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Reale Werte eG: Insolvenzverwalter fordert ausstehende Genossenschaftseinlagen

Veröffentlicht von Ingrid Arnold-Gloksin am 02. April 2025

Die Reale Werte eG befindet sich seit Juli 2024 im Insolvenzverfahren. Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele als Insolvenzverwalter der Reale Werte eG Wohnungs- und Baugenossenschaft i.L. fordert die Mitglieder, die ihre Beteiligung an der Genossenschaft in Form eines Ratensparplans geschlossen gezeichnet haben, zur Zahlung der ausstehenden Einlagen auf. Betroffene haben verschiedene Möglichkeiten, sich gegen die Forderungen des Insolvenzverwalters zur Wehr zu setzen. Wir raten allen betroffenen Anlegern, ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen.

Insolvenzverfahren Reale Werte eG

Die Reale Werte eG wurde 2009 als Wohnungsbaugenossenschaft Reale Werte eG gegründet und firmierte seit 2016 als Reale Werte eG Wohnungs- und Baugenossenschaft. Sie war auch persönlich haftende Gesellschafterin der Reale Werte.Rente KG, für die das Amtsgericht Dortmund am 10.04.2024 das Insolvenzverfahren eröffnet und zwischenzeitlich Masseunzulänglichkeit festgestellt hat. Die Reale Werte eG befindet sich seit September 2022 in Liquidation.

Das Amtsgericht Dortmund hat am 20.06.2024 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reale Werte eG Wohnungs- und Baugenossenschaft i. L. wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet (Az. 255 IN 72/23). Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Mitglieder fürchten nicht nur um ihre Einlagen, sondern auch um mögliche Nachschussforderungen. Darüber hinaus fordert der Insolvenzverwalter zur Zahlung ausstehender Einlagen auf. Betroffen sind Mitglieder, die bei Eintritt in die Genossenschaft eine Ratenzahlung vereinbart hatten, die vereinbarte Summe der Geschäftsanteile aber noch nicht vollständig eingezahlt haben. Der Insolvenzverwalter hat deutlich gemacht, dass neben dem Verlust der Genossenschaftsanteile auch Nachschussforderungen im Raum stehen. Diese können für Kleinanleger massive Folgen haben, da sie über die ursprüngliche Einlage hinausgehen können.

Was können Mitglieder jetzt tun?

Ein Ansatzpunkt, sich gegen die Forderung des Insolvenzverwalters zu wehren, ist, wenn dessen Zahlungsaufforderung inhaltlich nicht hinreichend begründet ist. Der Insolvenzverwalter muss den Rechtsgrund seiner Forderung gegen das betroffene Mitglied schlüssig darlegen. Die Forderung könnte unzulässig sein, wenn Sie nicht mehr Mitglied der Reale Werte eG Wohnungs- und Baugenossenschaft i.L. sind oder ein Zahlungsanspruch bereits verjährt ist.

Für viele Anleger war die Beteiligung in Form eines Ratensparplans attraktiv, da die Einzahlung über Jahrzehnte gestreckt wurde. Damit sprach dieses Beteiligungsmodell vor allem Kleinanleger an, die keine größeren Summen als Einmalanlage zur Verfügung haben und ihr Vermögen über Sparpläne im Laufe der Zeit aufbauen wollen. Die Beteiligung an einer Genossenschaft im Ratensparmodell ist jedoch nicht mit einem gewöhnlichen Sparplan vergleichbar. Unserer Erfahrung nach werden Verbraucher bei Vertragsabschluss in der Regel nicht über das erhebliche Risiko einer solchen Beteiligung aufgeklärt.

Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche: Vermittler*innen müssen bei einem Beitritt zu einer Genossenschaft über die bestehenden Risiken wie zum Beispiel das Totalverlustrisiko oder die Nachhaftung bei Ratenzahlung aufklären. Die Erfahrung zeigt, dass die pflichtgemäße Information und Aufklärung in vielen Fällen nicht ausreicht. Schadensersatzansprüche können auch gegen Verantwortliche der Genossenschaft bestehen. Ziel eines erfolgreichen Schadenersatzverfahrens ist es, die Geschädigten so zu stellen, als hätten sie die Beteiligung nie gezeichnet. Dies bedeutet auch, dass die Mitglieder im Insolvenzfall von etwaigen Nachschusspflichten des Insolvenzverwalters befreit werden können. Achtung: Schadensersatzansprüche können grundsätzlich nur bis zum Eintritt der Verjährung geltend gemacht werden. Die absolute Verjährung tritt genau 10 Jahre nach Beitritt ein.
Anlegerinnen und Anleger haben gegebenenfalls die Möglichkeit, sich im Wege des Widerrufs von ihrem Vertrag zu lösen. Diese Widerrufsmöglichkeit muss jedoch im Einzelfall geprüft werden.

Empfehlungen für Betroffene: Kostenfreie Ersteinschätzung vom Anwalt

Wurden auch Sie aufgefordert, ausstehende Einlagen zu zahlen? Dann wehren Sie sich – informiert und fristgerecht. Lassen Sie alle rechtlichen Hebel prüfen, von der inhaltlichen Unbegründetheit über formelle Mängel bis hin zu Schadensersatzansprüchen oder der Möglichkeit des Widerrufs. Die aktuelle Rechtsprechung zeigt, dass Anleger*innen nicht schutzlos gestellt sind, sondern durchaus Chancen haben, die Zahlung abzuwehren oder zumindest zu reduzieren, so dass der finanzielle Schaden für die Anleger*innen minimiert wird.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Genossenschaftsmitglieder bundesweit. Als eine der größten auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzleien in Deutschland verfügen wir über große Erfahrung in der außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung auf diesem Gebiet. Wir prüfen Ihre umfassenden Ansprüche und Möglichkeiten in alle in Betracht kommenden Richtungen.

Zur kostenfeien Ersteinschätzung

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an unter 0711-9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Fragen über unser Kontaktformular.

Ingrid Arnold-Gloksin

Autorin

Ingrid Arnold-Gloksin, Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann