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Prozessfinanzierung im Dieselskandal: Klagen ohne Rechtsschutz und Kostenrisiko

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 31. Mai 2021

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Für ein Vorgehen im Dieselskandal gegen den Hersteller ohne Kostenrisiko gibt es zwei   Möglichkeiten:

  1. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, dann trägt diese die Kosten wegen der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
  2. Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung und möchten kein Kostenrisiko eingehen, dann kann ein Prozessfinanzierer das Risiko übernehmen. Nur im Erfolgsfall erhält er einen Teil des Erstattungsbetrages.

Kostenfreie Prüfung Ihrer Chancen auf Schadensersatz

Seit Jahren beraten und begleiten wir unsere Mandanten in Schadensersatzprozessen zum Dieselskandal. Viele Hersteller haben auch nach Bekanntwerden des VW-Dieselskandals im Jahr 2015 weiterhin Abschalteinrichtungen verwendet. Fahrzeug-Halter können nach wie vor Entschädigung aufgrund Abgasmanipulation verlangen, die Rechtslage für geschädigte Verbraucher ist so gut wie noch nie. Das betrifft nicht nur verschiedene Skandal-Motoren des VW-Konzerns, die in Fahrzeugen von VW, Audi, Seat, Skoda und Porsche verbaut sind, sondern auch andere Hersteller wie Mercedes oder Fiat. Aufgrund der Verwicklungen von FiatChrysler im Dieselskandal und einem Rückruf des Transporter Iveco Daily sind auch Wohnmobile in den Fokus gerückt.

Der Abgasskandal bedeutet für viele Kunden ein erschwerter Widerverkauf Ihres Diesels, Wertverluste, die möglicherweise schädlichen Folgen von Software-Updates und sogar Fahrverbote oder eine drohende Stilllegung des Fahrzeuges durch das Kraftfahrtbundesamt. Geschädigte Diesel-Besitzer haben daher Anspruch auf Schadensersatz oder Rückabwicklung des Kaufs.

So funktioniert die Prozessfinanzierung im Dieselskandal

Bei einem Rechtsstreit fallen sowohl Gerichts- als auch Anwaltskosten an. Die Gebühren für anwaltliche Leistungen richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Gerichtskosten werden nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) berechnet. Die Gerichtskosten werden unterteilt in gerichtliche Gebühren und in Auslagen. Die Gerichtsgebühren richten sich nach dem Streitwert, wohingegen die Auslagen des Gerichts für Zeugenentschädigungen, Pauschalen für Dokumente oder Kosten eines Sachverständigengutachtens o.ä. anfallen, wenn diese im Prozess im konkreten Fall anfallen.

Als Prozesskosten bezeichnet man die Gerichtskosten und die Honorare der Anwälte auf beiden Seiten. Am Ende des Gerichtsprozess steht in der Regel ein Urteil, welches auch darüber entscheidet, wer diese Kosten tragen muss. Im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs können die Parteien auch vereinbaren, wer die Gerichtskosten zu welchem Anteil zu tragen hat oder dies dem Gericht überlassen, welches sodann eine prozentuale Kostenquote bildet.

Keine Prozessfinanzierung oder Prozesskostenfinanzierung benötigt, wer eine Rechtsschutzversicherung hat. Im Dieselskandal genügt auch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Wichtig ist dabei, dass der Rechtsschutz bereits beim Kauf des Diesels bestanden hat.

Wer keine Rechtsschutzversicherung hat und das finanzielle Risiko eines Rechtsstreits scheut, dem bieten wir ein Vorgehen mit Unterstützung eines Prozessfinanzierers an. Mit dessen Hilfe können auch Nicht-Versicherte ohne Kostenrisiko vorgehen. Geschädigte Kunden tragen dann keinerlei  Kosten und haben kein Risiko. Das Risiko für den Gerichtsprozess trägt voll und ganz der Prozessfinanzierer. Sollte Ihr Fall vor Gericht scheitern, fällt kein Honorar an. Nur bei einem erfolgreichen Prozess erhält der Finanzierer einen Teil des Erlöses.

Schützen Sie sich vor den negativen Folgen des Abgasskandals und lassen Sie Ihre möglichen Schadensersatzansprüche prüfen. Wir bieten Ihnen eine individuelle Einschätzung kostenfrei und schnell mit unserem Online-Formular. Auf Wunsch prüfen wir für Sie, ob in Ihrem Fall eine Prozessfinanzierung in Betracht kommt und übernehmen die Korrespondenz mit dem Finanzierer für Sie. Wir kooperieren nun mit einem starken und renommierten Prozessfinanzierer, der für unsere Mandanten im Dieselskandal sämtliche Prozesskostenrisiken übernimmt. Das betrifft Modelle von folgenden Herstellern:

  • Mercedes-Benz
  • Fiat Wohnmobile
  • Volkswagen, Seat, Skoda
  • Porsche
  • Audi

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