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Schiffsfondsanleger der Oltmann Gruppe Dachfonds Nr. 2 stehen vor der Frage „Hoffen oder aktiv werden?“

Die Oltmann Gruppe Dachfonds Nr. 2 GmbH & Co. KG ist ein Dachfonds, der in verschiedene Einschiffs-Kommanditgesellschaften investiert. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung sowie die Veräußerung von Beteiligungen an noch nicht feststehenden Einschiffs-Kommanditgesellschaften (Zielfonds). Das Kommanditkapital sollte laut Fondsprospekt 20 Mio. EUR betragen. Anleger konnten sich mit einer Mindestbeteiligung von 15.000 EUR beteiligen. Eine Fremdfinanzierung fand auf Ebene des Dachfonds nicht statt, jedoch bestehen Fremdfinanzierungen auf Ebene der Zielfonds, die ihrerseits mit Liquiditätsproblemen zu kämpfen haben. Die aktuelle Fremdfinanzierungsquote der einzelnen Schiffsgesellschaften liegt nach Angaben im Jahresbericht 2016 zwischen 12 % und 75 %. Das gewichtete arithmetische Mittel der aktuellen Fremdfinanzierungsquote der im Portfolio des Dachfonds befindlichen Einschiffsgesellschaften beträgt knapp 58 %.
Der Planungszeitraum des Projektes erstreckt sich von 2009 bis 2020. Laut Fondsprospekt würden sich gerade jetzt günstige Gelegenheiten ergeben, in den Secondhand-Markt einzusteigen und Tonnage zu guten Konditionen zu erwerben. Der Dachfonds beschränkt sich nunmehr auf die Beteiligung und Beratung der Zielgesellschaften. Eine breite Streuung über verschiedene Assetklassen ist im Konzept nicht vorgesehen. Der Anlageschwerpunkt liegt mit ca. 55 % auf Containerfeederschiffen und mit ca. 45 % auf Mehrzweckfrachtern. Der Fonds trägt ein erhebliches Risiko aus der Marktsituation der Containerschifffahrt. Die erhoffte Erholung der Containerschifffahrt ist bekanntlich ausgeblieben. Der Dachfonds hat bisher nur 9 % des Kommanditkapitals an seine Kommanditisten ausgezahlt.
Oltmann Gruppe Nr. 2: Mit Konzept geht hohes Verlustrisiko einher
Inzwischen ist der Schiffsfonds in Schieflage geraten. Die Verkehrswerte der Schiffe und die Charterraten sind gesunken. Die prospektierten jährlichen Ausschüttungen können nicht gezahlt werden, da die hierfür erforderlichen Gewinne in den Zielfonds nicht erwirtschaftet werden. Aufgrund der anhaltenden Schifffahrtskrise wurden Sanierungs- und Stützungsmaßnahmen bei den Zielfonds erforderlich, der Zielfonds ENESTE ist insolvent und einige Beteiligungen mussten bilanziell abgeschrieben werden. Das Geschäftsjahr 2016 wurde aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Bewertungsänderungen mit einem negativen handelsrechtlichen Ergebnis in Höhe von 9,3 Mio. € abgeschlossen.
Der Emissionsprospekt enthält verschiedene irreführende Angaben. So wird beispielsweise mit einer „breiten Diversifikation, die die zyklischen Schwankungen der einzelnen Schiffsmärkte begrenzt“ geworben. Die Strategie sei es, aktuelle Marktchancen zu nutzen und in besonders günstige Schiffe zu investieren. Zudem wurde auf eine bevorstehende Markterholung verwiesen und damit geworben, dass die Gewinne aus der Wertsteigerung der einzelnen Schiffe resultieren würden. Zum Zeitpunkt der Fondsvermarktung war der Schiffsmarkt alles andere als ein zukunftssicheres Investment. Die Charterraten sind seit 2008 stark eingebrochen und die Überkapazitäten, insbesondere bei Schiffen, sind seit langem bekannt. Die Anleger hätten vor allem auf die bestehenden Interessenkonflikte, die hohen Weichkosten und Vertriebsprovisionen und die möglicherweise anhaltende Krise auf den Schifffahrtsmärkten hingewiesen werden müssen. Diese wichtigen Details wurden von den Banken und Finanzdienstleistern in den Beratungsgesprächen meist verschwiegen. Für die Berater stand der Verkauf der Anteile im Vordergrund.
