, hatte die Stuttgarter Lebensversicherung den Erwerb der Anlagen in Mecklenburg-Vorpommern mit Darlehen finanziert. Anleger konnten einzelne Solaranlagen erwerben, die Anlagesumme betrug 50.000,00 EUR. Zur Finanzierung dieser Anlage bot die Stuttgarter Versicherung ein zinsgünstiges Darlehen mit einer Laufzeit von 20 Jahren an, wobei eine Kombination mit einer Rentenversicherung oder einem Bausparvertrag möglich war. Das Darlehen sollte aus den Erträgen der Anlage und den Steuervorteilen getilgt werden, wie die Stuttgarter Zeitung Anfang 2018 berichtete. Schon bald stellte sich heraus, dass die Renditen weit hinter den Erwartungen zurückblieben und sich die Versprechungen der Anlageberater nicht erfüllten.

Laufende Insolvenzverfahren von Eurosolid Unternehmen

Wie schlecht es um die wirtschaftliche Situation von Eurosolid-Unternehmen stand, zeigte sich, als mehrere Firmen aus dem Eurosolid-Firmenverbund Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wurde. Mittlerweile wurde das Insolvenzverfahren eröffnet für:

  • eurosolid energy GmbH & Co. KG
  • EUROSOLID Beteiligungs GmbH
  • eurosolid REAL ESTATE GmbH & Co. KG
  • EUROSOLID Wertanlagen GmbH & Co. KG
  • eurosolid POWER SYSTEMS AG

Im Zusammenhang mit dem Solarpark in Mecklenburg-Vorpommern hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts des Betruges aufgenommen, wie die Stuttgarter Zeitung mehrfach berichtete. Die Ermittlungen richten sich auch gegen Geschäftspartner der Stuttgarter Lebensversicherung a. G. Im Zusammenhang mit den strafrechtlichen Ermittlungen fanden auch Durchsuchungen statt.

Die Entscheidung des OLG Stuttgart

In den aktuellen Urteilen des OLG Stuttgart (Az. 6 U 173/18, 6 U 174/18, 6 U 175/18, 6 U 176/18, 6 U 177/18, 6 U 178/18, 6 U 179/18, Urteile vom 30. April 2019) führt das Gericht aus, dass die Stuttgarter Lebensversicherung nicht als reine Darlehensgeberin aufgetreten sei. Sie habe den Eindruck erweckt, das Konzept geprüft zu haben. Deshalb hätte sie die Anleger über die Risiken der Anlage aufklären und insbesondere darauf hinweisen müssen, dass das Konzept auf ungeprüften und tatsächlich fachlich unzutreffenden Angaben der Eurosolid Energy GmbH & Co. KG über die erzielbaren Stromerträge beruhe. Da die Beklagte über diese Hintergründe nicht aufgeklärt habe, schulde sie den Klägern Schadensersatz, so die Richter des 6. Zivilsenats des OLG Stuttgart.

Die Stuttgarter Lebensversicherung muss sich auch die fehlerhafte Beratung durch die von ihr eingeschalteten Vertriebe zurechnen lassen. Mit dem Urteil des OLG Stuttgart können die Kläger nun die Anlagen zurückgeben, erhalten ihr Geld von der Versicherung zurück und müssen die für den Kauf gewährten Darlehen nicht mehr bedienen. Im Gegenzug müssen sie sich von Grundstücksrechten und Ansprüchen aus Rentenversicherungen trennen.

Betroffene Anleger, die von der Eurosolid Energy GmbH & Co. KG Solaranlagen erworben haben und wissen möchten, welche rechtlichen Möglichkeiten für Sie bestehen, können über den Online-Fragebogen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung erhalten.

Online-Formular

Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann