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Unerlaubte Einlagengeschäfte: Landgericht Leipzig verurteilt Verantwortliche der UDI-Gruppe zu Schadensersatz
Veröffentlicht von Martin Wolff am 10. Februar 2025

In einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall hat das Landgericht Leipzig zwei ehemalige Geschäftsführer der UDI Energie FESTZINS V GmbH & Co. KG wegen unerlaubter Einlagengeschäfte zum Schadensersatz verurteilt (Urteil vom 22.01.2025, Az. 09 O 683/23, noch nicht rechtskräftig).
Unerlaubte Einlagengeschäfte: Hintergrund des Falls
Unser Mandant hatte im Jahr 2013 ein Nachrangdarlehen in Höhe von 5.000 Euro von der UDI Energie Festzins V GmbH & Co. KG gezeichnet. Damals waren Georg Hetz und Harald Felker Geschäftsführer der Komplementärin der Emittentin. Die UDI-Gruppe, ein europaweit tätiges Firmengeflecht mit rund 120 Gesellschaften, hatte über Jahre hinweg Nachrangdarlehen und auch Genussrechte an Kleinanleger vertrieben. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ordnete 2021 in zahlreichen Fällen die Einstellung des unerlaubten Einlagengeschäfts und die Abwicklung der Darlehensverträge an. Nachrangdarlehen sind grundsätzlich hochriskante Anlageprodukte, die im Insolvenzfall hinter allen anderen Gläubigern zurückstehen. Im vorliegenden Fall war die vertragliche Nachrangklausel jedoch unwirksam. Damit handelte es sich um Einlagengeschäfte, die einer Erlaubnis der BaFin bedurft hätten, die aber nicht vorlag.
Das Urteil: Geschäftsführer haften persönlich
Das Landgericht Leipzig sah es als erwiesen an, dass die damaligen Geschäftsführer Georg Hetz und Harald Felker mit der Einwerbung von Nachrangdarlehen unerlaubte Einlagengeschäfte betrieben haben. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Beklagten es versäumt hätten, die rechtlichen Rahmenbedingungen ihres Geschäftsmodells zu prüfen und anzupassen. Die Anlagegesellschaft hatte ohne die erforderliche Erlaubnis Gelder von Anlegern angenommen. Zudem sei das Geschäftsmodell von Anfang an rechtlich bedenklich gewesen, so dass die Beklagten frühzeitig hätten gegensteuern müssen.
Die Beklagten wurden daher gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 4.074,46 Euro Schadensersatz nebst Zinsen zu zahlen. Darüber hinaus haben sie die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 619,99 Euro zu tragen.
Kostenfreie Ersteinschätzung für Betroffene
Wenn Sie in insolvente Nachrangdarlehen der UDI-Gruppe investiert haben, sollten Sie prüfen lassen, ob auch Ihre Anlage unter das Verbot des unerlaubten Einlagengeschäfts fällt. Die Entscheidung des Landgerichts Leipzig zeigt, dass Schadensersatzansprüche erfolgreich durchgesetzt werden können. Wir unterstützen Betroffene bei der Durchsetzung möglicher Ansprüche. Für eine kostenlose Prüfung Ihrer Möglichkeiten können Sie unseren Online-Fragebogen ausfüllen. Das Ergebnis der Prüfung teilen wir Ihnen schriftlich mit. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir zur Klärung der Kostenfrage auch die Deckungsanfrage.
Bei weiteren Fragen sind wir auch gerne telefonisch unter 0711 9308110 oder über unser Kontaktformular zu erreichen.