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Schiffsfondsanleger der Oltmann Gruppe Dachfonds Nr. 2 GmbH & Co. KG stehen vor der Frage „Hoffen oder aktiv werden?“

Veröffentlicht von Nursel Orhan am 29. Dezember 2017

Die Oltmann Gruppe Dachfonds Nr. 2 GmbH & Co. KG ist ein Dachfonds, der in verschiedene Einschiffgesellschaften investiert hat. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung sowie der Verkauf von Beteiligungen an noch nicht bestimmten Einschiffs-Kommanditgesellschaften (Zielfonds). Das Kommanditkapital sollte laut Fondsprospekt 20 Mio. EUR betragen. Anleger konnten sich mit einer Mindestbeteiligungssumme von 15.000,– EUR beteiligen. Eine Fremdfinanzierung erfolgte zwar auf Dachfondsebene nicht, allerdings bestehen bei den Zielfonds Fremdfinanzierungen, die wiederum mit Liquiditätsproblemen zu kämpfen haben. Laut Angaben im Geschäftsbericht 2016 beläuft sich die aktuelle Fremdkapitalquote in den einzelnen Schiffsgesellschaften auf Werte zwischen 12 % und 75 %. Das gewichtete arithmetische Mittel der aktuellen Fremdfinanzierungsquote der im Portfolio des Dachfonds vorhandenen Einschiffsgesellschaften beträgt etwas unter 58 %.

Der Planungszeitraum des Projekts erstreckt sich vom Jahr 2009 bis zum Jahr 2020. Laut Fondsprospekt würden sich mit dieser Investition gerade jetzt günstige Gelegenheiten auftun, um im Secondhand-Markt tätig zu werden und zu guten Konditionen Tonnage zu kaufen. Der Dachfonds beschränkt sich inzwischen auf das Halten und Beraten der Zielgesellschaften. Eine breite Streuung über verschiedene Anlageklassen ist dem Konzept nicht zu entnehmen. Der Investitionsfokus liegt bei Containerfeederschiffen mit ca. 55 % und mit einem Anteil von ca. 45 % bei Mehrzweckfrachtern. Der Fonds trägt ein erhebliches Risiko der Marktlage der Containerschifffahrt. Die erhoffte Erholung der Containerschifffahrt ist bekanntlich nicht eingetreten. Der Dachfonds hat bisher lediglich 9 % des Kommanditkapitals an seine Kommanditisten ausbezahlt.

Mit diesem Konzept geht ein hohes Verlustrisiko einher

Zwischenzeitlich befindet sich der Fonds in Schieflage. Die Zeitwerte der Schiffe und die Charterraten sind gefallen. Die im Fondsprospekt vorgesehenen jährlichen Ausschüttungen können nicht ausbezahlt werden, da die dafür notwendigen Gewinne bei den Zielfonds nicht erwirtschaftet werden. Aufgrund der anhaltenden Schifffahrtskrise sind bei den Zielfonds Sanierungs- und Stützungsmaßnahmen erforderlich geworden, bei dem Zielfonds ENESTE ist Insolvenz eingetreten und es mussten einige Beteiligungen bilanziell abgeschrieben werden. Im Berichtsjahr 2016 wurde wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Bewertungsänderungen mit einem negativen handelsrechtlichen Ergebnis in Höhe von € 9,3 Mio. abgeschlossen.

Im Emissionsprospekt sind verschiedene irreführende Angaben enthalten. Es wird z. B. mit „einer breiten Diversifikation, welche zyklische Schwankungen der einzelnen Schiffsmärkte begrenzt“ geworben. Die Strategie sehe vor, sich die aktuellen Marktchancen zu Nutze zu machen und in besonders günstige Schiffe zu investieren. Weiter wird auf eine bevorstehende Markterholung hingewiesen und damit geworben, dass sich der Gewinn aus der Wertsteigerung der einzelnen Schiffe ergeben werde. Zum Zeitpunkt der Vermarktung des Fonds war der Schiffsmarkt alles andere als eine zukunftssichere Investition. Die Charterraten sind seit 2008 stark eingebrochen und die Überkapazität insbesondere bei den Schiffen längst bekannt. Die Anleger hätten hier vor allem auf die bestehende Interessenskollision, die hohen Weichkosten sowie Vertriebsprovisionen und die möglicherweise anhaltende Krise auf den Schifffahrtsmärkten hingewiesen werden müssen. Diese wichtigen Details haben Banken und Finanzdienstleister bei den Beratungsgesprächen meist nicht erwähnt. Es ging den Beratern vorrangig um den Verkauf der Anteile.

