0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

Renten- oder Lebensversicherung kündigen? So erhalten Sie bei vorzeitigem Ausstieg mehr Geld zurück

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 20. Oktober 2022

Hand-stapelt-Münzen

Ob Rentenversicherung oder Lebensversicherung: Viele Kunden und Kundinnen überlegen aus verschiedensten Gründen vorzeitig aus dem Vertragsverhältnis auszusteigen oder werden vom Versicherer mit einem vermeintlich lukrativen Rückkaufsangebot zum Ausstieg bewogen. Mit einer vorzeitigen Kündigung oder einem Rückkauf müssen Verbraucher und Verbraucherinnen jedoch angesichts hoher Abschlagszahlungen in Kauf nehmen, viel Geld zu verlieren. Auch ein Verkauf der Versicherung ist mit finanziellen Einbußen verbunden. Eine wirtschaftlich attraktivere Alternative bietet der Widerspruch oder Widerruf der Lebens- oder Rentenversicherung. Mit dem Widerspruch können Sie sogar mehr als 100% der eingezahlten Beträge erhalten. Wir erläutern, wie es funktioniert und Sie mehr Geld bei vorzeitigem Ausstieg erhalten können.

Wie viel bekomme ich, wenn ich meine Lebensversicherung kündige?

Wer seine Lebens- oder Rentenversicherung kündigt, erhält den sogenannten Rückkaufswert der Versicherung. Dieser gibt den Wert des Vertrages zum Zeitpunkt der Kündigung an. Er liegt regelmäßig weit unter den geleisteten Zahlungen, denn die Versicherung nutzt insbesondere in den ersten Jahren der Laufzeit die Zahlungen für Verwaltungskosten und Provisionen. Kunden und Kundinnen sparen somit in der Anfangszeit kaum Beträge an und erhalten entsprechend im Falle einer Kündigung wenig zurückerstattet.

Lebensversicherung kündigen: Wie kann ich sämtliche eingezahlten Beträge aus meinem Versicherungsvertrag zurück erhalten?

Haben Versicherer bei Vertragsschluss nicht oder fehlerhaft über das Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht belehrt, hat die Widerspruchs- oder Rücktrittsfrist nicht zu laufen begonnen und Versicherungsnehmer und Versicherungsnehmerinnen können heute noch widerrufen und ihre Beiträge zuzüglich Zinsen zurückfordern. Der Bundesgerichtshof hat bereits in mehreren Urteilen entschieden, dass etliche Betroffene ihren alten Verträgen noch widersprechen können (Urteil vom 7. Mai 2014, Az. IV ZR 76/11). Sie erhalten so viel mehr Geld von Ihrer Versicherung als bei einer regulären Kündigung des Vertrages. Typische Fehler in den Widerspruchsbelehrungen haben wir für Sie zusammengefasst.

Die Rechtsfolge eines wirksamen Widerspruchs ist, dass der Vertrag rechtlich nicht zustande gekommen ist. In der Folge wird der Versicherungsvertrag rückabgewickelt und Kunden und Kundinnen erhalten sowohl alle gezahlten Beiträge erstattet als auch Zinsen auf die gezahlten Beiträge. Mit dem Widerspruch können Sie somit Ihre Beiträge plus Entschädigung zurückfordern.

Welche Versicherungsverträge können heute noch widerrufen werden?

Dies ist grundsätzlich bei allen Verträgen möglich, die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 geschlossen wurden. Aber: Auch wenn der Abschluss einer Lebensversicherung nicht in den genannten Zeitraum der anlegerfreundlichen BGH-Rechtsprechung von 2014 fällt, besteht bei Renten- und Lebensversicherungen unter bestimmten Voraussetzungen dennoch die Möglichkeit, entweder einen Widerruf zu erklären oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Der Widerrufsjoker bei Lebens- und Rentenversicherungen kann sogar dann noch gezogen werden, wenn der Vertrag bereits gekündigt und ausbezahlt wurde.

Das Widerspruchsrecht besteht unabhängig davon, ob Sie Ihren Vertrag nach dem so genannten Policen-Modell (Versicherer hat vor oder zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht alle relevanten Verbraucherinformationen erteilt) oder nach dem so genannten Antragsmodell (Versicherungsnehmer liegen bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung alle relevanten Verbraucherinformationen vor) abgeschlossen haben. Das Widerspruchsrecht ist zeitlich nicht befristet.

Kostenfreier Online-Check zu Renten- und Lebensversicherungen: Mehr Geld zurück erhalten mit Widerspruch und Widerruf

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig beenden will, dem empfehlen wir eine Prüfung durch unsere spezialisierte Kanzlei. Wir prüfen kostenfrei, ob die Belehrung zu Ihrem Versicherungsvertrag Fehler aufweist. Für die unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Widerspruchsmöglichkeit füllen Sie bitte das Online-Formular aus. Nach Auswertung Ihrer Unterlagen erhalten Sie umgehend eine fundierte Ersteinschätzung hinsichtlich der Erfolgsaussichten Ihres Falles. Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung kümmern uns auch um die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im späteren Verlauf den gesamten Schriftverkehr mit der Versicherung.

Jetzt kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Sie haben weitere Fragen? Nutzen Sie unser Kontaktformular für eine Nachricht per E-Mail oder rufen Sie uns an unter 0711 9308110.

Kontaktformular

Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann