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Rückzahlung von PKV-Beitragsanpassungen: LG Lüneburg gibt Klägerin teilweise Recht
Veröffentlicht von Medya Erdem am 22. Oktober 2024

Das Landgericht Lüneburg hat in einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall zur Rückforderung unwirksamer PKV-Beitragsanpassungen entschieden, dass die DKV Deutsche Krankenversicherung AG einer Versicherungsnehmerin rund 6.850,- Euro nebst Zinsen erstatten muss (Urteil vom 17.10.2024, Az. 5 O 393/22, noch nicht rechtskräftig).
Rückzahlung von PKV-Beitragsanpassungen der DKV: Darum ging es
Unsere Mandantin unterhält einen privaten Krankenversicherungsvertrag in verschiedenen Tarifen bei der DKV Deutsche Krankenversicherung AG. Der Versicherer nahm seit 2012 mehrere Beitragserhöhungen vor. Unsere Mandantin berief sich auf die formelle Unwirksamkeit der Beitragserhöhungen und verlangte die Rückzahlung überzahlter Beiträge. Im Kern ging es um die Frage, ob die Mitteilungen der DKV die maßgeblichen Gründe für die Beitragserhöhungen hinreichend deutlich erkennen ließen, insbesondere welche Kalkulationsgrundlage den Erhöhungen zugrunde lag.
Das Urteil des Landgerichts Lüneburg
Das Landgericht Lüneburg hielt die Beitragserhöhungen u.a. im Tarif VollMed M4 – BR3 jeweils zum 01.04. in den Jahren 2012, 2014, 2016 und 2017 für formell unwirksam, da die Mitteilungen der Beklagten die maßgeblichen Gründe für die Erhöhungen nicht hinreichend deutlich machten. Insbesondere fehlte die Angabe der auslösenden Berechnungsgrundlage und der konkreten Tarifreferenz. Die Entscheidung stützt sich auf die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der klarstellt, dass Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer den Mitteilungen des Versicherers den Grund für die Beitragsanpassung mit der gebotenen Klarheit entnehmen können müssen.
Das Gericht entschied, dass die DKV der Klägerin 6.850,98 Euro nebst Zinsen zahlen muss. Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Nutzungen herauszugeben, die sie ab dem 01.01.2019 bis zum 03.01.2023 aus den von der Klägerin auf die Beitragserhöhungen gezahlten Prämienanteilen gezogen hat.
PKV-Beitragsanpassungen der DKV: Kostenfreie Ersteinschätzung
Das Urteil des Landgerichts Lüneburg zeigt, wie wichtig es ist, dass Versicherer bei Beitragserhöhungen die gesetzlichen Anforderungen genau beachten. Versicherungsnehmer sollten die Mitteilungen ihres Versicherers sorgfältig prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um ihre Rechte zu wahren. Die Entscheidung macht auch deutlich, dass formelle Unwirksamkeiten von Beitragserhöhungen zu Rückerstattungsansprüchen führen können, soweit diese nicht verjährt oder durch wirksame Folgeanpassungen geheilt sind. Wir bieten eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an.
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