Aktueller Stand des Fonds
- Es sind kaum Ausschüttungen geflossen.
- Die Schifffahrtskrise hält nach wie vor an, eine Erholung ist nicht in Sicht, es besteht weiterhin eine schwache Marktverfassung.
- Die Zielfonds haben eine durchschnittliche Fremdkapitalquote von ca. 58 %. Im Fokus steht dort die Bedienung des Kapitaldienstes.
- Es bestehen Liquiditätsprobleme bei den Zielfonds, dadurch bleiben die erhofften Rückflüsse an die Anleger des Dachfonds aus.
- Notwendigkeit von Sanierungsmaßnahmen und Kapitalerhöhung, Insolvenz bei dem Zielfonds ENESTE.
- Erhebliche Buchwertabschreibungen der Beteiligungen, dadurch Jahresfehlbetrag in Höhe von € 9,3 Mio.
Anlegergemeinschaft Oltmann Gruppe Dachfonds Nr. 2 GmbH & Co. KG
In letzter Zeit haben sich zahlreiche Gesellschafter dieses Fonds an unsere Kanzlei gewandt, die mit der Entwicklung sehr unzufrieden sind. Um die Anlegergemeinschaft zu stärken, haben wir am 07.12.2017 eine Telefonkonferenz durchgeführt. Mittlerweile betreuen wir eine Vielzahl von betroffenen Anlegern. Wir haben alle wichtigen Informationen gesichtet, kennen die Vertriebswege und können so mit einer schlagkräftigen Anlegergemeinschaft den Druck auf die Verantwortlichen erhöhen.
Es gibt Möglichkeiten, sich von diesem Investment zu trennen. Die Anleger, die sich an uns gewandt haben, fühlen sich von ihren Beratern falsch beraten und getäuscht. Sie wurden im Rahmen der Anlageberatung von ihrem Berater bei der Bank oder dem Vertrieb nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken und Nachteile dieses geschlossenen Schiffsfonds aufgeklärt. Die meisten Anleger wollten eine sichere Anlage für ihre Altersvorsorge und kein Verlustrisiko eingehen. Eine Aufklärung über die hohen Risiken dieses Fonds und die fließenden Provisionen erfolgte so gut wie nie.
Bei einer Anlageberatung ist eine Risikoaufklärung Pflicht
Zu einer anleger- und objektgerechten Beratung gehört auch eine umfassende Risikoaufklärung. Dieser Umstand eröffnet für die Anlegerinnen und Anleger der Oltmann Gruppe Dachfonds Nr. 2 GmbH & Co. KG die Möglichkeit, Schadensersatz zu verlangen und die Fondsbeteiligung rückabzuwickeln. Eine unterlassene Risikoaufklärung im Beratungsgespräch führt rechtlich zu einer Haftung der Bank bzw. des Vertriebs und zu einem Schadensersatzanspruch des Anlegers. Darüber hinaus müssen die vermittelnden Banken über alle an sie fließenden Provisionen (Kickbacks) aufklären. Tun sie dies nicht, haften sie auch für diesen Beratungsfehler.
Was können betroffene Anleger tun?
Anlegern dieses Fonds ist zu raten, den drohenden Kapitalverlust nicht einfach hinzunehmen, sondern ihre Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Über unser Kontaktformular haben Anleger geschlossener Fonds die Möglichkeit, sich mit uns in Verbindung zu setzen und sich umfassend über die in ihrem Fall bestehenden Möglichkeiten informieren zu lassen.