Aktueller Stand des Fonds

  • Es sind kaum Ausschüttungen geflossen.
  • Die Schifffahrtskrise hält nach wie vor an, eine Erholung ist nicht in Sicht, es besteht weiterhin eine schwache Marktverfassung.
  • Die Zielfonds haben eine durchschnittliche Fremdkapitalquote von ca. 58 %. Im Fokus steht dort die Bedienung des Kapitaldienstes.
  • Es bestehen Liquiditätsprobleme bei den Zielfonds, dadurch bleiben die erhofften Rückflüsse an die Anleger des Dachfonds aus.
  • Notwendigkeit von Sanierungsmaßnahmen und Kapitalerhöhung, Insolvenz bei dem Zielfonds ENESTE.
  • Erhebliche Buchwertabschreibungen der Beteiligungen, dadurch Jahresfehlbetrag in Höhe von € 9,3 Mio.

Anlegergemeinschaft Oltmann Gruppe Dachfonds Nr. 2 GmbH & Co. KG

In letzter Zeit haben sich viele Gesellschafter dieses Fonds bei unserer Kanzlei gemeldet, die mit der Entwicklung sehr unzufrieden sind. Zum Aufbau der Anlegergemeinschaft haben wir am 07. Dezember 2017 eine Telefonkonferenz organisiert. Wir betreuen inzwischen eine große Anzahl von betroffenen Anlegern. Wir haben alle wichtigen Informationen begutachtet, kennen die Vertriebswege und können so durch eine schlagkräftige Anlegergemeinschaft den Druck auf die Haftungsverantwortlichen erhöhen.

Rettung des investierten Kapitals

Es gibt Möglichkeiten sich von dieser Investition zu trennen. Die mit uns in Kontakt getretenen Anleger fühlen sich falsch beraten und von ihren Beratern getäuscht. Sie wurden bei der Anlageberatung von ihrem Berater bei der Bank bzw. der Vertriebsfirma über die bestehenden Risiken und Nachteile dieses geschlossenen Schiffsfonds nicht ordnungsgemäß aufgeklärt. Die meisten Anleger wollten eine sichere Anlage für ihre Altersvorsorge und keine Verlustrisiken eingehen. Eine Belehrung über die hohen Risiken dieses Fonds und über die geflossenen Provisionen erfolgte so gut wie nie.

Bei einer Anlageberatung ist eine Risikoaufklärung Pflicht!

Zu einer anleger- und objektgerechten Beratung gehört auch eine umfassende Risikoaufklärung. Dieser Umstand eröffnet für die Anleger der Oltmann Gruppe Dachfonds Nr. 2 GmbH & Co. KG die Möglichkeit für Schadensersatz und zur Rückabwicklung der Fondsbeteiligung. Eine unterlassene Risikoaufklärung im Beratungsgespräch führt rechtlich zu einer Haftung der Bank bzw. des Vertriebes und einem Schadensersatzanspruch des Anlegers. Außerdem müssen vermittelnde Banken über sämtliche Provisionen (Kickbacks), die an sie geflossen sind, aufklären. Tun sie dies nicht, müssen sie auch für diesen Beratungsmangel haften.

Was können betroffene Anleger tun?

Anlegern dieses Fonds wird geraten, den drohenden Kapitalverlust nicht einfach hinzunehmen, sondern ihre Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Kontaktieren Sie uns: Über unser Kontaktformular haben Anleger geschlossener Fonds die Möglichkeit, mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über die in deren Fall bestehenden Optionen informieren zu lassen.

Autorin

Nursel Orhan, Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann