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publity Unternehmensanleihe 2020/2025: Anlegern droht hoher Verlust

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 26. März 2025
Balkendiagramm-mit-Werten

Die publity AG hat per Ad-Hoc-Mitteilung mitgeteilt, beim Amtsgericht Frankfurt am Main ein sog. Restrukturierungsvorhaben nach dem Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) anzuzeigen. Ziel ist es, die Gesellschaft vor Zahlungsunfähigkeit zu schützen und damit eine Insolvenz abzuwenden. Für die Anleger*innen der Unternehmensanleihe 2020/2025 bedeutet dies den Verlust nahezu ihres gesamten investierten Kapitals: Sie sollen gegen Zahlung einer Abfindung in Höhe von voraussichtlich 2-3% des Nominalbetrags abgefunden werden.

Die publity Unternehmensanleihe 2020/2025

Die publity AG hat im Jahr 2020 eine Unternehmensanleihe 2020/2025 (ISIN DE000A254RV3 und WKN A254RV) mit einem Nominalzinssatz von 5,50% und einem Emissionsvolumen von EUR 100 Mio. begeben. Diese Anleihe hat eine Laufzeit bis zum 19. Juni 2025. Am 11. März 2025 gab die publity AG per Ad-hoc-Mitteilung bekannt, dass die für den 19. Juni 2025 geplante Rückzahlung der 5,50% publity Unternehmensanleihe 2020/2025 nicht sichergestellt ist und eine umfassende Restrukturierung der Anleihe erforderlich wird.

Damit steht nicht nur die Rückzahlung der Anleihe vor weiteren Herausforderungen, sondern den Anlegern und Anlegerinnen droht der weitgehende Verlust ihres investierten Kapitals. Der Vorstand der publity AG hat am 24.03.2025 mitgeteilt, dass die Gesellschaft ein Restrukturierungsverfahren nach dem Gesetz zur Stabilisierung und Restrukturierung von Unternehmen (StaRUG) einleitet, um die Verschuldung deutlich zu reduzieren. Im Rahmen dieses Verfahrens sollen die Ansprüche der Anleihegläubiger voraussichtlich mit einer Abfindung in Höhe von 2 bis 3 % des Nennbetrags abgegolten werden.

Weitere kritische Meldungen

Neben den Problemen mit der Unternehmensanleihe 2020/2025 sieht sich die publity AG mit weiteren finanziellen Herausforderungen konfrontiert. Am 13. Januar 2025 gab die publity AG bekannt, dass sie im Geschäftsjahr 2024 einen Jahresfehlbetrag zwischen 185 und 210 Millionen Euro erwartet. Dies führt zum Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals des Unternehmens.

Finanzielle Probleme gibt es nicht nur bei der publity AG, sondern auch bei der Tochtergesellschaft PREOS. Am 02.12.2024 eröffnete das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG eröffnet (Az. 405 IN 1216/24). Die PREOS Global Office Real Estate & Technology AG hatte die 7,5%-PREOS-Wandelanleihe 2019/2024 mit einer geplante Laufzeit bis zum 09.12.2024 emittiert.

Kostenfreie Ersteinschätzung für Betroffene

Grundsätzlich gilt: Für Anleger*innen, die ihr Geld sicher und mit berechenbarer Rendite veranlagen wollen, ist der Kauf von Anleihen ungeeignet. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Beratung, müssen Anlageberater und Vermittler umfassend über die Risiken einer Anleihe aufklären. Soweit dies nicht geschehen ist kommt eine Haftung bzw. Rückabwicklung in Betracht.

Betroffene haben die Möglichkeit, sämtliche in Betracht kommende Ansprüche überprüfen lassen. Wenn Sie durch die Anlage in Wertpapiere einen Verlust erlitten haben und im Vorfeld der Anlageentscheidung nicht hinreichend über die Risiken aufgeklärt wurden oder gar falsche oder unvollständige Informationen über das Anlageobjekt erhalten haben, können Sie gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen die Beteiligten geltend machen.

Angesichts dieser Entwicklungen sollten Anleger*innen die Situation in Erwägung ziehen, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um ihre Interessen bestmöglich zu wahren. Nutzen Sie unseren Online-Fragebogen für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung.

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Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann