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Oltmann Gruppe Dachfonds Nr. 4 GmbH & Co. KG – wirklich ein "Schnäppchenfonds"?

Veröffentlicht von Nursel Orhan am 06. Juli 2018

Schiffsketten

Die Oltmann Gruppe Dachfonds Nr. 4 GmbH & Co. KG ist ein Dachfonds, der in verschiedene Einschiffgesellschaften investiert hat. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung sowie der Verkauf von Beteiligungen an Einschiffs-Kommanditgesellschaften (Zielfonds). Das Kommanditkapital sollte laut Fondsprospekt 10 Mio. EUR betragen, wobei eine Erhöhung bis auf 50 Mio. EUR möglich war. Anleger konnten sich mit einer Mindestbeteiligungssumme von 15.000,- EUR beteiligen. Der Fonds Oltmann Gruppe Dachfonds Nr. 4 GmbH & Co. KG, auch genannt „Schnäppchenfonds III“, sollte den Anlegern aufgrund der Marktsituation gute Renditechancen bieten. Es sollte die Marktphase der Angebotsüberhänge und die daraus resultierenden günstigen Kaufgelegenheiten genutzt werden. Das Motto lautete dabei „Kaufen, wenn andere verkaufen“ und „die Krise als Chance“. Eine Fremdfinanzierung erfolgte zwar auf Dachfondsebene nicht, allerdings bestehen bei den Zielfonds Fremdfinanzierungen, die wiederum mit Liquiditätsproblemen zu kämpfen haben. Laut Angaben im Geschäftsbericht 2016 beläuft sich die aktuelle Fremdkapitalquote in den einzelnen Schiffsgesellschaften auf Werte zwischen 15 % und 85 %. Das gewichtete arithmetische Mittel der aktuellen Fremdfinanzierungsquote der im Portfolio des Dachfonds vorhandenen Einschiffsgesellschaften beläuft sich auf knapp über 58 %. Der Planungszeitraum des Projekts erstreckt sich vom Jahr 2010 bis zum Jahr 2020. Der Fonds trägt ein erhebliches Risiko der Marktlage der Schifffahrt. Die erhoffte nachhaltige Erholung der Schifffahrt ist nicht eingetreten.

 

Die Werbeaussagen: verlockend

Der auch als „Schnäppchenfonds III“ bezeichnete Fonds sollte günstige Schiffe einkaufen, diese Schiffe eine Zeit halten und anschließend einen gewinnbringenden Verkauf aufgrund der zu erwartenden Wertsteigerung realisieren. Im Fokus stand daher die Ausnutzung der Marktlage. Laut Angaben im Fondsprospekt wurden für die Anleger während der Laufzeit des Fonds – beginnend ab Dezember 2012 – regelmäßige Ausschüttungen prognostiziert. Folgende Werbeaussagen waren Grundlage der Investitionsentscheidung von mehr als 500 Anlegern:

  • lange und erfolgreiche Historie der Oltmann Gruppe und der Reedereipartner
  • breitgestreutes Portfolio
  • Erholung der Schiffsmärkte
  • geringe Steuerzahlungen aufgrund der Tonnagesteuer
  • mehrfach bewährte Fondskonzeption für besondere Marktsituationen
  • kein Agio, niedrige Nebenkosten
  • erfolgreiche Vorgängerfonds

 

Die Ist-Situation: ernüchternd

Investiert wurde in die Schiffe MS „Orkan“, MS „Heinrich Schepers“, MS „Sinus Aestuum“, MS „AKELA“, MS „Jan“, MS „Mieke“ (verkauft). Den Geschäftsberichten lässt sich die problematische Entwicklung des Dachfonds Oltmann Gruppe Dachfonds Nr. 4 entnehmen. Mehrere Zielfonds befinden sich in wirtschaftlicher Schieflage. Die im Fondsprospekt vorgesehenen jährlichen Ausschüttungen können nicht ausbezahlt werden, da die dafür notwendigen Gewinne bei den Zielfonds nicht erwirtschaftet werden.

Im Jahr 2015 kam es bereits im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen zu einer Kapitalerhöhung. Der Fonds musste einige Beteiligungen teilweise oder im Falle der „AKELA“ sogar ganz abschreiben und das Berichtsjahr 2016 wurde mit einem negativen handelsrechtlichen Ergebnis in Höhe von fast 5,3 Mio. EUR abgeschlossen. Laut Angaben im Geschäftsbericht 2016 erwartet die Geschäftsführung vorläufig keine nennenswerten Auszahlungen an den Dachfonds. Was wiederum bedeutet, dass es auch keine Auszahlungen an die Gesellschafter geben wird. Bislang wurden Ausschüttungen in Höhe von 4 % an die Gesellschaft ausbezahlt. Zukünftige Auszahlungen aus dem Dachfonds werden zunächst nur auf das durch die Kapitalerhöhung geschaffene Vorzugskapital erfolgen. Weitere Auszahlungen sollen, wenn überhaupt, nur nach dem Verkauf eines Schiffes möglich sein (Quelle: Geschäftsbericht 2016). Es ist völlig ungewiss, ob und in welcher Höhe in Zukunft noch Rückflüsse an die Gesellschafter erfolgen werden. Zumal bei den einzelnen Schiffsgesellschaften im Portfolio eine durchschnittliche Fremdkapitalquote von ca. 58 % besteht (Stand 12.06.2017) und dieses Fremdkapital primär zu bedienen ist.  Es droht der Kapitalverlust für die Anleger. Auf dem Handelsportal zweitmarkt.de werden die Anteile nicht mehr gehandelt (Stand 06.07.2018).

 

Was können betroffene Anleger tun?

Sollten Anleger beim Erwerb des Oltmann Gruppe Dachfonds Nr. 4 von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken eines geschlossenen Fonds aufgeklärt worden sein, bestehen gute Chancen auf Schadensersatz. In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde zudem festgestellt, dass die beratenden Banken und Vertriebe beim Verkauf von geschlossenen Fonds die Rückvergütungsgebühren bzw. Provisionen offenlegen müssen. Betroffenen Anlegern des geschlossenen Fonds Oltmann Gruppe Dachfonds Nr. 4 GmbH & Co. KG wird geraten,  ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Kontaktieren Sie uns: Über unser Kontaktformular haben Anleger geschlossener Fonds die Möglichkeit, mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über die in deren Fall bestehenden Optionen informieren zu lassen. Sie können hierzu auch sehr gerne unseren Online-Fragebogen benutzen.

 

Rechtsanwälte Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann: Die Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht – seit über 20 Jahren im Dienste des Verbrauchers

Seit der Gründung im Jahre 1995 hat sich die Rechtsanwaltskanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertritt geschädigte Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet. Mit aktuell 28 Rechtsanwälten und Wirtschaftsjuristen sind wir eine der größten sowie erfahrensten Kanzleien für Kapitalanlagerecht auf Investorenseite in Deutschland. Wir haben für unsere Mandanten zahlreiche, teils höchstrichterliche Urteile erstritten und in den letzten Jahren aktiv an der Gestaltung der Rechtsprechung im Gebiet des Anlegerschutzes mitgewirkt. Durch unsere Fachanwälte wurden weit über 15.000 Vergleiche und Urteile seit Bestehen der Kanzlei erreicht.

In der Handelsblatt-Publikation „Die Elite der Vermögensverwalter im deutschsprachigen Raum 2018“ der Elite Report Edition wurde die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann in die Liste der empfohlenen Anlegerschutzkanzleien in Deutschland aufgenommen.

Autor

Nursel Orhan, Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann